BASE: Abrechnung nicht bestellter Dienstleistungen / Kündigungsschreiben ignoriert

  • Hallo zusammen,


    ich habe am 27.04.2012 meinen BASE-Handyvertrag schriftlich gekündigt, allerdings nur auf normalem Postweg und nicht per Einschreiben. Wie ich heute über die Service-Hotline erfahren habe, ist die Kündigung allerdings nicht in deren System gespeichert. Da der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt nach meiner ersten Kündigung Ende August gewesen wäre, die Kündigung aber angeblich nicht eingegangen ist, befürchte ich, dass BASE den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern wird, was für mich angesichts des veralteten Tarifs ein finanzieller Super-GAU wäre.


    Eine Sache, die ich seitens BASE noch um einiges unverschämter finde, ist mir heute beim Vergleich meiner Rechnungen mit den Abbuchungen von meinem Konto aufgefallen. Ich wundere mich schon länger über die hohen Rechnungen. Seit Februar 2012 werden jeden Monat 25,- € mehr abgebucht, als auf der Rechnung stehen. Ich habe die Kundenbetreuung heute dazu befragt und als Antwort erhalten, dass ich im Online-Kundenportal nur eine Teilrechnung sehe und einen Master-Key anfordern muss um alle Rechnungen zu sehen. Die zusätzlichen 25,- € mtl. entstehen durch eine BASE Partner-Karte und die BASE Web Edition, welche ich beide nie bestellt habe. Ich habe Anfang des Jahres lediglich telefonisch eine SMS-Flatrate hinzugebucht und wurde dabei gefragt, ob ich eine Partner-Karte haben möchte, was ich ausdrücklich ablehnte. Ganz zu schweigen von der Web Edition, wovon ich heute zum ersten Mal gehört habe.


    Der Kundenbetreuerin teilte ich heute also mit, dass ich diese entstandenen Zusatzkosten unverzüglich zurückfordere, woraufhin sie mir entgegnete, dass dies wahrscheinlich nicht möglich sein werde, denn ich hätte ja 14 Tage nach Eingang der Partner-Karte Zeit gehabt Widerspruch einzulegen. Ja, ich habe die Partner-Karte im Februar per Post erhalten, das Schreiben aber nicht weiter geprüft, da ich diese ja ausdrücklich abgelehnt hatte. Der Kundenbetreuerin habe ich daraufhin gesagt, dass eine Widerspruchsfrist nur für Leistungen gilt, die ich selbst bestellt habe, nicht aber für Leistungen, die ich ausdrücklich abgelehnt habe und dass mir die Erstattung der Kosten somit rechtlich zusteht. Abschließend empfahl mir die Kundenbetreuerin, dies über Schriftverkehr zu regeln, die Kündigung nochmals aufzusetzen und diese Punkte darin ebenfalls zu erwähnen.


    Gesagt, getan. Eine zweite Kündigung ist unterwegs, in der ich darauf bestehe, dass das Eingangsdatum meines ersten Kündigungsschreibens, also der 27.04.2012 gilt. Außerdem habe ich auf den Sachverhalt bzgl. der unrechtmäßigen Zusatzkosten durch Partner-Karte und Web Edition hingewiesen, die Kosten zurückgefordert und angedroht, bei Nicht-Rückerstattung seitens BASE die Einzugsermächtigung solange zu widerrufen, bis die Kosten ausgeglichen sind und rechtliche Schritte einzuleiten. Diese beiden Leistungen habe ich mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt, da ich sie ja nie bestellt habe. Ich habe in diesem Schreiben empfohlen, den Sachverhalt nachzuprüfen, da BASE ja die Telefongespräche insbesondere zu Vertragsabschlüssen aufzeichnet. Das gleiche Schreiben habe ich zur Kenntnisnahme und Sicherheit zusätzlich über das Online-Formular abgeschickt.


    Was haltet ihr von dem Fall und wie schätzt ihr meine Chancen ein, sowohl was den Zeitpunkt der Kündigung als auch die monatlichen Zusatzkosten angeht?


    Danke.

  • Also.


    Als allererstes: Du kannst deinen Tarif jederzeit umstellen. Deinen teuren Alttarif kannst du ohne Probleme jederzeit in einen günstigen neuen BASE Tarif wechseln oder auf den noch günstigeren BASE Professional Tarif wechseln, wenn du einen Gewerbeschein vorlegen kannt. Dein Argument, du müsstest den Altvertrag noch ein Jahr weiter zahlen, ist hier also nicht korrekt, verlängere den Vertrag mit Tarifwechsel auf eine andere, neue, günstigere Tarifstruktur und alles ist perfekt.


