auto unfall-was tun?

  • hi,
    hatte gerade einen blöden blechschaden. er mir in linkskurve von rechts beim abbiegen im übergang von kurve auf gerade in die seite gezogen.


    der polizist hat ihn auch schnell als unfallverursacher bezeichnet. allerdings hat der kerl zwei seiner freunde (auto von onkel...) im auto, die (wie kann es auch anders sein) seine geschichte bestätigt haben.


    wie geht es jetzt weiter? der polizist sagte was von verfahren am sankt-nimmerleins-tag. ich will das auto aber z.zt. verkaufen.


    ich habe keine verkehrsrechtsschutz, müßte als student aber doch eigentlich rechtsbeihilfe bekommen, oder? wie funktioniert das genau? einigen sich die versicherungen auf eine übernahme oder warten sie das gerichtsurteil ab. wie hoch sind die kosten für einen gutachter und wer trägt diese`?


    ihr merkt, mir schwirren fragen über fragen im kopf herum, es wäre schön, wenn ihr ttler mir heute noch ein paar antworten geben könntet, damit ich morgen mit versicherung etc. loslegen kann.


    allerdings stehen meine chancen bei zwei gegnerischen zeugen schlecht, oder? hilft es, die ganze sache noch mal zu fotographieren (die polizei hat nichts fotographiert).


    ach ja, schaden an beiden pkw jeweils der kotflügel (audi a4, lancia delta).


    wenn mir jemand in köln einen guten anwalt, der auch auf rechtshilfe abrechnet per pn nennen kann, wäre das auch super!
    und vielleicht auch noch einen gutachter...


    danke und gruß
    cm

  • Zum Thema Prozesskostenhilfe solltest du mal folgende Seiten anschauen:
    http://www.anwalt-hls.de/prozess.htm
    http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p070.htm
    http://www.rechtspraxis.de/prozek.htm
    http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/990204_6.html



    Dabei gehe ich davon aus, dass es sicherlich schwierig sein wird, die Aussagen von den beiden Zeugen zu widerlegen. Möglicherweise ist aber die Aussage des Polizisten hilfreich. Das läßt sich so schwer sagen.


    Was ich aber sagen kann, ist dass die Gutachterkosten die sonstigen Prozeßkosten bei weitem übersteigen. Man kann davon ausgehen, dass, je nach Aufwand, einige tausend Mark fällig werden.
    Die Kosten dafür trägt grundsätzlich die unterliegende Partei, wobei du natürlich die Sonderregelungen zur ProzKostH beachten solltest. (siehe Links)
    Vielleicht ist in deinem Fall die außergerichtliche Problemlösung erstrebenswerter.
    Mache doch einfach mal die Schadensmeldung und warte ab, was die dazu sagen, vielleicht löst sich alles von selbst.


    Gruß
    DaFunk

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  • Bei kleineren Schäden lassen es die Versicherungen eigentlich nicht auf einen Prozess ankommen. Wenn die Polizei einen eindeutigen Unfallverursacher festgemacht hat, hält sich die Versicherung normalerweise an diese Feststellung und es gibt relativ schnell Geld.


    Das nur mal zur Aufmunterung für dich. :)

  • t-bold: die polizei hat ja eben keinen verursacher benannt. erst meinte (der jüngere der beiden polizisten) der andere sei der unfallverursacher, dann schaltete sich sein kollege ein und meinte, sie könnten aufgrund der unterschiedlichen aussagen der fahrer keinen schuldigen benennen, somit verfahren. und da kommen dann die beiden jungs im anderen auto ins spiel... :(


    somit für mich eher schlechte chancen...


    greetz
    cm

  • Hallo,


    hat dies irgendein aussen stehender beobachtet?
    Irgendwelche Leute, die das mitbekommen haben?
    Wenn ja, schalte eine Anzeige in einer Zeitung im Ort / Stadt mir der Suche nach einem Zeugen.
    Sich sofort nach Zeugen umzuschauen vergisst man leider immer sofort..


    Thorsten


    P.S. DagBo, wo warst du eigentlich? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Bei kleineren Schäden lassen es die Versicherungen eigentlich nicht auf einen Prozess ankommen.


    Das ist nicht immer so. Habe gerade so eine Sache laufen. Und zwar einen "Aufahrunfall". Im vorderen Auto sahsen 4 Personen, ich war alleine. Keine sonstigen Zeugen.
    Die behaupten, ich sei aufgefahren, tatsächlich ist aber der Andere beim zurücksetzen auf mich aufgefahren. Schaden Stoßstange bzw. Beule im Kotflügel bei mir. Meine Argumente waren so gut, dass die Haftpflichtversicherung (trotz der drei Zeugen der Gegenseite) eine Regulierung des gegnerischen Schadens ablehnt hat und einen Prozeß (für mich) führen wird.
    Insoweit ist Deine eigene Haftpflicht sozusagen eine "kleine Rechtschutzversicherung".


    Pitter

  • Hallo,


    das ist richitg, hatte ich ganz vergessen!
    Melde deinen Schaden bitte umgehend deiner eigenen Versicherung, am Besten gehst du persönlich zu einem Aussendienstmitarbeiter und informierst ihn über alles. Auch wie der Unfall zustande gekommen ist.
    Am Besten alles notieren und dies dann weiterleiten, falls der Gegner dir gegenüber Ansprüche gelten mache möchte deine Versicherung informiert ist.


    Thorsten

  • hi,
    schaden ist heute gemeldet, werde jetzt noch fleißig fotos machen und die der versicherung schicken.


    vielleicht können die da ja was mit anfangen. aber ob ich es vor gericht gehen lasse?


    selbst bei rechtshilfekosten muß ich die kosten der gegnerischen anwälte etc. dann ja tragen, wenn der prozess verloren geht...


    es sei denn, meine versicherung klagt für mich.


    greetz
    cm

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