Problem mit der Rechnung - VVL O2 Blue M für 19,99

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    1. Hoffentlich informierst du dein Gegenüber vorher das du aufzeichnest, sonst kann das schnell mal zum Bummerang werden


    2. Wie oft hast du das schon gemacht?


    Danke und Gruß Marco


    1. Ja selbstverständlich, 95% der Firmen ist das auch egal, es sei denn es sind irgendwelche Betrüger.


    2. Einmal, bezüglich einer Hausratversicherung, die im Schadensfall von einer mehrfach, auch auf explizite Nachfrage zugesicherten Fahrraddiebstahlversicherung zum Neuwert nix mehr wissen wollte. Gute Rennräder mit Carbonrahmen sind verdammt teuer. Das mitgeschnittene Gespräch hat mir viel Geld gespart und die Versicherung viel Geld gekostet, inkl. Anwalts- und Gerichtskosten. ;)

  • Marko5:


    Zitat

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, hat es noch nicht einmal angefangen zu laufen....


    Klar läuft der, die AGB und der Vertrag werden im elektronisch zugegangen sein, wahlweise zur Kenntnisnahme.


    Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
    des Widerrufsrechts hinfällig....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • also wenn es so wie bei meiner vvl vom o2 select in den o2 blue100 war und zwar, dass man gar nichts bekommen hat, weder per email noch per post (trotz wunsch meinerseits!), dann fängt da gar keine frist an zu laufen. und selbst wenn, kann er immer noch auf irrtum gehen ;)


  • Nein, das Widerrufsrecht kann auch noch nach Nutzung der Karte ausgeübt werden solange man sich noch in der Widerrufsfrist befindet. Wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, dann hat die Frist gar nicht angefangen zu laufen.

  • @stunmacher und shifty:


    Die hat er er zur Kenntnis genommen, als er den Vertrag online ausgefüllt oder umgestellt hat. Es reicht die blosse Kenntnisnahme, eine Bestätigung ist nicht erforderlich.


    Ich habe das an andere Stelle bereits lang und breit erklärt (irgendwas mit BASE und Kündigung), da habe ich nicht schon wieder Lust drauf.


    Fakt ist, wenn in seinem speziellen Fall die 14 Tage Frist verstrichen sind, wird es fast unmöglich sein, den Vertrag zu kündigen/widerrufen. Schon gar nicht mit einem Irrtum, den dieser muß Zeitgerecht erklärt werden, und nicht nach Tagen, oder gart Wochen. Selbst wenn er nach der erhaltenen Rechnung nicht sofort seinen Irrtum erklärt, ist das auch vorbei.


    Dann ist es ganz Kulanz seitens o2.


    @macro5:


    Zitat

    Das kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.


    Quatsch, da bewegst du dich ganz schnell und scharf am Beweisverwertungs bzw. Beweiswürdigungsverbot entlang. Auch, wenn du informiert hast. Es kommt immer auf den Sachzusammenhang an. Es ist maximal ein Indiz, mehr nicht.


    ich z.b. würde sofort nach Möglichkeit der technischen Unveränderbarkeit der Aufnahme fragen, die du nicht 100% ausschliessen kannst. Damit ist das Ding quasi schon durch.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die hat er er zur Kenntnis genommen, als er den Vertrag online ausgefüllt oder umgestellt hat. Es reicht die blosse Kenntnisnahme, eine Bestätigung ist nicht erforderlich.


    Ich habe das an andere Stelle bereits lang und breit erklärt (irgendwas mit BASE und Kündigung), da habe ich nicht schon wieder Lust drauf.

    Wir reden hier von einem Tarif, den es ausschließlich an der Hotline gab. Nix mit online umstellen und daher auch keine Widerrufsbelehrung in Sicht, die man zur Kenntnis nehmen konnte. Also auch keine 14-Tages-Frist.

    Zitat

    Original geschrieben von nhs8
    Am 9. Mai habe ich über 0800 155 0022 meinen Vertrag verlängert, O2 Blue M. Für 19,99 Euro.

  • Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.

    Suche: aktuell nichts


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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.


    Dort steht aber nicht, dass ein Tarifwechsel stattgefunden hat und in welchen gewechselt wurde. Mir zeigt der Kundenbereich zum Beispiel nicht einmal die SMS-Flat (ASC) an. Auf gut Deutsch: Es ist bei o2 unmöglich, die tatsächlichen Vertragskonditionen zu erfahren. Die Hotline kann lügen, was das Zeug hält, da fie Aussagen deiner Ansicht nach vor Gericht sowieso keinen Bestand haben.


    Es lebe die Deutsche Telekom, zumindest die Festnetzsparte, die einem jede Vertragsänderung schriftlich per Post bestätigt und sogar sämtlich eingeräumten Gutschriften/Rabatte einzeln aufführt.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Timba69
    ich weiß jetzt nicht so recht, ob du eine juristische ausbildung hast oder nur etwas mehr informiert hast.


    soweit ich das verstanden habe hat er nur an der hotline verlängert. selbst wenn er sich eingeloggt hat bei o2 sieht er die genauen vertragskonditionen nicht...so ist es zumindest bei mir. und selbst wenn teilweise etwas hinterlegt wäre...bei o2 ist alles so undurchsichtig, dass man nicht mehr sagen kann, dass die kenntnisnahme für einen normalen mensch ohne weiteres möglich ist.


    du hast zwar nicht ganz unrecht mit deinen argumenten, aber das ist eine sehr einseitige sichtweise. ganz klar ist die nicht vorhandene einsichtnahme, wodurch er sozusagen warten MUSS bis die erste rechnung kommt. klar muss ein irrtum sofort erklärt werden, nur sofort ist auch relativ. wichtig ist auch, dass der irrtum zweifelsfrei festgestellt wurde/ist...und so wie ich das verstehe hat er zuerst probiert das ganze abzuklären. jetzt hat er klarheit, da o2 gesagt hat nein ist nicht und jetzt wäre er im zweifelsfreien irrtum.

  • Eigentlich bräuchte o2 doch "nur" die vollständige Vertragseinsicht mit sämtlichen Vertragsdetails über die Mein o2 App wieder ermöglichen, so wie es sie lange Zeit gegeben hatte und schon würde man sich bei der Kundenbetreuung eine Menge Aufwand und letztlich auch Personal sparan.


    Aber scheinbar ist diese dieser in aller Regel kundenunfreundlichen Intransparenz der Vertragskonditionen extra so gewollt, warum auch immer. :confused:

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