Ich find leider grad den §§ nicht im BGB, es gibt ihn aber !
Oder bekommt jeder x-beliebige einen Handyvertrag oder einen Kredit, wenn er einen Antrag stellt?
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Ich find leider grad den §§ nicht im BGB, es gibt ihn aber !
Oder bekommt jeder x-beliebige einen Handyvertrag oder einen Kredit, wenn er einen Antrag stellt?
ZitatOriginal geschrieben von Sevko
also wenn das so ist, das in diesem lande keiner verpflichtet ist eine bestellung zu bearbeiten na dann gute nacht.
juristisch gesehen wäre er in diesem falle verpflichtet. das würde mal das deutsche gesetz interpertieren.
hau mal schön ab hier Mr. Oberschlau.
Zeig mir doch den § mal, wo das Gesetz das so interpretiert (ich dachte immer das machen Juristen und nicht das Gesetz, aber Zeiten ändern sich ja auch und ich kann ja schließlich nicht alles wissen).
Für einen Vertrag müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Liegen diese nicht vor gibts keinen Vertrag. Ergo wenn der Anbieter nicht will muss er auch keine Bestellung bearbeiten. Nachzulesen ab §§311ff. BGB.
ZitatOriginal geschrieben von ott3nsener
zum glück kann sich in "diesem lande" jeder seine kunden aussuchen (stichwort: vertragsfreiheit)...
Und da muss man von leider sprechen da es Diskriminierung Tür und Tor öffnet.
Zu mindestens ist beim Hausrecht so einer Willkür nicht erlaubt und man darf z.B. nicht grundlos Personen des Ladens verweisen.
ZitatOriginal geschrieben von Sevko
also wenn das so ist, das in diesem lande keiner verpflichtet ist eine bestellung zu bearbeiten na dann gute nacht.
juristisch gesehen wäre er in diesem falle verpflichtet. das würde mal das deutsche gesetz interpertieren.
Ist aber leider so.
Und da kann man nichts machen außer einer Gesetzesnovelle um sie ans Internetzeitalter anzupassen.
So das Angebote von Händlern verpflichtend sind.
ZitatOriginal geschrieben von Chriss1006
Für einen Vertrag müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Liegen diese nicht vor gibts keinen Vertrag. Ergo wenn der Anbieter nicht will muss er auch keine Bestellung bearbeiten. Nachzulesen ab §§311ff. BGB.
Ja es gibt einseitige und zweiseitige willenserklärungen. Ich möchte hier nicht auf schlaumeier machen. Ich will nur das angebot haben. Und es steht mir zu. Ich möchte nur an die fälle mediamarkt und co erinnern, die ohne den zusatz "solange vorrat reicht" ein angebot ausschreiben. Hier ist jeder gesetzlich verpflichtet das angebot zu diesen konditionen auch wenn es ausverkauft ist zu verkaufen.
Dann geh mal ganz schnell zu Deinem Rechtsanwalt und leite rechtliche Schritte ein, das steht Dir zu! Achja, und berichte hier bitte wie es ausgegangen ist.
Es ist wirklich traurig, was hier einige so von sich geben.
tolles Angebot, freue mich schon aufs nächste. Macht weiter so und ignoriert solche Leute einfach.
ZitatOriginal geschrieben von Sevko
Ja es gibt einseitige und zweiseitige willenserklärungen. Ich möchte hier nicht auf schlaumeier machen. Ich will nur das angebot haben. Und es steht mir zu. Ich möchte nur an die fälle mediamarkt und co erinnern, die ohne den zusatz "solange vorrat reicht" ein angebot ausschreiben. Hier ist jeder gesetzlich verpflichtet das angebot zu diesen konditionen auch wenn es ausverkauft ist zu verkaufen.
Ganz unrecht hat er nicht... Haben wir auch mal in Wirtschaftsrecht durchgenommen....
ABER: Logitel erstellt einen neuen Link für alle, die es wollen. Die können dann bestellen, die Unterlagen ausfüllen, wegschicken.... Und logitel storniert alle Kauf-Verträge, die nach dem 26.06.2012 abgeschlossen worden sind - da auch ein Händler nicht alle Verträge annehmen muss, wenn er es nicht verkaufen will....
Ich würde es dann als "Lost-Lost-Situation" betrachten, da alle nur Arbeit haben.... So ist es doch vielll einfacher....
Tolles Angebot und nicht ärgern lassen :top:
ZitatOriginal geschrieben von Sevko
Ja es gibt einseitige und zweiseitige willenserklärungen. Ich möchte hier nicht auf schlaumeier machen. Ich will nur das angebot haben. [...bla....]
Super!"Derartige Mitglieder" sind im TT immer gern gesehen.
So ein Gejaule führt eher dazu das bald kein Händler mehr Lust hat hier irgendetwas anzubieten.
Wenn der Händler in seiner Glaskugel gesehen hat das z.B nur 250 Verträge +/- x% im TT schreibt und dies eben nicht ausreicht und dennoch mehr Interessenten vorhanden sind dann ist das eben Pech.
Aber Danke das du so einen wertvollen Beitrag geschrieben hast.:D
Wenn Du dann endlich Rechtsanwalt bist dann kannste ja jeden abmahnen und verklagen und wirst dir jedes Angebot leisten können.
Zum Angebot:Tolle Sache,hätte mich ggf. auch interessiert.
Vielleicht kommt sowas mal wieder.:-)
Gruss
-ralf-
Ich habe weder anstößiges noch derart geäußert, daher verstehe ich die Aufregung aller hier nicht. Es mag sein das ein Händler nur x verträge hat. Aber er muss es auch so kennzeichnen, das nur ein bestimmtes Kontingent an Verträgen da ist. Wie gesagt. Ich antworte sachlich an Post. Ich denke dafür sind Foren da. Und wenn man überall in Foren nur weil man seine Meinung vertritt, so dargestellt wird, braucht man keine Foren mehr und kann es zu einer Lobby führen.
Ich hatte in keiner meiner Post irgendwie darauf hingewiesen, dass ich den Anbieter hier rechtlich Belange, aber irgendwie hat mich jetzt der Ehrgeiz gepackt, durch einige User hier. Egal wie es verläuft.
Und wie gesagt. Sein Post = angebot, meine Post = Annahmen, ergo = Vertrag.
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