    Bezüglich der "falschen" Abbuchungen: Wieso ist dir das solange nicht aufgefallen? Seit Februar 2012, da waren mehrere Abrechnungsperioden dazwischen, da fehlt mir als Kundenbetreuuer auch jegliche Kulanz, wenn man im Mai erst damit ankommt. Da wirst du unter keinen Umständen durchkommen, die Karten werden bis Ende der Laufzeit berechnet.


    Wenn du die Einzugsermächtigung widerrufst, wirst du eine Aufforderung zur Überweisung, zzgl. 8.90€ Rücklastschriftgebühren zzgl. 1,50€ Überweisungspauschse, des vollen Betrages erhalten. Bezahlst du nicht, wirst du eine erste Mahnung erhalten. Bezahlst du immernoch nicht, werden nochmals 8,90€ Mahngebühren für die zweite Mahnung aufgeschlagen. Weigerst du dich nach der zweiten Mahnung immernoch, wird das Ganze ans Inkassobüro in Potsdam abgegeben, du erhältst die einseitige Kündigung durch E-Plus auf Grund schwerwiegender Zahlungsverletzungen durch dich, außerdem meldet E-Plus das Ganze an Bürgel und die Schufa.


    Zur Verdeutlichung: Eine Kollegin hatte einen E-Plus Vertrag, aus dem sie nicht rauskam. Als sie den Arbeitgeber gewechselt hat (E-Plus zu Vodafone), hat sie von Vodafone natürlich einen gutkonditionierten Mitarbeiter Vertrag angeboten bekommen. Um den E-Plus Vertrag loszuwerden hat sie einfach die Zahlungen verweigert. Die Folge war, einseitige Kündigung durch E-Plus, Meldung an Bürgel und Schufa. Vodafone, ihr neuer Arbeitgeber, hat dann die Ausstellung des Mitarbeiter Vertrages ABGELEHNT.


    Du ziehst als Verbraucher in solchen Fällen fast IMMER den kürzeren. Du hast die Verträge geschlossen, also bezahle sie. In vollem Umfang. Eine Kündigung geht auf dem Postweg gerne mal verloren, so wie tausende Sendungen jeden Tag - man schickt so etwas vor ab per Fax und mit Einschreiben hinterher, das ist gängige Praxis. Wer 3€ Gebühren für Einschreiben sparen will, muss damit leben, dass das Risiko besteht, dass die Sendung verloren geht.


    Ich empfehle dir eine Vertragsverlängerung auf einen neuen, günstigeren Tarif, das geht 6 Monate vor Vertragende bereits. Alle Karten, auch etwaige Partnerkarten, müssen bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden - andernfalls wirst du in Deutschland so schnell nirgendswo mehr einen Vertrag oder ähnliches erhalten.


    Und noch eines: "Kündigungsschreiben ignoriert" - bei E-Plus ignoriert KEINER Kündigungsschreiben. Such die Schuld bitte bei der Post, oder bei dir, wenn du es nicht mit Nachweis versendest!

  • Das stimmt soweit alles, und Verträge sind (für alle Seiten und uneingeschränkt) einzuhalten, hier aber ist zumindest aus dem Eingangspost der wirksame Vertragsschluß der Partnerkarte strittig ;) Daß der Sachverhalt erst nach Monaten auffällt ist, wie völlig richtig angemerkt, natürlich über die Maßen unangenehm. Nur daraus einen Vertrag zu konstruhieren und eine Zahlungspflicht zu bejahen... Ich würde abwarten, wie BASE auf Dein neuerliches Schreiben reagiert. Wenn Du der Partnerkarte (telefonisch) nicht zugestimmt hast, ist auch kein Vertrag zustandegekommen, welcher gekündigt werden müsste (und es obliegt noch immer BASE, das Zustandekommen des Vertrags nachzuweisen). Bitte auch daran denken, daß bei Widerruf der Einzugsermächtigung die unstrittigen Rechnungsposten natürlich pünktlich separat beglichen werden müssen!

