Selbst R-Einschreiben müssen nicht gelten, da ees nicht unbedingt den Empfängerkreis erreicht, für den es gedacht war, wenn es z.B. jemand anderes annimmt. Der Empfänger muss es zur Kenntnis nehmen...
Definition:
Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.
Das Problem: Selbst wenn der Postbote unterschreibt, ist das aktuell nicht mehr gerichtsfest, da sich derweilen Postboten als (Augen-)Zeugen nicht mehr zur Verfügung stellen.
Kann ich verstehen, wie soll jemand zu 100% bestätigen können, das ein bestimmtes Schreiben so zugestellt wurde, das Kenntnis genommen werden kann? Dagegen spricht schon die offzielle Verlustquote der Post.
Was noch taugt:
Fax mit Sendungsprotokoll.