Talkline will Sim Karten-Pfand. Ist es zulässig?
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Re: nicht zulässig
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Berufung zurückgewiesen
Endlich wurden wieder 2 Klauseln der mogelcom für rechtswidrig erklärt. :top:
Das Urteil ist recht lange geworden, naja, ist halt Juristendeutsch. -
Re: Re: nicht zulässig
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Endlich wurden wieder 2 Klauseln der mogelcom für rechtswidrig erklärt. :top:
Das Urteil ist recht lange geworden, naja, ist halt Juristendeutsch.Abwarten. Ich gehe stark davon aus, dass die in Revision gehen. Soweit ich weiß, muss man das innerhalb eines Monats - stimmt das?
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Re: Re: Re: nicht zulässig
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Abwarten. Ich gehe stark davon aus, dass die in Revision gehen. Soweit ich weiß, muss man das innerhalb eines Monats - stimmt das?
§ 517
BerufungsfristDie Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
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Berufung ist allerdings etwas anderes als Revision...
Laut http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__341.html ist es aber nur eine Woche (zumindest bei Strafprozessen)? Edit: Bei Zivilprozessen offenbar i.d.T. einen Monat: http://dejure.org/gesetze/ZPO/548.html
Und wie erfährt man, ob Revision eingelegt wurde?
Fragen über Fragen... Wo sind die ganzen Anwälte, wenn man sie mal braucht?
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Zitat
Original geschrieben von BartS1975
Und wie erfährt man, ob Revision eingelegt wurde?
z.B beim Gericht anrufen unter Verwendung des bekannten Aktenzeichens.
Vor 2-3 Wochen braucht man vermutlich nicht anfragen.-ralf-
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Gibts hier news :confused: ... einer bekannten wurden jetzt 9,97€ berechnet :o
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Zitat
Original geschrieben von Woler
Gibts hier news :confused:Nö, was für News erwartest du?
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Rechtskräftiges urteil vielleicht
Schon seltsam das ganze .... bei mir wurde nix berechnet obwohl der gleiche vertrag :mad:
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Mensch mensch ne schnelle reaktion ... :top:
ZitatSehr geehrte Frau Woler,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.10.2012.
Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit mit der berechneten Gebühr für die Mobilfunkkarte mit unserer Abbuchung.
Ihr Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig, daher haben wir für Sie eine gründliche Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes durchgeführt.
Bei Vertragsabschluss wurde Ihnen eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt.
Diese Karte geht nicht in Ihr Eigentum über und muss daher nach Vertragsende
innerhalb von 14 Tagen an nachfolgend genannte Anschrift zurückgeschickt werden:Talkline Kundenservice
99076 Erfurt
Da wir einen Eingang Ihrer SIM- Karte nicht verzeichnen konnten, stellten wir den Gegenwert der Karte mit 9,97 Euro (brutto) in Rechnung.Im Sinne der Kulanz haben wir die Gebühr erfasst und gutgeschrieben.
Somit ist Ihr bei uns geführtes Kundenkonto ausgeglichen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir nunmehr von einer zufriedenstellenden Bearbeitung Ihres Schreibens aus und wünschen noch eine schöne Woche.
Freundliche Grüße aus Erfurt
Ihr Talkline Kundenservice
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