Congstar kündigt umsatzschwachen Kunden

  • Möchte hier mal eine unverschämte Vorgehensweise des Providers Congstar mitteilen:


    Ein Bekannter hat für seine 70-jährige Mutter ein Mobiltelefon für den Notfall besorgt, welches er mit einer Prepaid-Congstar SIM für 10€ bestückt hat.



    Das Telefon hat sie immer um den Hals gehängt, damit sie im Notfall gleich den Krankenwagen/ ihren Sohn etc. anrufen kann.


    Sie telefoniert daher sehr wenig mit dem Teil.
    Nach 15 Monaten ist von den 10€ noch 9.55€ auf der Karte drauf.



    Jetzt hat der Bekannte durch Zufall eine SMS vom 01.07.12 auf dem Handy seiner Mutter entdeckt mit folgendem Inhalt:


    "Lieber Kunde, hiermit kündigen wir mit Frist von 1 Monat Ihren Vertrag. Möchten Sie den Vertrag fortsetzen, laden Sie bitte bis dahin Ihre Card auf"



    Ist das ganze nur ein Fake?



    Wenn das echt ist, finde ich es eine bodenlose Frechheit, wie Congstar mit seinen Kunden umgeht, insbesondere mit älteren.


    Hat jemand da ähnliche Erfahrungen gemacht...?

  • Das ist nicht nur bei Congstar so, sondern bei den meisten Prepaid-Anbietern ganz normal. Schließlich kostet jeder Kunde Geld (Herstellung der SIM-Karte, Verwaltung, Kommunikation mit dem Netz wie Ein-/Ausschalten und Location Updates etc.). Wenn der Kunde keinen Umsatz macht, lohnt sich das nicht. Mobilfunkanbieter sind keine Wohlfahrtsunternehmen.


    Man kann sich im Voraus über die Guthabengültigkeit informieren. FONIC z.B. hat eine unbegrenzte Gültigkeit, ebenso wie Postpaid-Verträge (z.B. Congstar 9-Cent-Tarif ohne Grundgebühr).

  • Zitat

    Man kann sich im Voraus über die Guthabengültigkeit informieren.


    Echt?


    Wo denn?


    Es gab da doch mal ein Urteil, was besagte, dass Guthaben unbegrenzt gültig sein müssen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Opiumbauer
    Echt?
    Wo denn?


    Hier im Forum


    Zitat

    Original geschrieben von Opiumbauer Es gab da doch mal ein Urteil, was besagte, dass Guthaben unbegrenzt gültig sein müssen...


    Es darf nur nicht "gelöscht" werden, dennoch kann eine Karte deaktiviert werden. Man hätte dann nur einen Anspruch auf Auszahlung. Allerdings ging es da auch um aufgeladenes Guthaben. Hier handelt es sich ja offensichtlich um das Startguthaben.


    Wie in der SMS steht könnte deine Bekannter die Kündigung ja einfach mit einer Aufladung umgehen. Also alles halb so wild.

  • Und was das Thema mit "Mobilfunk Allgemein" zu tun hat, verstehe ich auch nicht.

  • Zitat

    Hier im Forum


    Wenn ich über die Suche "Kartengültigkeit" eingebe, kriege ich ca. 2 Milliarden Treffer.


    Lieber horstihorsthorst, wärst du so lieb, und gibst mir einen Direktlink dazu?

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