Talkline will Sim Karten-Pfand. Ist es zulässig?

  • Apropos Talkline: Anscheinend werden mittlerweile keine schriftlichen Kündigungsbestätigungen mehr verschickt (jedenfalls nicht, wenn man per Kontaktformular kündigt). Habe per E-Mail folgendes erhalten (von MD, ist aber ein Talkline-Vertrag):


    "Ihr Kündigungswunsch

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    Ich denke mal, das geht rechtlich unzweifelhaft als Kündigungsbestätigung durch, d.h. ich muss nicht noch mal nachfragen, ob die Kündigung wirklich im System eingetragen wurde?

  • Das handhaben die seit über 'nem Jahr so. Ich denke, das langt als Kündigungsbestätigung, abgesehen davon, dass der Email-Betreff teilweise genau so lautet.

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Interessanter Standpunkt, den ich auch schon vernommen habe.
    Die Änderungen betreffen aber genau die vom Gericht bemängelten Punkte der AGB. Lehnt der Kunde nun die "Verbesserungen" ab, kann sich dann noch auf die rechtliche Unzulässigkeit der alten AGB berufen?


    Wenn das Gericht die Klausel für unwirksam erklärt, dann entfällt diese aus der alten AGB (und wird ggf. durch geltendes Recht ersetzt). Daran ändert sich doch nichts, nur weil man sich weigert einer neuen AGB zuzustimmen. Man kann nicht einfach eine AGB mit angeblichen Verbesserungen "reparieren" und dem Vertragspartner aufzwingen. In der Praxis wäre so ein Vertragsrecht doch auch völlig unabsehbar, denn was als "Verbesserung" gilt liesse extrem viel Spielraum.

  • Ich halte auch den Ratschlag von Teltarif, den neuen AGB zuzustimmen, für nicht ganz so sauber.

  • Sehr schön, ein Monat nach Bekanntgabe der AGB-Änderung kommt nun endlich die Diskussion darüber in Gange :top:
    Noch andere Meinungen hierzu, evtl. garniert mit Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen / AGB-Änderungen?


    Zitat

    Sofern Sie der Geltung der neuen Ziffer 7.1 nicht vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform widersprechen, gilt Ihre Zustimmung dazu als erteilt. Diese wird sodann Bestandteil des laufenden Vertrags und ist damit für die Vertragsbeziehung maßgeblich.
    Falls gewünscht, können Sie in Textform, gern per E-Mail an AGB@Talkline.de Widerspruch einlegen. Bitte geben Sie in diesem Fall "Widerspruch Ziffer 7.1 AGB" und Ihre Kundennummer an. Für die Einhaltung der Frist ist das rechtzeitige Absenden des Widerspruchs maßgeblich.

    Hat jemand schon auf diese (oder andere) Art Widerspruch eingelegt und wie war die Reaktion? Wie handhabt Talkline die Frage des Simkartenpfands nach erfolgtem Widerspruch?

  • sobald ich das teil schriftlich habe, geht der widerspruch raus.
    Ich will den Vertrag nicht kündigen, aber NICHTIG geworden Teile einer AGB sind weg.
    Also kann dieser Part nicht greifbar sein und somit können wir uns wunderbar gegen den Kartenpfand wehren.


    Welchen Rotz da Teltarif grad wieder macht, keine Ahnung. So sauber scheint mir der Laden nicht zu sein. Finde das Schwachsinn.
    Eine AGB nachzubessern, zum Nachteil des Kundens, aber darauf verweisen, es bringt Klarheit ist doch totaler Schwachsinn.


    Ich meld mich gern wieder, wenn der Widerspruch raus ist, sofern ich denn angeschrieben werde *lach*



    PS: Von MD habe ich ne schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten.... Talkline kam per Mail und ist schon für die Zukunft gekündigt ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von brincki
    sobald ich das teil schriftlich habe, geht der widerspruch raus.

    Bei mir kam die Mitteilung schon Anfang März, imho müssten sie mittlerweile alle haben. Hast du überhaupt noch einen Altvertrag, oder evtl. doch schon einen neuen mit bereits neuen AGB?

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Bei mir kam die Mitteilung schon Anfang März, imho müssten sie mittlerweile alle haben.


    Also ich habe nichts erhalten, der Vertrag ist etwa ein Jahr alt.

  • Die Mitteilung war bei mir Bestandteil der Märzrechnungen, insofern sollte eigentlich jeder mit Alt-AGB-Vertrag "angeschrieben" worden sein bzw. noch werden.


    Und nochmals: der fragliche Passus der AGB ist noch nicht nichtig, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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