ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Und wie erfährt man, ob Revision eingelegt wurde?
Weiß hierzu jemand eine Antwort?
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ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Und wie erfährt man, ob Revision eingelegt wurde?
Weiß hierzu jemand eine Antwort?
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Wichtige Information zu Ihrem Vertrag
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie, dass Sie der nächsten Rechnung beigefügt eine Information über die Änderungen in der Ziffer 7.1 der AGB Ihres Vertrages erhalten. Bitte lesen Sie die aufgeführte Änderung sorgfältig durch.
Um Ihre Rechnung abzurufen gehen Sie auf http://www.talkline.de/rechnung und melden sich dort mit Ihrer Rufnummer bzw. Ihrem Benutzernamen und Ihrem persönlichen Kennwort an.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Talkline Kundenservice
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Rechnung ist nicht im März gekommen, war vorher.
Daher kriege ich die Rechnung erst jetzt. Also alles gut, aber die Mail kam am 9.3. an!
---------------------------- STEHT IN DER RECHNUNG ------------------------
bisher wurde unter Ziffer 7.1 (SIM-Karte) unserer AGB Folgendes geregelt:
Die zur Verfügung gestellte SIM-Karte bleibt im Eigentum der Talkline. Für die SIM-Karte wird eine Pfandgebühr
fällig. Die Höhe der Pfandgebühr richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Service- und
Preisliste. Sie wird dem Kunden nur dann mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er diese nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet.
Um für mehr Transparenz zu sorgen, haben wir diese Ziffer überarbeitet und zu Ihrem Vorteil ergänzt. Die
neue Ziffer 7.1 (SIM-Karte) lautet nun:
Die überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum der Talkline. Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe
des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden
mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsende an Talkline zurücksendet. Sendet der Kunde die SIM-Karte nach Ablauf dieser 14-Tagesfrist an
Talkline zurück, wird ihm das in Rechnung gestellte Pfand wieder zurückgezahlt.
Die neue Ziffer 7.1 der AGB tritt am 10.05.2013 in Kraft. Ihr Vertrag läuft sonst zu den bestehenden Konditionen
weiter, d.h. alle Produktbestandteile, Preise, Laufzeiten und Kündigungsbestimmungen bleiben unverändert.
Sofern Sie der Geltung der neuen Ziffer 7.1 nicht vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform widersprechen,
gilt Ihre Zustimmung dazu als erteilt. Diese wird sodann Bestandteil des laufenden Vertrags und ist damit für die
Vertragsbeziehung maßgeblich.
Falls gewünscht, können Sie in Textform, gern per E-Mail an AGB@Talkline.de Widerspruch einlegen. Bitte
geben Sie in diesem Fall "Widerspruch Ziffer 7.1 AGB" und Ihre Kundennummer an. Für die Einhaltung der
Frist ist das rechtzeitige Absenden des Widerspruchs maßgeblich.
Hier noch eine andere Sichtweise
http://www.123recht.net/Talkin…-oder-Nein-__f412300.html
Ich bin mir noch nicht sicher ob Widerspruch oder nicht....
ZitatOriginal geschrieben von ichbinshalt
Hier noch eine andere Sichtweise
http://www.123recht.net/Talkin…-oder-Nein-__f412300.html
Ich bin mir noch nicht sicher ob Widerspruch oder nicht....
Die erste Antwort ignoriert, dass man im Zweifelsfall erst einmal selbst gegen die neue AGB prozessieren darf um deren Ungültigkeit nachzuweisen und die zweite ist doch nur "blabla" am Thema vorbei.
Hab mal 'ne Anfrage an den BGH gestellt, ob Revision gegen das OLG-Urteil eingelegt wurde. Antwort, Vollzitat:
ZitatIn dem genannten Verfahren ist hier bis zum 2.4.2013 keine Rechtsmittelschrift eingegangen.
Ernst, JAI
Demnach wäre die Frist ja verstrichen. Ich glaube aber eher, dass der Schreiber der Antwort nicht der passende Adressat für die Anfrage gewesen ist...
Mich würde es nicht wundern, wenn TL es dabei belässt und nicht vor den BGH gezogen ist. Wenn sie dort auch noch verlieren, dann ist der Ruf ja noch mehr ramponiert. Auch die AGB-Änderung kommt imho nicht von ungefähr erst nach der Niederlage in der zweiten Instanz, nicht jedoch schon nach der ersten.
Die am Verfahren beteiligte Vbz könnte auch wissen, ob das Urteil nun rechtskräftig ist oder nicht.
ZitatOriginal geschrieben von dham
Die erste Antwort ignoriert, dass man im Zweifelsfall erst einmal selbst gegen die neue AGB prozessieren darf um deren Ungültigkeit nachzuweisen und die zweite ist doch nur "blabla" am Thema vorbei.
Aber nicht unzutreffende Statements. Warum sich wegen 10 oder 20€ Stress machen?
Diese Prinzipienstreiterei bringt doch niemand weiter. Die Forumleser hier sind sowieso zu gut informiert um den Pfand zahlen zu müssen und die tatsächlichen Opfer lesen nicht hier und sind zu unaufmerksam die AGB zu lesen.
Wer an einer echten juristischen Diskussion Interesse hätte, kann das ja bei 321Recht tun. Die Fragestellung des TE (beim Rechtsforum) wurde in seinem Sinne beantwortet. Die Diskussion hier ist viel tiefergehend.
ZitatOriginal geschrieben von Seufz
Die Fragestellung des TE wurde in seinem Sinne beantwortet. Die Diskussion hier ist viel tiefergehend.
Durch die AGB-Änderung ist aber eine neue Situation entstanden, und dieser Thread ist der geeignetste bei TT zur Diskussion derselben. Du musst dich ja nicht daran beteiligen...
Ich bezog mich auf das Rechtsforum, nicht auf TT! Deswegen auch der Satz das die Diskussion hier tiefgründiger oder grundsätzlicher ist. Beim Rechtsforum wurde mehr pragmatisch gefragt und auch pragmatisch geantwortet.
Also ich habe meinen Widerspruch an die genannte Email-Adresse geschickt und habe folgende Antwort erhalten:
"Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice.
Ihr Widerspruch zur Änderung der Ziffer 7.1 AGB wird automatisiert bearbeitet.
Sie erhalten von uns keine weitere schriftliche Bestätigung."
Ich glaube damit ist die Sache vorerst erledigt.
Malsehen was anch Vertragsende passiert.
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