ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von 5800rules
ich habe mich nun durch die 17 seiten gequält und wollte hier mal folgendes festhalten:
1. zur invitatio ad offerendum: der in frage kommende vertrag kommt durch angebot und annahme zustande. bei der invitatio ad offerendum liegt das angebot nicht durch den werbebanner auf der Internetseite vor, sonder erst durch das anklicken. Dieses muss dann unmittelbar durch den vertragspartner angenommen werden. Der Vertrag liegt also nicht automatisch durchs anklicken vor, sondern erst mit ausdrücklichem verhalten (auftragbestätigung) oder eben konkludentem (zb: beginn der für die aktivierung notwenigen maßnahmen) - zusenden der leeren unterlagen ist nicht ausreichend). Steht in der Auftragsbestätigung etwas anderes drin als vorher vereibart ist es ein neues angebot 150 II BGB
2. Eine Anfechtung kommt meiner Meinung nach nicht mehr in Betracht wenn einem die Angaben vorher mit den Worten bestätigt wurde "wir haben sonderkonditionen" ein offener Kalkulationsirrtum scheidet damit aus (ist aber hoch streitig und kann vom richter abhängen) ssowie der Erklärungsirrtum nach 119 I BGB
3. Bzgl. des FB links zum (ehemaligen) geschäftsführer: dort findet man das bild von einer autoübernahme mit einem LR in der mitte...
http://www.facebook.com/profile.php?id=100000538247696
Vermutlich steht dies für die Firma "LR-Health-&-Beauty-Systems" ("-" sind von mir hinzugefügt) Man beachte das weitere Fotoalbum + den vermerk selbstständig. Diese Firma arbeitet mit "Vertriebspartner" was man aus der versicherungsbranche kennt.. oft fällt ja da das wort schneeballsystem... wie dem auch sei unser M. V. hat sich dann wohl schon verdient gemacht - glückwunsch!
achja es lohnt sich runter zur kritik zu scrollen
http://de.wikipedia.org/wiki/LR_Health_%26_Beauty_Systems
http://lr-produkte24.de/pdf/LR_Erfolgskonzept.pdf
4. bzgl Astrid Klostermann die da wohl auch eingetragen war und den shop "lr-produkte24.de" betreibt ist eine fb freundin vom oben genannten und hat zudem den handyshop als früheren arbeitgeber eingetragen und benutzt für manche prodikte die gleichen bilder wie sie sich auch auf der "LR" seite finden lassen. http://www.facebook.com/astrid.klostermann (findet man über die freunde vom anderen da sie selbst nicht über die suche auffindbar war)
so das nur mal ein paar anmerkungen meinerseits (es handelt sich um keine rechtsberatung usw.)
Hallo 5800rules ,
ich bin der Inhaber von Meinehandywelt.de und muss hier mal eins klarstellen. Ich war nie Geschäftsführer von Firsthandyshop und werde es auch nie sein. Wir nuzten " wie auch andere Shops " das gleiche Template( Shopsystem) . Durch den Betreiberwechsel bei Firsthandyshop haben wir die Rechte am Template verloren und waren kurzfristig gezwungen das Design von unserer Seite zu ändern.
3. Bzgl. des FB links zum (ehemaligen) geschäftsführer: dort findet man das bild von einer autoübernahme mit einem LR in der mitte...
Bitte lasst solche Äusserungen!!