Also mir wars jetzt zu blöd! Morgen geht der Widerruf an tmobile raus! Meint ihr ich soll auch an den shop den widerruf senden? Wenn tmobile das storniert ist ja alles gut oder?
Galaxy S3 für in Summe 294 Euro!? Diskussion
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Zitat
Original geschrieben von Josi1990
Also mir wars jetzt zu blöd! Morgen geht der Widerruf an tmobile raus! Meint ihr ich soll auch an den shop den widerruf senden? Wenn tmobile das storniert ist ja alles gut oder?sende an t mobil und cosmatel .......!!!!!!!!
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Zitat
Original geschrieben von Josi1990
Also mir wars jetzt zu blöd! Morgen geht der Widerruf an tmobile raus! Meint ihr ich soll auch an den shop den widerruf senden? Wenn tmobile das storniert ist ja alles gut oder?Also ich hab es so gemacht:
- email UND Einschreiben an FHS / Cosmatel
- email UND Fax (mit FaxBestätigung) an NetzbetreiberShop hat Storno der Bestellung per email bestätigt und der Storno ist in meinem Kundenkonto zu ersehen.
Netzbetreiber bestreitet Widerrufsrecht, hat aber schon das nächste Fax mit Ausdrucken der Online-Bestellung vorliegen, ich warte auf deren Antwort.
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Möglichst mit Rückschein versenden, denn der Kunde hat die Beweislast glaubwürdig zu unterlegen, dass er in ordentlicher Form gekündigt hat.
Sollte das Einschreiben dann zurückkommen, weil keine Unterschrift geleistet wurde vom Empfänger (wie in diesem Thread berichtet), hat der Absender trotzdem einen Beweis in der Hand.
Mein Rechtsanwalt sagte sinngemäß: wer keine Möglichkeit bietet Kündigungen zu empfangen, will auch keine haben, also ist der Verbraucher seiner Pflicht nachgekommen.
ZitatDer Netzbetreiber muss sich darauf verlassen können, dass der Vertragspartner die richtigen Daten eingegeben hat.
Sehe ich auch so.!
Sicher sind schnelle Aktivierung und schnelles "formloses" Vorgehen oftmals nützlich für den Verbraucher, allerdings sehe ich keinesfalls ein, den Verbraucher das Restrisiko tragen zu sehen, sollte es zwischen Vertriebspartner und NB zu Ungereimtheiten kommen.
Mir kann auch keiner glaubhaft machen, dass in heutigen Zeiten, eine Häufung von Widersprüchen eines Vertriebspartners beim NB nicht auffällt, jedenfalls dann nicht, wenn Frühwarnsysteme installtiert sind. Offenbar besteht daran aber kein Interesse.
Das hier geschilderte Vorgehen von VF ist weitaus adäquater als das von T-M.
ZitatIch habe mich bevor ich meine Vetragsunterlagen am 04.07.12 ausgedruckt habe im Netz informiert,leider habe ich diese Diskusion ihr im Telefontreff NICHT eingesehen !!!! Ich habe überwiegene positive Kundenkommentare im Netz über firsthandy gefunden , daher dachte ich mir schließ ich den Vetrag ab und gut.
Ähnlich bin ich auch vorgegangen und konnte die ersten Einträge im Web aus dem Jahre 2002 einsehen. Einer Firma die 10 Jahre am Markt ist und fast keine negativen Schlagzeilen gemacht hat, da Schwinden die Bedenken, die ein Verbraucher immer haben sollte.
Was habe ich von meinem "Reinfall" gelernt?
Sei vorsichtiger mit "Vermittlergeschäften", ansonsten bleibt nichts Negatives bei mir haften, denn seit Jahren spare ich durch Internetkäufe mächtig ein,- im Vergleich zum örtlichen Handel.
Die Ersparnis dürfte dabei in mehren tausend Euro bestehen.
Soll ich jetzt weinen wegen der 100 Euro für den Schwarzkittel?
Gruß
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Entscheidend ist nicht, ob mit einem Einschreiben verschickt wurde, sondern, ob das Schreiben in den Empfangs- und Verfügungs(ZUgriffs)kreis eingedrungen ist, wo der Empfänger hätte Kenntnis vom Schreiben erlangen können.
Wenn z.B. die Anschrift richtig ist, der Aufenthaltsort der Firma aber eine andere ist, ist es Essig mit der Zustellung. Es gab in der Vergangenheit schon mehrere OLG und sogar BGH Urteile, das ein Einschreiben nicht ausreichend wäre, insbesondere ohne Rückantwort des Empfängers.
Einziger Ausweg: Gerichtsvollzieher beauftragen, denn der kann auch öffentlich zustellen.
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von Mobilfunker:
ZitatNetzbetreiber bestreitet Widerrufsrecht
Hartnäckig bleiben und auf den Gnadenerlass der rosafarbenen, roten, grünen oder blauen Monarchie hoffen. In deren Sprache heißt das dann "Entgegenkommen"
Ich hoffe, wir alle bedanken uns dann mit höfischer Etikette für diesen Akt.
Gruß
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So wie es dem Thread nach aussieht wurden von dem Shop bislang keinerlei Geräte geliefert.
Kann man dann nicht gegen den Shop auch nach dem UWG vorgehen?
Dazu müsste nach meinem Kenntnisstand der Verbraucherschutz klagen.
Wer hat damit Erfahrung?
Wäre wohl sinnvoll Bestelldaten der Betroffenen zu sammeln und gesammelt an den Verbraucherschutz als Beweismaterial zu übergeben.Was meint ihr?
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Theoretisch ja, klagebefugt sind allerdings wirklich nur Wettbewerber oder z.B. die Verbraucherschutzvereine. Aber was willst Du damit erreichen? Zur Erfüllung oder Stornierung etwaiger Verträge führt eine solche Klage jedenfalls nicht. Dafür sind ausschließlich die Zivilklagen vorgesehen.
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Zitat
Original geschrieben von time2fon
So wie es dem Thread nach aussieht wurden von dem Shop bislang keinerlei Geräte geliefert.
Kann man dann nicht gegen den Shop auch nach dem UWG vorgehen?
Dazu müsste nach meinem Kenntnisstand der Verbraucherschutz klagen.
Wer hat damit Erfahrung?
Wäre wohl sinnvoll Bestelldaten der Betroffenen zu sammeln und gesammelt an den Verbraucherschutz als Beweismaterial zu übergeben.Was meint ihr?
Der Verbraucherschutz hat sich, wie schon gesagt, bisher noch nicht mal gemeldet bei mir.
Material hätte er eigentlich genug bekommen
Ich denke, dass das eine unglaublich langwierige Geschichte werden würde. Wenn mir meine Verträge kostenfrei storniert werden und auch sonst nix weiter passiert, kann ich auch ohne Klage ganz gut leben
Und wenn nicht, dann soll der Laden sich mal schön warm einpacken, weil dann wirds definitiv ungemütlich :top: -
Heute kam die erste Rechnung von Vodafone.
12,33 anteilig.Cosmatel hat auf meinem Namen noch mehr gebucht.
Eine 240 Minuten OptionIch gehe heute zur Polizei.
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