Handyhehler geschnappt !

  • Offenbar wird der Händler an gleicher Adresse laut Internet auch als Juwelier geführt.


    Aber am interessantesten: Er vertritt offenbar einen großen Provider, dessen Geschäftsgebahren sehr gut zu ihm zu passen scheinen!


    Habe gleich gegoogelt, da ich vor einiger Zeit ebenfalls ein Handy in Köln von einer angeblichen Privatperson, jedoch mit auf mich augestellter Rechnung gekauft habe, ebenfalls versandt von einem Shop des gleichen Providers, war aber offenbar ein anderer Shop! Damals stellte die Staatsanwaltschaft nur fest, das ein Azubi des Shops ohne Wissen seines Chefs den Deal abgewickelt hätte, der Chef (der auch die Rechnung unterschrieb) hätte angeblich damit nichts zu tun, er hätte seinem Azubi aus Kostengründen nur die Logistik zur Verfügung gestellt.


    Die Rechnung war auch nicht über die etwa 130 Euro, die ich in der Bucht bezahlt habe, sondern nur über 1 Euro. Aber ausgestellt auf mich. Ja, alles klar was da gelaufen ist, aber Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Ich fühlte mich seinerzeit betrogen, da ich keine Vorsteuer aus der Rechnung abziehen konnte (bzw. nur aus 1 Euro und nicht aus 130 Euro). Dies ist aber angeblich kein Betrug, da ich zwar einen Vermögensschaden hatte, die Verkäuferseite aber keinen nötigen Vermögenszuwachs! Sonderbare Argumentation, aber nach mehreren Schreiben von mir sowohl an den Händler als auch seinen Azubi ging kurze Zeit eine entsprechende Zahlung in der von mir geforderter Höhe (Vorsteuer inkl. Auslagen) ein. Letztendlich blieb ich schadlos, aber das die ganze Sache nicht koscher war hat man im nachhinein gemerkt. Das Handy war offensichtlich Providerware, der Azubi hat dieses privat verkauft, der Chef wegen der Garantie eine Rechnung ausgestellt und mit 1 Euro aus seinem System ausgebucht. Laut Staatsanwaltschaft wäre beiden nichts vorzuwerfen. Was das von mir informierte Finanzamt gemacht hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Der "private" Verkäufer in der Bucht hatte gleichzeitig 3 verschiedene nagelneue Handys im Angebot, von jedem etwa 5 Stück, und hat noch mit einer auf den Käufer ausgestellten Rechnung geworben! Das soll noch privat sein bzw. sein Chef weiß angeblich von nichts, verschickt aber die Geräte von seinem Shop aus, damit der Azubi Porto spart?




    Gruß Boris

  • Wann nimmt man die Merkel fest? Die kauft doch auch Hehlerware :D

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux


    Unfreiwillige Aufgabe, z.B. bei Diebstahl, Verlust --> kein gutgläubiger Erwerb


    Ein gestohlenes Handy kann man somit nicht gutgläubig erwerben, ein unterschlagenes schon.


    Das würde ich in dieser Pauschalität nicht bejahen wollen:


    A als Eigentümer eines Handys vermietet dieses an B. Der B verleiht das Handy an C. D stiehlt dem C das Handy. D veräußert das Handy an den gutgläubigen E.


    In obiger Konstellation stünde § 935 BGB einem Gutlaubenserwerb durch E nicht entgegen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Das würde ich in dieser Pauschalität nicht bejahen wollen:


    A als Eigentümer eines Handys vermietet dieses an B. Der B verleiht das Handy an C. D stiehlt dem C das Handy. D veräußert das Handy an den gutgläubigen E.


    In obiger Konstellation stünde § 935 BGB einem Gutlaubenserwerb durch E nicht entgegen.


    A hat aber doch mehrstufigen mittelbaren Besitz am Handy nach 871 BGB. Und dann kommt es nach 935 I S. 2 auf das Abhandenkommen bei C an. Also würde 935 eingreifen, oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von rob251
    A hat aber doch mehrstufigen mittelbaren Besitz am Handy nach 871 BGB. Und dann kommt es nach 935 I S. 2 auf das Abhandenkommen bei C an. Also würde 935 eingreifen, oder nicht?


    War ein dummes Beispiel ;)


    Wenn C mit Besitzmittlungswillen für A besitzt, dann ja. Wenn C aber nicht um die Eigentumsverhältnisse weiß bzw. den B für den Eigentümer hält, würde ich § 935 I 2 BGB ablehnen.


    Bessere Variante: Wie oben, aber B verkauft dem C das Handy und will dem C Eigentum am Handy verschaffen. C weiß aber von Anfang an, dass B nicht Eigentümer des Handys ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    War ein dummes Beispiel ;)


    Wenn C mit Besitzmittlungswillen für A besitzt, ...


    Dann ist A doch weiterhin unmittelbarer Besitzer, so dass jeglicher Besitzentzug durch Diebstahl oder Verlust unfreiwillig sein muss ... würde ein im Zivilrecht allenfalls durchschnittlich Kundiger jetzt einwenden wollen. :)


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dann ist A doch weiterhin unmittelbarer Besitzer, so dass jeglicher Besitzentzug (durch Diebstahl etc.) unfreiwillig sein muss ... würde ein im Zivilrecht allenfalls durchschnittlich Kundiger jetzt einwenden wollen. :)


    Ich hatte es schon im Urin, dass dir dieser Thread wieder den Schlaf rauben wird ;)


    C ist dann als Besitzmittler unmittelbarer Besitzer. Er hat die tatsächlich Sachherrschaft über das Handy. Damit kann A nicht unmittelbarer Besitzer sein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Schuster, bleib bei deinen Leisten ... :p


    Ich hätte schwören können, dass A weiterhin unmittelbarer Besitzer ist, wenn C nur den Besitzmittler spielt.


    (Na ja ... um diese Uhrzeit wirft man das schon mal mit dem Besitzdiener durcheinander ... :rolleyes: )

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bessere Variante: Wie oben, aber B verkauft dem C das Handy und will dem C Eigentum am Handy verschaffen. C weiß aber von Anfang an, dass B nicht Eigentümer des Handys ist.


    Jetzt bin ich bei Dir ;) !

  • Schlimmer sind doch die blöden Mobilfunkanbieter, was zahlen die Provisionen für fingierte Verträge aus ohne zu prüfen?Selbst Schuld.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!