Problem mit der Rechnung - VVL O2 Blue M für 19,99

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.


    Aber eben nicht in der gesetzlich geforderten (Mindest)Form Textform. Damit kein Fristgebinn. Und da vorliegend auch nicht unverzüglich nach Vertragsschluss (ordentlich) belehrt wurde, haben wir es (bei Nachholung einer ordnungsgemäßen Belehrung) mit der Monatsfrist zu tun.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
    des Widerrufsrechts hinfällig....


    Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag nur dann (vorzeitig), wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist.


    Das geht bei einem Dauerschuldverhältnis mit 24monatiger MVLZ nicht so schnell...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Eigentlich bräuchte o2 doch "nur" die vollständige Vertragseinsicht mit sämtlichen Vertragsdetails über die Mein o2 App wieder ermöglichen, so wie es sie lange Zeit gegeben hatte und schon würde man sich bei der Kundenbetreuung eine Menge Aufwand und letztlich auch Personal sparen.


    Und was ist mit den Kunden ohne iPhone oder Android-Gerät? Besser wäre es, die vollständige Vertragseinsicht (auch) im Kundenportal zu ermöglichen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Vielleicht kommt für den typischen-o2-Beschiss am Telefon ja in Bälde die "Bubblelösung".


    Art. 8 Abs. 6 der Verbraucherrechterichtlinie sieht es ja vor:


    "Für telefonisch abzuschließende Fernabsatzverträge können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass der Gewerbetreibende dem Verbraucher das Angebot bestätigen muss und der Verbraucher erst dann gebunden ist, wenn er das Angebot unterzeichnet oder sein schriftliches Einverständnis übermittelt hat. Die Mitgliedsstaaten können ferner vorsehen, dass solche Bestätigungen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen müssen."

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Aber eben nicht in der gesetzlich geforderten (Mindest)Form Textform. Damit kein Fristgebinn.

    Um das nochmal zu übersetzen: Die Widerrufsbelehrung muss dem Kunden "in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen".


    "Zur dauerhaften Wiedergabe geeignet" ist die Erklärung dann, wenn der Verbraucher sie auf Festplatte oder einem anderen Datenträger abspeichern oder ausdrucken kann. Sie muss ihm aber auch tatsächlich - und das ist hier der entscheidende Punkt - zugehen, d.h. ohne ein weiteres Zutun des Verbrauchers bei ihm eintreffen, z.B. per E-Mail. Es reicht nicht aus, dass der Verbraucher sich die Widerrufsbelehrung auf einer Webseite oder in einem Online-Kundenbereich runterladen kann!

  • Ähm, ich habe das nicht geschrieben.... Ausserdem heisse ich weder Marko5 noch macro5. Egal, in dem Punkt scheinen wir uns einig zu sein.


    In den Punkt der Widerrufsbelehrung nicht. Da scheint du die o2-Brille aufzuhaben. Der Vertrag wurde, soweit ich es mitbekommen habe, am Telefon umgestellt. Es kam natürlich keine Bestätigung, weder per Mail, noch per Post. Das mit fängt die widerrufsbelehrung nicht an zu laufen, auch wenn o2 es gerne so hätte. Zu deinem einloggen sage ich mal quatsch.


    Gruß Marco

  • Ich habe gerade von O2 eine Antwort bekommen:


    "Guten Tag Herr Nam,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Der in den Medien kursierende Tarif wird von uns nicht regulär vermarktet. Er stand nur vorübergehend als spezielles Aktionsangebot im Rahmen der Vertragsverlängerung zur Verfügung.


    Eine nachträgliche Aktivierung des 50% Rabatts ist daher leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.


    Freundliche Grüße


    Ihr o2 Kundenbetreuer
    Markus Wienck"


    Das kann doch nicht sein. Ich habe unter der Kondition verlängert, und nicht für 39,99 Euro!
    Ich behaupte nicht, dass ich im Nachhinein das Angebot bekommen möchte, wie er gerade darstellt. Ich habe für 19,99 Euro verlängert, und nicht anders. Jetzt soll ich 39,99 Euro zahlen???
    Unglaublich wie sie arbeiten... Das macht doch n Imbissbude nebenan besser.


    Brauche ich jetzt einen Anwalt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    1. Quatsch, da bewegst du dich ganz schnell und scharf am Beweisverwertungs bzw. Beweiswürdigungsverbot entlang. Auch, wenn du informiert hast. Es kommt immer auf den Sachzusammenhang an. Es ist maximal ein Indiz, mehr nicht.


    2. ich z.b. würde sofort nach Möglichkeit der technischen Unveränderbarkeit der Aufnahme fragen, die du nicht 100% ausschliessen kannst. Damit ist das Ding quasi schon durch.


    1. Also mein Telefonmitschnitt wurde problemlos vom Gericht als Beweismittel anerkannt.
    Ich habe im Streitfall lieber einen Mitschnitt zur Hand, als keinen.


    2. Dann würde ich ein phonetisches Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen lassen, was die Nicht-Veränderung der Aufnahme bestätigt. Kostet natürlich einiges an Kohle, was am Ende natürlich von der unterlegenen Partei zu zahlen ist, zusätzlich zu den Gerichtskosten und Anwaltskosten.
    Nichtmal die Rechtsabteilung der [zensiert]-Versicherung hat die Authentizität meines Mitschnittes angezweifelt.



    Ich bleibe dabei, lieber einen Mitschnitt bei fernmündlichen Vertragsabschlüssen haben, als keinen.

  • Zitat

    Original geschrieben von nhs8


    Brauche ich jetzt einen Anwalt?


    Das wäre auf jeden Fall nicht verkehrt.


    Ich habe auch diesen 19,99€ Blue M bekommen, abgeschlossen ebenfalls am 09.05.2012 nachdem ich auf Teltarif davon gelesen hatte und mein Vertrag Blue100 bereits gekündigt war, an diesem Tag gab es das Angebot also definitiv.
    Bei mir läuft allerdings alles glatt, siehe mein Rechnungsauszug.


  • Das freut mich für dich.
    Als Student ohne RSV... Oje.


    Wenn O2 es mir gar nicht angeboten hätte, wäre das auch OK gewesen.
    Aber wenn man für 19,99 Euro Vertrag abgeschlossen hat, dann erwarte ich das auch.
    O2 kann nicht sagen, ich soll 39,99 Euro zahlen..


    Ich dachte, Fehler kann immer passieren. Es ist ja möglich. Aber ich habe gehofft, dass es mit der Email dann korrigiert wird.


    Die Reaktion von O2 ist sehr enttäuschend.

  • Zitat

    Original geschrieben von nhs8
    Das freut mich für dich.
    Als Student ohne RSV... Oje.

    Frag mal bei deiner Asta nach, die bieten oft kostenlose/günstige Rechtsberatung an, alternativ such mal die Verbraucherzentrale in deiner Stadt auf, die bieten auch kostengünstige anwaltliche Erstberatung (um die 20€).

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