Laut Kunden gibt es doch gar keinen Vertrag, also laufen auch keine Vertragsfristen und keine Nachweis- oder Beweisumkehrpflichten. Auf einen zu unrecht ausgestellten Mahnbescheid hat man zwar zu reagieren, aber hier gibt's ja gar keinen. Daß noch einer folgen kann hat mit dem eigentlich Problem so wenig zu tun, wie, daß nach dem Leben der Tod folgt. Und wenn zufällig gerade von dieser vermeintlichen Bestellung bei der Firma keine beweiskräftigen Aufzeichnungen existieren, dann wird sie wohl am Ende den Zusatzkram zu den Akten legen und die bisherigen Berechnungen dafür stornieren müssen. Wenn der vermeintliche Besteller die Karten und Tarife gar nicht benutzt hat und sonst keinen persönlichen Vorteil aus der vermeintlichen Bestellung gezogen haben kann würde sich ein Richter wohl schwertun, warum einerseits der Kunde bestellt haben soll und andererseits die Firma gerade jene Bestellung nicht zum Beispiel mit einem Mitschnitt belegen kann.
Wenn man's selber mitgeschnitten hätte und die Firma könnte ausgerechnet diesen Mitschnitt dummerweise nicht mehr auffinden, dann könnte man ihr ja großzügig den eigenen zur Verfügung stellen. Wenn es wie geschildet abgelaufen ist wird die Firma dann doch wohl kaum ihre Position aufrecht erhalten wollen - die haben ja auch noch anderes und besseres zu tun.