*** Leider im falschen Thread gelandet, bitte unter Telefon-Treff > Rund ums mobile Telefonieren > Provider & Netzbetreiber einsortieren. Danke! ***
Hallo,
meine Frage an die Experten unter euch: ist es rechtens, dass ein Mobilfunkanbieter sich auf § 46 Abs. 5 TKG beruft und den Maximalbetrag bei den Portierungsgebühren (30,72 EUR) verlangt, wenn er (der Anbieter) das unbefristete postpaid-Vertragsverhältnis wegen Tarifeinstellung einseitig und ordentlich kündigt - und die Rufnummer erst DANACH zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll?
Anders gefragt: ist das nicht einfach nur der dreiste Versuch der Abzocke oder entstehen dem alten Anbieter NACH Vertragsende durch die Übernahme der Rufnummern durch den neuen Anbieter tatsächlich Kosten in genannter Höhe? Mir erscheint das alles äußerst dubios, da mein derzeitiger Anbieter den Sachverhalt auf den Kopf zu stellen versucht: das Ganze wurde kurzerhand zur vorzeitigen Rufnummernportierung meinerseits zu einem anderen Anbieter umdeklariert mit der Konsequenz, dass ich erst kündigen, die genannte Portierungsgebühr bezahlen und eine Verzichtserklärung abgeben müsse, um meine Rufnummer auch nach Vertragsende (gleichbedeutend mit der Deaktivierung meiner Nummer durch ihn) bei einem anderen Anbieter nutzen könne.
Wie seht Ihr das?