Galaxy S3 für in Summe 294 Euro!? Diskussion

  • Zitat

    Unsinn. Gelöscht wurde nur das sinnfreie Doppel- / Crossposting.


    Nur dass die tatsache, dass der Händler Leute über den Tisch zieht nicht wirklich was damit zu tun hat ob es ein Galaxy für 294 Euro gibt oder nicht.


    Kerninfo hier: 294 Euro ja oder nein.


    Kerninfo auf die es anderweitig ankommt: Cosmatel/firsthandyshop - Finger weg, zieht Leute über den Tisch.


    Vielleicht wäre da ein Threadsplitting sinnvoll.


  • Geb doch im Suchfeld "Firsthandyshop" ein. Dort habe ich 3 (!!!) Beiträge mit "Erfahrungen" gefunden. Dort kann man sicherlich alles hinschreiben.


    Aber "zieht Leute über den Tisch" ist - so wie ich es gelesen habe - noch nicht nachgewiesen. Es mag zwar die Überlegung dazu geben, aber "Offiziell / Nachgewiesen" ist es nicht....

  • Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Nein, da widerspreche ich.... Betrug setzt Vorsatz vorraus. Er könnte sich ja auch "verklickt" haben.... :D


    Naja er hat sich also verklickt, als er meinen nicht unterschriebenen Auftrag aus seinem System freigeschaltet hat. Nochmal verklickt hat er sich dann als er einen zufällig teureren Tarif genommen hat. Dieser ist jetzt auch im System unter meinen Daten gespeichert.


    Stimmt der Vorsatz würde sich hier wirklich schwer nachweisen können. ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von kaizerzoze22
      Sliders


    Lese schon seit X-Jahren habe nur meinen Login vergessen und auch wirklich nicht wirklich viel geschrieben. Ob aber nun Forumtätigkeit mit Kompetenz gleichgesetzt werden kann? Da sehe ich nicht unbedingt einen Zusammenhang.


    Ich sehe da schon eine Korrelation. Wie kannst du dir es erklären, dass hier nur Newbies rumheulen??? Schau mich, Bayernpeter, Woler, etc. an. Hat hier einer was bestellt?


    Und wenn es schon Warnhinweise gab, warum hast du die Daten eingegeben? Der Witz ist doch auch der, dass du meinst: Wenn du genug Zeit hättest, hättest du ihn angezeigt.


    Aha, wieviel Zeit braucht man denn? Und wieso hat man nicht die Zeit? Wenn es einem wichtig ist, sollte man Zeit auch haben. Sogar, wenn man nicht auf das Klo gehen will, aber muss, nimmt man sich die Zeit (ja, banaler Vergleich, aber Zeit kann man sich nehmen).


    Ausserdem hättest du uns auch mehr verraten sollen: wohin hast du den Widerruf gesendet? Wann? etc.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]


  • Also du hast natürlich Recht, es wäre blauäugig zu glauben, dass einfach etwas verschenkt wird. Aber über den Rechtsweg hätte man sicher die Erfüllung erreichen können. Das ist aber in der Tat sehr aufwendig. Deshalb hatte ich mich entschieden es nicht durchzuziehen. Die Dreistigkeit den Vertrag trotzdem- ohne Unterschrift - und sogar noch inkl. Upgrade auf einen viel teureren Vertrag hat mich überrascht.


    Es wird mir aber mit Sicherheit kein größerer Schaden entstehen. Aber der ganze Aufwand nervt. Ich musste erst vor kurzem einen Ebay Kauf zur Anzeige bringen und das hat 3 Stunden gedauert. Da habe ich einfach keine Lust. Und man will ja auch nicht ständig Leute anzeigen.


    Zu deiner Frage wegen dem Widerspruch: ich habe direkt nach der Freischaltung beim Netzbetreiber widersprochen.
    Ich habe auch gleich die Löschung meiner Daten nach §35 BDSG beantragt. Zusätzlich habe ich noch Auskunft über meine Daten verlangt und weil es mich auch mal interessiert, deren öffentliches Verfahrenverzeichnis angefordert.


    Ich habe nämlich nicht der Speicherung meiner Daten bei der Telekom zugestimmt. Ich bin der Ansicht sie verstoßen damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Und bei der Telekom ist das mitlerweile auch in einem eigenen Vorstand angesiedelt.


    Ich hoffe, das die Telekom die Zusammenarbeit mit dem Händler einstellt.


    Ich werde berichten, wenn ich etwas höre.

  • Zitat

    Original geschrieben von saschaT720
    daumen hoch!


    Da solltest Du aber aufpassen dass Dir niemand vor Wut in den voreilig hochgereckten Daumen beisst! :D

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von kaizerzoze22
    Die Dreistigkeit den Vertrag trotzdem- ohne Unterschrift - und sogar noch inkl. Upgrade auf einen viel teureren Vertrag hat mich überrascht.


    ...
    Zu deiner Frage wegen dem Widerspruch: ich habe direkt nach der Freischaltung beim Netzbetreiber widersprochen.


    1. Kommt drauf an, ob es dreist war oder nicht. Einige wenige namhafte TT- Händler aktivieren bereits OHNE Unterschrift. Würdest du da auch Dreistigkeit unterstellen? Die argumentieren, dass man diesem bereits zugestimmt hat. Also, muss man das schon genauer reinschauen, was da im Vertrag steht. Dreist ist der Upgrade auf jeden Fall.


    2. Dachte ich es mir...Widerspruch beim Netzbetreiber. Also, soweit ich das weiß, hilft das nicht weiter...da muss man beim Händler widersprechen. Und die Frist ist nun vorbei.

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  • Also auch wenn die Frist abgelaufen wäre, so kann man immer noch auf Irrtum beharren oder einfach darauf, dass hier ein Vertrag abgeschlossen wurde, der nicht den Bedingungen entspricht.


    Und egal ob namhaft oder nicht - wer einen Telefonvertrag OHNE Unterschrift aktiviert, der tut etwas, das im Zweifelsfall weder Hand noch Fuß hat und rechtlich ganz bestimmt keine Grundlagen bieten kann, wenn es darum geht den Vertrag rückwirkend wieder zu beenden.
    Wenn ich einfach so Vertragsunterlagen erhalte, werde ich jedenfalls bei dem entsprechenden Anbieter verlangen, mir den unterschriebenen Vertrag vorzuweisen. Das wird er dann wohl kaum können, oder? ;-)


    Also macht den Leuten mal nicht so viel Angst.
    Wer alles unterschrieben zurück geschickt , nach 2 Wochen keine Ware erhalten und nicht rechtzeitig widerrufen hat, DER dürfte vielleicht schon eine deutlich schwierigere Ausgangsposition haben (außer, wenn dort auch so ein ungewolltes "Vertrags-Upgrade" durchgeführt wurde..). Aber selbst da dürfte mit etwas Beharrlichkeit eine Lösung zu finden sein - mit Sicherheit aber über den Rechtsweg (der für die meisten hier aber vermutlich zu teuer kommen würde).

  • Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ja erst nach Eingang der Ware.
    Also solange man kein Handy erhalten hat sind die 2 Wochen noch nicht abgelaufen!


    "VI. Widerrufsrecht


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.


    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Beleherung in Textform, jedoch im Falle der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger ..."

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