Ich finde es ein gutes Urteil, welches weitreichende Folgen haben wird.
Ich bin gespannt welche Auswirkungen es auf App-Stores haben wird
EuGH Urteil
Gekaufte, heruntergeladene Software darf verkauft werden
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Sehr gut!
"Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder
nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines
Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an
dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein
ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an
dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag
eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen."Aber dein Titel muss heissen: Gekaufte, heruntergeladene Software, nicht nur heruntergeladene Software, denn sonst könnte man theoretisch auch die Giveaway Softwares verkaufen.
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Ich höre schon das scharren der Anwälte der Musik und Verlagsindustrie,
was wenn jemand anfängt womöglich seine "abgenutzten" aber gekauften mp3s und ebooks zu verkaufen.... Am Ende gibt es dann sogar legale "Tauschbörsen" wo man legale mp3/ebooks/apps gegen eine andere legale mp3/ebooks/apps tauschen kann? -
Für mich war nie ein Grund ersichtlich, warum gekaufte Ebooks o.ä. nicht weiterveräußert werden dürfen. Bisher war ich hier stets eines Besseren belehrt worden.
Auf allen Plattformen werden Ebooks verkauft, und nicht etwa gegen Zahlung einer Nutzungsvergütung das Recht eingeräumt, irgendetwas unter Einschränkungen nutzen zu dürfen. Der wesentliche Vertraggegenstand (ein Kaufvertrag) kann nicht per Kleingedrucktem in einen Nutzungsvertrag gewandelt werden. Das muss doch wohl jedem einleuchten.
Die Industrie braucht nicht zu jammern, das war ihr ganz sicher schon vorher klar- dort arbeiten schließlich nicht nur Dummköpfe. Sie hat vielmehr allergrößten Grund zur Freude darüber, dass ihre Bauernfängerei so lange gutgegangen ist.
Frankie
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Während man physisch erworbene Mediendatenträger (Bücher, CDs, DVDs,...) nach Entbehrlichwerdung noch weiterverkaufen oder verschenken kann hat die Industrie eben darauf gehofft, daß Internetmedien in einem solchen Fall höchstens rückstandsfrei gelöscht werden können, ohne daß irgendjemand anders der Neuerwerb zum Vollpreis erspart bliebe.
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Die werden sich schon was einfallen lassen dies zu umgehen. Leider :flop:
Ähnlich wie bei Steam, Origin und den ganzen App-Stores werden die Produkte an Benutzerkonten gebunden und schon hat sich das ganze wieder erledigt :mad:Zu dem Urteil müsste es einen Beschluss geben dass Keys zwischen Konten übertragen werden können und dem neuen Besitzer keinerlei Nachteile zum Ersterwerber entstehen können. Denn ob eine Firma einen bereits genutzen bzw. registrierten Key für jemand anderen freischalten muß oder nicht, steht auf einem anderen Blatt
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