congstar Allnet-Flat für 29,90 Euro/Monat

  • Das wird aber nicht für diesen Vertrag gelten, oder? Die Preise sind nämlich alle in Brutto und Netto aufgeführt.

  • Zitat

    Original geschrieben von wwbusch
    Was den Nettobetrag angeht ja, aber du willst ja eine MwSt Rechnung haben um die Umsatzsteuer zu verrechnen. Und da hast du bei Congstar eben Pech :-(


    Gruss Wolfgang


    Verstehe ich nicht. Jeder Privatkunde bekommt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Congstar macht wohl kaum Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung. Oder verstehe ich dich falsch? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von sied
    Nein, bei einer GbR müssen beide Namen auf der Rechnung stehen, da bin ich mir sicher.


    Nein, es reicht ein Name. Es reicht sogar, wenn man die Rechnung an die Privat-Adresse bekommt, auch wenn man den GbR-Sitz woanders hat.


    Es ist ja so, dass man als natürliche Person seinen Ausweis für einen Mobilfunkvertrag vorlegen muss und da steht die Privat-Adresse drauf. Es müssen ja auch nicht beide den Vertrag unterschreiben. Nichtsdestotrotz kann man natürlich seinen Sitz als Rechnungsadresse angeben.


    Zum Einen haben wir das selber so (bei der Telekom steht auf der Rechnung beispielweise noch separat "Vertragspartner" mit der privaten Adresse). Zum Anderen hatte ich das auch schon mal meinen Steuerberater gefragt und der handhabt das auch so.


    Also wer in einer GbR ist und bei congstar einen Mobilfunkvertrag haben möchte, hat da alle Möglichkeiten.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Das sehe ich nach wie vor auch so. Es geht immer ums Glaubhaftmachen. Davon ab machen wir die Erfahrung ja selbst, sogar als GmbH. Und den Einwand von wwbusch verstehe ich ohnehin nicht. sied - du sagst, du bist dir sicher. Was macht dich so sicher?


    Gruß
    Jens


  • Sehe ich anders.


    Einer GbR steht nur dann der Vorsteuerabzug zu, wenn die GbR tatsächlich Leistungsempfänger ist und die Rechnung an die GbR und nicht an einen Gesellschafter adressiert ist. Wenn die Rechnung an einen Geser adressiert ist, können es bei diesem durchaus Sonderbetriebsausgaben sein, aber der Vost Abzugsberechtigte (GbR) ist in der Rechnung näher zu bezeichnen. Z.B. BFH, Urteil vom 23.09.2009 - XI R 14/08.


    Und GbR mit GmbH Recht zu mischen - wie hier schon geposted - ist auch nicht möglich.
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    Dies ist meine private Meinung / im Zweifel beim Steuerberater nachfragen / Rechtsberatung in verbindlicher Form gibts nur dort! Ich selbst habe bei Congstar gestern 3 Verträge storniert (Bestellung widerrufen), weil mir deren AGB´s nicht gefallen haben. Ich finde, man sollte sich als Kunde an geschlossene Verträge bzw. AGB halten.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Shor
    sied - du sagst, du bist dir sicher. Was macht dich so sicher?


    Wir hatte im letzten Jahr eine Steuerprüfung, der Steuerprüfer hatte moniert, dass auf der Telefonrechnung (Festnetz) nur mein Name mit der Firmenanschrift stand. Er meinte es sei zwingend notwendig, dass dort beide Gesellschafter als Rechnungsempfänger benannt werden. Vorsteuerabzugsberechtigt ist nur die GbR als ganze und nicht der einzelne Gesellschafter.
    Das hat die Chefin unseres Steuerbüros auch bestätigt (die, die unsere Buchführung gemacht hat, wußte das damals offenbar noch nicht)



    Nachtrag: Ich sehe gerade, dass das auch nein Vorposter bestätigt hat.

  • Nachdem schon relativ früh klar war, dass gewerbliche Nutzung gegen die congstar AGB verstößt, unterhaltet ihr euch jetzt noch lang und breit darüber, wie man, wenn man schon gegen die AGB verstößt, die gewerbliche Nutzung auch noch dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann? Der GbR scheint's ja prächtig zu gehen, wenn die paar € Unterschied zu einem vernünftigen Business-Tarif solchen Aufwand und eine eindeutige Missachtung der congstar AGB wert sind... Hat nix mit dem Thema zu tun, aber ich find die Diskussion etwas grenzwertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von peer69
    Nachdem schon relativ früh klar war, dass gewerbliche Nutzung gegen die congstar AGB verstößt, unterhaltet ihr euch jetzt noch lang und breit darüber, wie man, wenn man schon gegen die AGB verstößt, die gewerbliche Nutzung auch noch dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann? Der GbR scheint's ja prächtig zu gehen, wenn die paar € Unterschied zu einem vernünftigen Business-Tarif solchen Aufwand und eine eindeutige Missachtung der congstar AGB wert sind... Hat nix mit dem Thema zu tun, aber ich find die Diskussion etwas grenzwertig.


    Da hast du wohl etwas falsch verstanden. Es ging nur darum, dass es mit einer GbR sowieso nicht geht, auch wenn man sich bei Congstar durchmogeln wollte.


    ....so, nun ist ja alles geklärt und wir können das Thema beenden.

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