a) Falsch.
b) Falsch. Stichwort: Konsumgüterkauf auf Telebasis.
c) Falsch.
Ich schlage vor, die liest dir die einschlägigen Bestimmungen im BGB durch und nicht bei Wikipedia.
Vertrau mir, wenn du mit mir telefonierst, eine Simkarte bestellst, diese nutzt bzw. der Lieferung der Simkarte nicht widersprichst, ist es egal, ob ich das Gespräch beweisen kann. Ich schicke dir einen Mahnbescheid und dann war es das. Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, dann muss ich die Bestellung nachweisen. Und das kann ich, denn die Vertragsschluss ist mit der Annahme verbunden.
Widersprichst du nicht, ist mein (möglicherweise) ungerechtfertigter Anspruch rechtskräftig und ich kann in die Vollstreckung gehen.
So wir aus "Unrecht" Recht.
PS:
Mein letzter Kommentar in der Sache, ich habe keine Lust, das wieder so weit auszuführen zu müssen. Vielleicht möchte da Dauerposter oder Booner (der hat dazu hier aber auch keine Lust mehr) was dazu posten...:-)