Ja war ich auch schon am googlen...
Es wäre natürlich schön, wenns auch ohne klappen würde.
Kostet doch soviel Zeit alles, und dabei liegt der Fehler nicht mal an mir...
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Ja war ich auch schon am googlen...
Es wäre natürlich schön, wenns auch ohne klappen würde.
Kostet doch soviel Zeit alles, und dabei liegt der Fehler nicht mal an mir...
hast du teltarif schon geschrieben?
mit einer verbraucherschutzzentrale kontakt aufgenommen?
so wie dass bei dir gelaufen ist, werde ich in zukunft aber alle vertragsaenderungen aufzeichnen und es mir schriftlich geben lassen, bisher habe ich problemlos gutschriften und korrekturen bei fehlern von seiten ozwos gekriegt, aber kann scheinbar auch gehoerig anders laufen
@ nhs8:
Wende dich doch einfach an Marc Kessler / teltarif.de!
Die haben eine eigene Rubrik für solche Fälle: Teltarif hilft.
O2 hat viel zu viel Angst vor schlechter Publicity. Wenn das richtig öffentlich wird, wird O2 nachgeben.
EDIT: Ich war blind und habe übersehen, dass du Marc Kessler schon geschrieben hattest.
Ich war gerade beim AStA, habe morgen einen 20 minütigen Termin.. Ob das hilft?
Teltarif habe ich vorgestern angeschrieben, habe noch keine Antwort bekommen.
Es fühlt sich sehr beschissen an, muss ich sagen..
Marc Kessler habe ich auch schon vorgestern angeschrieben.
Wäre eine Anfechtung hier überhaupt richtig?
Es liegen doch zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor: o2 hat ihm den Blue M für 19,99 angeboten, und er hat angenommen.
Der Hotliner hat dann anscheind vergessen, den Rabatt einzutragen und o2 sträubt sich, den Rabatt nachträglich einzuräumen. Ich denke auch nicht, dass ein Kundenbetreuer einfach mal so insgesamt 480 € Gutschrift gewähren kann.
Auch bei der E-Mail habe ich den Eindruck, dass man sich nicht wirklich mit dem Anliegen beschäftigt hat. Dass liest sich ja gerade so, als ob jemand einfach mal nach 50 % Rabatt bittet, was leider abgelehnt werden muss. Gut ist aber, dass o2 die Existenz des 50 % Tarifs nicht bestreitet und darüber informiert, dass es den Tarif zur Vertragsverlängerung gab.
Mit der Verbraucherberatung gebe ich Hannessteg auf jeden Fall recht, vielleicht bringt es auch was, auf Vernunft zu hoffen und o2 per Einschreiben Rückschein auf den Fehler und die bei Vertragsverlängerung ausgehandelten Konditionen aufmerksam zu machen.
Evt. auch mal per Facebook oder Twitter anklopfen .
ZitatOriginal geschrieben von Althandy.
Wäre eine Anfechtung hier überhaupt richtig?
Es liegen doch zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor: o2 hat ihm den Blue M für 19,99 angeboten, und er hat angenommen.
Eine Anfechtung braucht es hier nicht, weil es ja noch widerrufen kann. Dann wäre er zumindest den 40-€-Blue los.
Alles andere ist dann eine Frage der Beweisbarkeit und da hat er schlechte Karten, wenn es hart auf hart kommt. Aber ggf. lenkt o2 ja noch ein, wenn man erst einmal ein Anwaltschreiben hinschickt.
Jetzt wird es hier aber richtig dreist:
"Guten Tag Herr Ham,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gerne habe ich Ihr Anliegen erneut eingehend geprüft. Wir können in unseren Daten nicht nachvollziehen, dass Ihnen der Tarif für 19,99 EUR zugesagt wurde. Wir können Ihnen daher den Rabatt nicht einrichten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Freundliche Grüße
Ihr o2 Kundenbetreuer
Georg Schmidt"
Bestehe auf die Analyse des bei o2 zu Trainigszwecken aufgezeichneten und gespeicherten Gesprächsmitschnittes unter Androhung rechtlicher Schritte gegen o2. Anders kommen die Spanier scheinbar nicht in die Puschen was deinen Fall anbelangt.
ZitatOriginal geschrieben von nhs8
Jetzt wird es hier aber richtig dreist: [...]
Wieso dreist? Wenn in deinem Telefonat der Rabatt damals (versehentlich) nicht eingetragen und auch sonst nicht notiert wurde, ist es jetzt halt nicht mehr nachvollziehbar. Dann wird man dort nur eine ganz normale VVL in den Blue M sehen, wie sie vermutlich täglich dutzendfach gemacht wird.
Ich denke, es wird auch genug Nasen geben, die eine normale VVL machen, dann von dem Rabatt erfahren und nachträglich behaupten, ihnen wäre diese ebenfalls zugesagt worden.
Ist halt sehr misslich. Wie gesagt, ich würde die VVL widerrufen, anders wird sich da wohl nichts bewegen.
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Bestehe auf die Analyse des bei o2 zu Trainigszwecken aufgezeichneten und gespeicherten Gesprächsmitschnittes unter Androhung rechtlicher Schritte gegen o2. Anders kommen die Spanier scheinbar nicht in die Puschen was deinen Fall anbelangt.
Wird grundsätzlich jedes Gespräch mitgeschnitten, sofern man nicht widerspricht?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von nhs8
Jetzt wird es hier aber richtig dreist:
"Guten Tag Herr Ham,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gerne habe ich Ihr Anliegen erneut eingehend geprüft. Wir können in unseren Daten nicht nachvollziehen, dass Ihnen der Tarif für 19,99 EUR zugesagt wurde. Wir können Ihnen daher den Rabatt nicht einrichten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Freundliche Grüße
Ihr o2 Kundenbetreuer
Georg Schmidt"
Und das, dass eine VVL über VVL-Hotline ohne jegliche Rabattierung durchgeführt worden wäre, ist auch nicht nachvollziehbar! Hast du mit diesem Argument schon probiert?
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