ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.
Aber eben nicht in der gesetzlich geforderten (Mindest)Form Textform. Damit kein Fristgebinn. Und da vorliegend auch nicht unverzüglich nach Vertragsschluss (ordentlich) belehrt wurde, haben wir es (bei Nachholung einer ordnungsgemäßen Belehrung) mit der Monatsfrist zu tun.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
des Widerrufsrechts hinfällig....
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag nur dann (vorzeitig), wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist.
Das geht bei einem Dauerschuldverhältnis mit 24monatiger MVLZ nicht so schnell...