Neues Meldegesetz: Firmen können auch gegen Widerspruch der Bürger Adressesn anfragen

  • War das wirklich vor diesem Gesetz schon so möglich? Ich glaube nicht, oder liege ich da falsch?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von mic30
    Warum hat sich eigentlich niemand die letzten 50 Jahre darüber aufgeregt, dass das Abfragen von Adressen bei den Meldeämtern möglich war?


    Weil man bei der Anmeldung (bzw. auch später) eine Übermittlungssperre eintragen lassen konnte und damit war die Abfrage nicht mehr möglich. Diese Möglichkeit wird durch das neue Gesetz leider teilweise umgangen.

  • Ich vermute mal, das höchstens 10% der Menschen überhaupt Kenntnis davon hatten und haben (und das ist schon sehr sehr hoch geschätzt) und es wiederum 95% davon schlicht egal ist.
    Eine solche Sperre hat nur eine verschwindend geringe Minderheit bewusst eintragen lassen - genauso wie nur eine verschwindend geringe Minderheit die Rechte die das BDSG einräumt auch wahrnimmt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ich vermute mal, das höchstens 10% der Menschen überhaupt Kenntnis davon hatten und haben (und das ist schon sehr sehr hoch geschätzt) und es wiederum 95% davon schlicht egal ist.


    Dann macht doch die Änderung erst recht keinen Sinn. Diejenigen die eine effektive Sperre wollten habe sie bekommen und für die denen es egal ist ändert sich nicht.


    Ich habe damals eine Sperre eintragen lassen und möchte, dass diese ohne Ausnahmen bestehen bleibt.

  • Die Sperre war auch früher nicht sinnvoll, da sie immer nur für 6 Monate oder so gültig war und man mußte einen plausiblen Grund angeben, etwa Gefahr für Leib und Sicherheit usw.


    Vielleicht hat ja jemand noch den genauen Text da, oder es ist sogar von Bundesland zu Bundesland anders.


    Ich kann es ja verstehen, wenn der Staat meine Daten und meine Meldeadresse haben möchte, aber diese einfache Weitergabe für alle Interessierten fand ich schon immer ein Unding.


    Da es aber immer nur für ein halbes Jahr gültig war, und immer erneuert werden mußte habe ich damals auf einen Widerspruch verzichtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Die Sperre war auch früher nicht sinnvoll, da sie immer nur für 6 Monate oder so gültig war und man mußte einen plausiblen Grund angeben, etwa Gefahr für Leib und Sicherheit usw.


    Du verwechselt die Übermittlungssperre mit der Auskunftssperre. Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Die Übermittlungssperre selbst gilt unbefristet (zumindest in Bayern) und bedarf keinerlei Angabe von Gründen.


    Hier eine kurze Info dazu:
    http://www.behoerdenwegweiser.…nbeschreibung/33997662504

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Beeindruckender Zwischenstand bei der Tagesschau-Umfrage:
    http://umfrage.tagesschau.de/u…ata.php?oid=meldewesen104
    Nach über 22.000 abgegebenen Stimmen sind 99% dagegen.


    Dazu fällt mir eigtl nur "Dem deutschen Volke" ein ... oder besser wie regiert man am Besten am deutschen Volk "vorbei" ..

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  • Re: Neues Meldegesetz: Firmen können auch gegen Widerspruch der Bürger Adressesn anfragen


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich finde das neue Gesetz eine Unverschämheit. ...


    dito.


    Ich denke, eine gute möglichkeit, gegen dieses (und ähnliche) gesetze(svorhaben) vorzugehen, wäre, wenn bürger massenhaft strafanzeigen wegen beleidigung (o. anderen in frage kommenden straftatbeständen) gegen die zustimmenden politiker (leider immun) und die die betreffenden gesetze(svorlagen) ausarbeitenden beamten (nicht immun, aber vermutlich leider vom beamtenrecht geschützt) *) stellen würden. Ich betrachte ein solches gesetz als beleidigung sowohl meiner intelligenz als auch meines selbstverständnisses als bürger eines freien, demokratischen landes. Es ist sozusagen ein putsch gegen mich (bzw. das ganze volk). **)


    Mir ist klar, daß solche massenanzeigen, zumindest bei den ersten aktionen, allesamt im sande verlaufen würden. Aber a) müsste die justiz sie bearbeiten und b) würde damit ein zeichen gesetzt, das bei entsprechender anzeigenzahl -- zB die o.g. 60.000 -- imho im laufe der zeit (und wiederholten aktionen) schon spuren bei unseren volksver(t)retern hinterlassen würde...


    *) man müsste also versuchen, mitwirkende zu treffen, die nicht in irgendeiner weise vor strafverfolgung geschützt sind, zB lobbyisten ... ;)


    **) NB: im zusammenhang mit dem fortgesetzten bruch aller verträge zum sch...euro wird ja ohnehin beinahe täglich gegen die eigenen verträge (und damit das GG!) geputscht, da sich ja nun erwiesen hat, daß die (regelungen dieser) verträge nicht einmal das papier wert sind, auf dem sie stehen -- DAS empfinde ich auch als beleidigung aller bürger -- von der unbegrenzten (!!!) (und rechtlich NICHT anfechtbaren) enteignungsmöglichkeit, die der ESM eröffnet, ganz zu schweigen.


    Die tatsache, daß der rechtsweg versperrt ist, falls die südeuropäischen versagerstaaten diese möglichkeit zum wie gesagt unbegrenzten zugriff auf das vermögen der bürger der geberländer ausreizen (und das werden sie tun!), wird mangels legaler möglichkeiten der enteigneten bürger sich zu wehren zwangsläufig zu gewaltsamen aufständen derselbigen führen. Man kann nur hoffen, daß das BVerfG diesem ESM-wahnsinn (und seinen absehbaren folgen) einen riegel vorschiebt.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Re: Re: Neues Meldegesetz: Firmen können auch gegen Widerspruch der Bürger Adressesn anfragen


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Mir ist klar, daß solche massenanzeigen, zumindest bei den ersten aktionen, allesamt im sande verlaufen würden. Aber a) müsste die justiz sie bearbeiten und b) würde damit ein zeichen gesetzt, das bei entsprechender anzeigenzahl -- zB die o.g. 60.000 -- imho im laufe der zeit (und wiederholten aktionen) schon spuren bei unseren volksver(t)retern hinterlassen würde...


    Ja, und Gauck setzt mit seiner Propaganda jetzt noch eins drauf indem er sagt dass er den Klägern gegen den ESM sogar "dankbar" ist.
    Das ist eine 1A-Volksverdummung, der gute Mann wird diesen Mist-ESM so oder so unterschreiben.
    Ich hätte niemals gedacht, dass der Pfaffe so schnell so tief sinkt.



    Aber zu deinen Anzeigen: Wieso so kompliziert machen? lass einfach an 2 Wochenenden 60.000 Leute in Berlin aufmarschieren und das Gesetz ist sofort (!) Geschichte!!! :cool:

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

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