Inhaltich zwar etwas anders gelagert Fall aber vom Tenor her passt es:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-gew15012004.htm
"Jedenfalls ist aber die Außenfassade des Hauses, und zwar auch die Umrandung außen eines Balkons nicht mitvermietet. Das Gebrauchsrecht des Mieters erstreckt sich nicht soweit, dass es in das Eigentumsrecht des Vermieters eingreifen und die Gestaltung der Hausfassade verändern darf."
Insofern muss die Vermieterin mitnichten hier "die Füße stillhalten" sondern kann vollkommen zu Recht die Beseitigung dieses (wirklich miesen) Graffitis verlangen - vollkommen egal wie gut oder schlecht dieses von außen zu sehen ist.
Anzeige wg. Nötigung und Verletzung der Privatspähre? YMMD oder auch hier mal ein kräftiges MUHAHA