Stornierung/Widerruf mit Rufnummernmitnahme

  • Hallo,


    ich habe Sonntag yourfone bestellt und möchte jetzt widerrufen/stornieren.
    Da meine MNP zum 20.6. bestätigt ist, kann man das leider nicht mehr abbrechen und ich muss für eine Portierung von yourfone zum neuen Anbieter wieder zahlen. Wenn der Vertrag zustande gekommen wäre, hätte ich für die MNP zu yourfone 25€ bekommen.


    Also:
    1.Warum muss ich für einen nicht zustande gekommenen Vertrag eine MNP bezahlen?


    Ich sehe es so: Wenn die mir die 25€ nicht gutschrieben wollen, weil kein Vertrag zustande kommt, können sie genauso wenig für "keinen" Vertrag eine Gebühr bei Rufnummernmitnahme verlangen.


    Gibt es im TKG eine Regelung dafür?

  • Wenn du den Vertragsschluss widerrufen hast, dürfen sie natürlich auch die Portierung nicht mehr durchführen. So einfach sollte es eigentlich sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wenn du den Vertragsschluss widerrufen hast, dürfen sie natürlich auch die Portierung nicht mehr durchführen. So einfach sollte es eigentlich sein.


    Machen sie aber trotzdem, da man diese nicht stornieren kann, wenn ein Termin steht.

  • Zitat

    Original geschrieben von jokay2010
    Machen sie aber trotzdem, da man diese nicht stornieren kann, wenn ein Termin steht.

    Ein Fall für die BNetzA würde ich sagen. Selbstverständlich erstreckt sich ein Widerruf auch auf die Portierung. Das können sie nicht dadurch umgehen, dass man angeblich den Termin nicht stornieren "kann".


    Stammt diese Aussage vom abgebenden Betreiber (o2?) oder von Yourfone oder von beiden?

  • Im schlimmstenfall ist die Nummer futsch ist hier öfter schon zu lesen gewesen, ab einem bestimmten Punkt interessiert den abgebenden Provider die Nummer nicht mehr und wenn der annehmende dann diese nicht annimmt zb. wegen Stornierung gibt es böse Probleme, das beste man lässt die Portierung laufen oder requestet ganz schnell eine zu nem Prepaid Anbieter zum parken der Nummer

  • Das ist ja der Mist, dass die Prozesse da so unausgegoren sind, dass selbst bei so alltäglichen Dingen wie einem Widerruf das Risiko besteht, dass die Nummer verloren geht.


    @Jokay: Hast du mal bei Yourfone angefragt, ob sie die Bestellung auf eine ohne Laufzeit umstellen können? Das wäre vermutlich der sicherste Weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ein Fall für die BNetzA würde ich sagen. Selbstverständlich erstreckt sich ein Widerruf auch auf die Portierung. Das können sie nicht dadurch umgehen, dass man angeblich den Termin nicht stornieren "kann".


    Stammt diese Aussage vom abgebenden Betreiber (o2?) oder von Yourfone oder von beiden?


    Die Aussage stammt von yourfone, und ich glaube das einfach mal, weil ich das schon öfter gehört habe.


    Wurde grade aus Hamburg zurückgerufen (wahrschienlich direkt aus dem Büro) und die Frau meinte, dass die Karte aktiviert wird zum Portierungstag und dann direkt wieder storniert. Dann sollte das mit der Nummer klappen. Die kann ich dann nach 24 Stunden wieder weiterportieren.


    Ob das jetzt so funktionieren kann, weiß ich nicht. Ob die Portierung was kostet (überhaupt kosten darf bei Stornierung) auch nicht.

  • Regelt das TKG aber nicht auch den Fall, dass der aufnehmende Anbieter nicht aufnehmen kann? Dann muss der abgebende Anbieter die Rufnummer nämlich wieder aufnehmen.


    Man kann lesen wo man will, absolut sicher ist sich niemand, wenn es um Widerruf bei Portierung geht.

    Gruß Corrado aus HH

  • Zitat

    Original geschrieben von corrado
    Regelt das TKG aber nicht auch den Fall, dass der aufnehmende Anbieter nicht aufnehmen kann? Dann muss der abgebende Anbieter die Rufnummer nämlich wieder aufnehmen.

    Das gilt aber erst ab Herbst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!