ZitatOriginal geschrieben von Servior
Es kommt drauf an bei wem man die Versicherung abschließt.
Wenn du dir ein iPhone von der Telekom zulegst, die Versicherung aber bei der AXA abschließt, wieso sollte dies für die Telekom relevant sein?
Zwischen Versicherung, Provider und dem Kunden muss ein entsprechender Vertrag existieren. Existiert dieser Vertrag nicht oder nur zwischen Versicherung und Kunde, so gilt ein Ersatzgerät wie ein zusätzlich zum Vertrag angeschafftes Gerät. Bei diesem hast du auch kein Recht es nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit zu entsperren.
Ok, das leuchtet ein.
Allerdings war das die EWP (vom Mobilcom im Antrag vermittelt). Ich denke schon, dass dort zwischen EWP und Mobilcom entsprechende Verträge bestehen, zumal man die defekten Geräte ja auch zu Mobilcom einschicken muss (oder in einem MD-Shop abgeben muss) und die nur bei Mobilcom repariert bzw. ausgetauscht werden..... :confused: