Graffiti im eigenen Garten gesprüht, Vermieter fordert Enfernung

  • Naja Fassade würde ich es nicht nennen =)


    http://img163.imageshack.us/img163/6663/therebel.jpg


    So und da stehen halt wie ihr im bild sehen könnt die mülltonnen vor. und da unser garten auch komplett mit diesen Sichtschutzpalisaden geschützt ist, ist der einzige Punkt von wo man es halbwegs erkennen kann wenn man direkt vor unserem Gartentor steht

  • Jenseits der rechtlichen Seite: Aus welchem Grund macht man so etwas?
    Der Zustand der Wandfarbe ist doch schon miserabel genug, die letzte Farbe wurde vermutlich mit DM bezahlt (und die nächste vielleicht wieder...) Warum sprüht man dann auf diesen grottenhässlichen Untergrund noch ein mindestens genauso hässliches Graffiti?


    Als Außenstehender würde ich eindeutig auf Sachbeschädigung tippen, wenn ich das "Kunstwerk" zum ersten Mal sehen würde.


    Urteile konnte ich keine finden. Nach meinem Rechtsverständnis darfst Du aber nur IN Deiner Wohnung Graffitis anbringen wie du möchtest.

  • Ich schau mal hier in Bochum oder Dortmund, ob ich da auch sowas sehe.
    Vielleicht haben deine Eskapaden ja sich noch von damals auf irgendwelche Ruinen erhaltenß


    just kidding,
    Michael

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

    Meine Lieblingsmeldung:
    "click ok to terminate"

    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • Ich würd's auch wegmachen, wenn mich der Vermieter darauf aufmerksam gemacht hätte. Zum einen reicht's schon, daß man's durch's Gartentor erspähen könnte, zum anderen liegt die äußere Darstellung eine Gebäudes ja eben nicht in der Freiheit des Mieters. Ansonsten könnte man ein gemietetes Gebäude - oder eben auch nur Teile davon, nämlich die Außenwände der Mietwohnung - ja nach Belieben umlackieren, bekleben, aufstucken, beleuchten oder sonstwas. Ob öffentlich einsehbar oder nicht dürfte dabei nichtmal mehr ins Gewicht fallen. <-;<

    Je suis Charlie

  • und die moral aus der geschicht': miete nicht


    (sondern kaufe! :D


    Zum rechtlichen hintergrund würde ich mich auch denjenigen vorschreibern anschließen, die die auffassung vertreten, daß sich ein mieter zwar INNERHALB der wohnung verkünsteln darf, wie er lustig ist (ABER: stichwort wiederherstellungspflicht bei auszug), daß alle außen liegenden teile der mietsache aber zumindest der zustimmung, wenn nicht sogar ausschließlich dem gestaltungswillen des VERmieters unterworfen sind)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • also falls jemand dazu ein Urteil bzw. eine Rechtsprechung findet, ich bin neugierig :) .
    Ich selber hatte mal das Problem, dass meine Vermieterin mich dazu verdonnern wollte, eine Gardine aufzuhängen (3 od. 4 Stock). Sie sagte, dass es ohne nicht schön aussehe (das Haus war sehr ungepflegt, es wurde nie etwas drinne und draussen gemacht, einfach verglaste verrottete Holzfenster, Kohleöfen zum heizen und bei den meisten Wohnungen die Toilette auf halber Etage).
    Ich hatte darauf hin dann eine Flagge od. ähnliches vor das Fenster gehängt, hat ihren Ansprüchen allerdings auch nicht entsprochen ;).
    Ich würde aber das Kunstwerk des lieben Friedens willens auch entfernen, aber dazu hat sich der TS ja schon entschieden :top: .

  • Vor Allem sehe ich da im Hintergrund noch weitere "Kunstwerke" in der selben Farbe ;)
    Also wenn ich Vermieter wäre...... schön würde ich das auch nicht gerade finden.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!