Vodafone DSL Pakete bis 21.7., bis zu 311 EUR Gutschrift, zB. DSL + TV Paket ab 18,69

  • Hallo,
    mein DSL-Vertrag bei Vodafone läuft seit 14.01.2011, 24 Monate Laufzeit, wie üblich.
    Vorab habe ich den Surf-Stick für Surf-Sofort bekommen. Dieser Vertrag läuft seit 15.11.2010 und ist gerade gekündigt.
    Mein Plan ist es jetzt, 3 Monate zu O2 zu gehen und dann wieder alsneukunde zu Vodafone zu gehen.
    Ich habe jetzt ja noch ein bisschen Zeit. Am 14.10.2012 wäre die Kündigungsfrist verstrichen.Zur Zeit sagt du, DSL + TV-Paket ist das beste.
    Mag aber sein, dass sich bis September/Oktober noch etwas ändert.
    Ich plane also noch zu warten, bis ca. Ende September, bis ich einen Vertrag bei O2-Alice abschließe. Oder wie würdest du verfahren?

  • Ist aus meiner Sicht eigentlich ziemlich egal, ob Du jetzt bestellst oder im September. Wenn man die letzten 5 Jahre betrachtet, dann gab es bei Vodafone immer gute Angebote. Also wird es auch nächstes Jahr gute Angebote geben. Und im September wirst Du ja auch nicht mehr darüber wissen, wie die Vodafone-Angebote nächstes Jahr sein werden.
    Die o2 Angebote sind jedenfalls momentan so gut wie schon lange nicht mehr. Ich würde an Deiner Stelle also jetzt o2 bestellen und dann, nachdem o2 freigeschaltet ist, mich wieder mit den Vodafone-Angeboten beschäftigen.
    Du solltest aber spätestens Anfang September bestellen, damit das mit den Kündigungsfristen und dem Übergang auch auf jeden Fall reibungslos klappt.

  • Ja, du hast Recht . Ich kann eigentlich schon den O2-Vertrag abschließen, mit dem Wunschanschlußtermin 15.01.2013. Es wird sich da wohl die nächsten 2 Monate nicht mehr viel verändern. Am besten ist wohl die Alice-L Variante.
    Ist der Router von O2 Pflicht? Oder kann ich die Easybox nehmen?

  • Der Router von o2 ist leider Pflicht. Soweit ich weiß funktioniert die EasyBox zumindest für Internet auch, aber bei der Telefonie wirst Du wohl mit der EasyBox Probleme bekommen.

  • mober: Ist es korrekt, dass ich bei einem zum 31.07.2012 gekündigten Vertrag keine Rufnummernmitnahme machen kann? Bei Festnetzen wäre die Frist 3 Monate habe ich erfahren.

  • Hi,
    also im Vodafone Laden (ich wollte für meine Ma das Angebot mal im Prospekt ihr zeigen) hat man mir erzählt, dass eine Rufnummernübernahme nur möglich ist, wenn Vodafone den Vertrag gekündigt hat und nicht ich bzw. meine Ma selber. Kannst du dich bitte erkundigen, dass ist glaube ich schon ein KO Argument für meine Ma.

  • Da brauche ich mich nicht erkundigen. Wir machen Arcor/Vodafone Verträge seit fast 10 Jahren und haben in der Zeit Tausende Verträge gemacht, bei denen der Kunde selbst gekündigt hat. Wenn man selbst kündigt, dauert die Portierung nur länger, es kommt zu Verzögerungen und Nachfragen, aber sie klappt trotzdem.

  • Hallo,
    ok da vertraue ich dir. Was hälst du für die bessere Methode um das Angebot über deinen Shop abzuschließen: Registrieren unter meinen Account oder alles über meine Ma machen, da die ja den Vertrag abschließen wird. Wollte die Unterlagen dann gleich ausdrucken, ihr bringen, unterschreiben lassen und versenden.


    Und zusätzlich habe ich auch aktuelle Infos gefunden, wollte hier mit der Falsch-Aussage des Vodafone Mitarbeiters keinen verwirren:


    Zitat


    Was muss bei der Rufnummernmitnahme im Festnetz beachtet werden?


    Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als „Portierung“ bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen. Ein „Wechsel des Anbieters“ liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht. Bei einer Portierung wird mit dem Ende des alten Vertrages die Rufnummer auf den Vertrag mit dem neuen Anbieter übertragen und in den Telekommunikationsnetzen werden entsprechende technische Änderungen vorgenommen. Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anbieter schaltet nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit die Rufnummer bei sich ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst. Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben. Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen. Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist. Stand: 17.10.2011

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