Problem mit der Rechnung - VVL O2 Blue M für 19,99

  • Für die Zukunft: Lass dir deine Konditionen direkt per eMail bestätigen. o2 hat dies bei mir ohne zu murren getan.


    Zitat

    Gern Bestätige ich Ihnen, dass bei beiden Rufnummern 0179 XYZXYZY und 0176 XYZXYZXY der o2 Blue M Professional aktiv ist mit folgenden Konditionen:
    - Telefonflat in alle deutschen Netze
    - SMS Flat in alle deutschen Netze
    - 50 % Rabatt auf die monatliche Grundgebühr (dauerhaft)
    - Drosselung der Internet Flat bei 360 MB von UMTS auf GPRS
    - 60 Minuten monatlich in die EU, Schweiz, Türkei, USA und Kanada inklusive


    Ich handhabe es immer so: "Wer schreibt der bleibt"

  • Ich habe es ja gesagt, ich will eine schriftliche Bestätigung. Es kam aber halt nie an, außer eine SMS.

  • o2 hat doch im eigenen Kundenforum eingeräumt, dass es dieses Angebot zumindest für einige Tage gab -> klick Dann können sie jetzt ja schlecht behaupten, dass es das nie gegeben habe. Ich würde Dir raten eine Mail an o2 zu schreiben (evtl. mit Hinweis auf den Link aus dem o2-Forum und/oder dem entsprechende Teltarif-Artikel) und abwarten, was dann kommt. Wenn die sich weiter stur stellen, entweder Teltarif fragen, ob sie Dir helfen wollen bzw. Verbraucherzentrale oder Anwalt (je nach dem, wie wichtig, ob Du eine RSV hast etc.).


    (BTW: Eine Irrtumsanfechtung, wie im Thread angesprochen, bringt Dich dem gewünschten Tarif übrigens nicht sehr viel näher, sondern würde ggf. nur Deine alte Kündigung wiederaufleben lassen, wenn Du Deinen Irrtum überhaupt beweisen könntest.)

  • Würde aber notfalls die Kosten des regulären Tarifs verhindern, daich nicht vermute, dass o2 einen Schadensersatz geltend machen wird.

  • Wenn da mal nicht das Widerrufsrecht abgelaufen ist...

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn da mal nicht das Widerrufsrecht abgelaufen ist...


    Wieso?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von nhs8


    Sie nehmen doch den Gespräch auf, aber natürlich darf das nicht benutzt werden, wenn der Kunde recht haben könnte...


    Darum nehme ich solche Gespräche selbst auf, das kann ja heutzutage jedes Handy. Schön als MP3. Safety first.


    Das kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn da mal nicht das Widerrufsrecht abgelaufen ist...

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, hat es noch nicht einmal angefangen zu laufen....

  • Zitat

    Original geschrieben von hannessteg
    Darum nehme ich solche Gespräche selbst auf, das kann ja heutzutage jedes Handy. Schön als MP3. Safety first.

    Hoffentlich informierst du dein Gegenüber vorher das du aufzeichnest, sonst kann das schnell mal zum Bummerang werden


    Zitat

    Das kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.

    Wie oft hast du das schon gemacht?


    Danke und Gruß Marco

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