Rufnummernmitahme

  • Hallo,


    ich habe vor, einen neuen Vertrag abzuschließen und die Rufnummer von meinem alten Vertrag mit zu nehmen. Der alte Vertrag läuft allerdings noch 3 Monate. Kann ich den neuen Vertrag jetzt schon abschließen und dann in 3 Monaten die Nummer portieren?


    Muss ich beim Vertragssabschluss jetzt schon angeben, dass ich die Nummer portieren will und die Kündigungsbescheinigung vorlegen?


    Viele Grüße
    glombs

  • Da du uns nicht mitgeteilt hast zu welchem Anbieter du möchtest musst du das wohl selber herausfinden oder gibt noch ein paar mehr Infos ;)

  • Natürlich musst du direkt bei Vertragabschluss angeben, dass du die Nummer zu Vertragsbeginn portieren willst. Hierzu dient für den neuen Anbieter auch die Kündigungsbestätigung, in welcher das korrekte Kündigungsdatum enthalten ist.


    Seit neuestem kannst du die Rufnummer auch vorzeitig aus dem Vertrag portieren. Hierzu wendest du dich aber am besten an den abgebenden Diensteanbieter, da hierbei die Abläufe ein wenig unterschiedlich sind.

    Feelín Irie riggedee




    Die Geisel der Volksverdummung quält uns nach Belieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von riggedee
    Seit neuestem kannst du die Rufnummer auch vorzeitig aus dem Vertrag portieren. Hierzu wendest du dich aber am besten an den abgebenden Diensteanbieter, da hierbei die Abläufe ein wenig unterschiedlich sind.


    Für die vorzeitige Portierung gibt es seitens der BNetzA inzwischen klare Regeln . Wenn man sein verhalten als Kunde daran orientiert kann man sich viel schlagkräftiger bei der BNetzA beschweren, wenn die Portierung klemmt ;-)

    "It is one of my observation that one of the prices of giving people freedom of choice, is that sometimes they make the wrong choice." Odo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!