Graffiti im eigenen Garten gesprüht, Vermieter fordert Enfernung

  • Inhaltich zwar etwas anders gelagert Fall aber vom Tenor her passt es:


    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-gew15012004.htm


    "Jedenfalls ist aber die Außenfassade des Hauses, und zwar auch die Umrandung außen eines Balkons nicht mitvermietet. Das Gebrauchsrecht des Mieters erstreckt sich nicht soweit, dass es in das Eigentumsrecht des Vermieters eingreifen und die Gestaltung der Hausfassade verändern darf."


    Insofern muss die Vermieterin mitnichten hier "die Füße stillhalten" sondern kann vollkommen zu Recht die Beseitigung dieses (wirklich miesen) Graffitis verlangen - vollkommen egal wie gut oder schlecht dieses von außen zu sehen ist.


    Anzeige wg. Nötigung und Verletzung der Privatspähre? YMMD oder auch hier mal ein kräftiges MUHAHA

  • Solange er Vermieter nicht mit einem Zweitschlüssel unerlaubt deine Wohnung inpiziert oder den Schuppen aufbricht, sollte das mit der Privatsspährenverletzung schwierig werden. Ein Vermieter darf soweit ich weiß, "öffentlich zugängliche" Bereiche nach Schäden (er muss sie ggf. ja auch beseitigen), Schimmel und Co. kontrollieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Naja Fassade würde ich es nicht nennen =)


    http://img163.imageshack.us/img163/6663/therebel.jpg


    So und da stehen halt wie ihr im bild sehen könnt die mülltonnen vor. und da unser garten auch komplett mit diesen Sichtschutzpalisaden geschützt ist, ist der einzige Punkt von wo man es halbwegs erkennen kann wenn man direkt vor unserem Gartentor steht


    An dieser Stelle den Sichtschutz auch etwas erhöhen und schon ist Ruhe im Gebüsch.



    Ich geh mal gleich ins Villenviertel auffällig über die Zäune schauen, oder am besten noch mit einer Leiter, falls der Zaun zu hoch ist.


    Der Polizei, die zu 100% kommt, erkläre ich dann, ich bewundere die schönen Gärten. :rolleyes:


    Schließlich darf man es ja, laut einigen hier. :cool:


    Wahrscheinlich wollen hier gleich noch einige vermitteln, dass es dem Mieter zumutbar ist, wenn der Vermieter täglich das Haus vom Dachboden bis zum Keller innen und außen inspiziert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carmen H.
    ... Ein Vermieter darf, soweit ich weiß, "öffentlich zugängliche" Bereiche auf Schäden (er muss sie ggf. ja auch beseitigen), Schimmel und Co. kontrollieren.


    a) ein vermietetes grundstück ist zwar KEIN öffentlich zugänglicher bereich in dem von Dir vermuteten sinne *), was aber
    b) nichts daran ändert, daß der vermieter in angemessenen/zumutbaren zeitabständen UND nach rechtzeitiger terminabsprache die mietsache betreten, besichtigen und auf schäden/reparaturbedarf überprüfen darf.


    *) natürlich darf der vermieter -- wie jeder andere -- von außerhalb des grundstücks jederzeit einen blick auf das objekt werfen, solange das nicht in stalking ausartet ;)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Deswegen steht "öffentlich zugänglich" ja auch in Gänsefüßchen, eben weil eine Einordnung hier nicht so einfach ist. Fakt ist aber, das der TE auch in einem gemieteten Garten nicht einfach Farben und Graffiti anbringen darf wie er will...


  • So wenige Beiträge bisher, und darunter schon soviel Substanzloses.


    Was Du hier schreibst, hat weder Hand noch Fuß.


    Natürlich darf ich in fremde Gärten schauen. Man darf sogar fotografieren (Stichwort Panoramafreiheit).


    Oder wie erklärst Du Dir die Fahrten des Google-Street-View-Fahrzeuges, mit seinen in 3m Höhe angebrachten Kameras?




    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    An dieser Stelle den Sichtschutz auch etwas erhöhen und schon ist Ruhe im Gebüsch.


    Unfug bleibt Unfug, aber Du willlst oder kannst es wohl nicht verstehen. Eine Hausfassade wird nicht mitvermietet und insofern kann und darf der Mieter diese nicht nach eigenem Ermessen ohne Einverständnis des Vermieters "verschönern" oder verschandeln.


    Insofern hilft da auch ein höhere Sichtschutz nicht, wenn der VM die Beseitigung der Schmiererei verlangt so ist dagegen rechtlich überhaupt nichts zu sagen und der Mieter hat sich zu beugen. Punkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Insofern hilft da auch ein höhere Sichtschutz nicht, wenn der VM die Beseitigung der Schmiererei verlangt so ist dagegen rechtlich überhaupt nichts zu sagen und der Mieter hat sich zu beugen. Punkt.


    Zum Glück gibt es noch Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, die darüber entscheiden dürfen. Doppelpunkt.

  • Wer für so ne Nummer vor Gericht ziehen würde (der TE ja Gott sei Dank nicht), der hat n Sockenschuss. Dreifachpunkt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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