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Weigerst du dich nach der zweiten Mahnung immernoch, wird das Ganze ans Inkassobüro in Potsdam abgegeben, du erhältst die einseitige Kündigung durch E-Plus auf Grund schwerwiegender Zahlungsverletzungen durch dich, außerdem meldet E-Plus das Ganze an Bürgel und die Schufa.

    Bei einer strittigen Forderung? Wohl kaum.
    Wenn dem so wäre, hätte das eine strafrechtliche Relevanz.


    Marco

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Also.


    Als allererstes: Du kannst deinen Tarif jederzeit umstellen. Deinen teuren Alttarif kannst du ohne Probleme jederzeit in einen günstigen neuen BASE Tarif wechseln oder auf den noch günstigeren BASE Professional Tarif wechseln, wenn du einen Gewerbeschein vorlegen kannt. Dein Argument, du müsstest den Altvertrag noch ein Jahr weiter zahlen, ist hier also nicht korrekt, verlängere den Vertrag mit Tarifwechsel auf eine andere, neue, günstigere Tarifstruktur und alles ist perfekt.


    Das geht leider nicht so einfach. Hatte ich schonmal versucht, als ich die SMS Allnet Flat hinzugebucht habe. Mein Alttarif BASE2 Student von 2008 ließ sich damals nicht in einen aktuellen Tarif umwandeln. Für BASE2 Student zahle ich 20,- Euro Basisgebühr mtl. und alle weiteren Flats werden zusätzlich berechnet. Da bringen mir auch die 5,- Euro mtl. Gutschrift für Langzeitkunden nichts, weil ich im Endeffekt trotzdem jeden Monat 15,- Euro mehr bezahle als bei einem der neuen Tarife.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Bezüglich der "falschen" Abbuchungen: Wieso ist dir das solange nicht aufgefallen? Seit Februar 2012, da waren mehrere Abrechnungsperioden dazwischen, da fehlt mir als Kundenbetreuuer auch jegliche Kulanz, wenn man im Mai erst damit ankommt. Da wirst du unter keinen Umständen durchkommen, die Karten werden bis Ende der Laufzeit berechnet.


    Ich habe mich beim Betrachten der Kontoauszüge lediglich gewundert und die Abbuchungen erst jetzt mit den Rechnungen verglichen. Da die Abbuchungen aber tatsächlich falsch sind (und nicht nur in Anführungszeichen falsch), da ich diese Optionen ja nie bestellt habe und sogar per Telefon ausdrücklich abgelehnt habe, spielt es keine Rolle, wann mir das aufgefallen ist, weil der Fehler hier ganz klar bei BASE liegt. Böswillig könnte ich ihnen hier sogar einen Betrugsversuch unterstellen. In diesem Zusammenhang bei einer Rückerstattung der Kosten auch nur im Entferntesten von Kulanz zu sprechen, erscheint mir absolut widersinnig. Zudem ließe sich die Sachlage ja theoretisch mit Hilfe der Telefonaufzeichnung beweisen.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Wenn du die Einzugsermächtigung widerrufst, wirst du eine Aufforderung zur Überweisung, zzgl. 8.90€ Rücklastschriftgebühren zzgl. 1,50€ Überweisungspauschse, des vollen Betrages erhalten. Bezahlst du nicht, wirst du eine erste Mahnung erhalten. Bezahlst du immernoch nicht, werden nochmals 8,90€ Mahngebühren für die zweite Mahnung aufgeschlagen. Weigerst du dich nach der zweiten Mahnung immernoch, wird das Ganze ans Inkassobüro in Potsdam abgegeben, du erhältst die einseitige Kündigung durch E-Plus auf Grund schwerwiegender Zahlungsverletzungen durch dich, außerdem meldet E-Plus das Ganze an Bürgel und die Schufa.


    Sobald ich gegen eine Mahnung begründet Widerspruch einlege, darf E-Plus rein rechtlich gar keine weitere Mahnung ausstellen, ehe der Sachverhalt geklärt ist bzw. Stellung bezogen wurde. Ich weiß, dass die Inhalte von Kundenwidersprüchen häufig übergangen werden, dennoch stellt ein Widerspruch gegen eine Zahlungsaufforderung für mich zunächst eine rechtliche Absicherung dar.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Zur Verdeutlichung: Eine Kollegin hatte einen E-Plus Vertrag, aus dem sie nicht rauskam. Als sie den Arbeitgeber gewechselt hat (E-Plus zu Vodafone), hat sie von Vodafone natürlich einen gutkonditionierten Mitarbeiter Vertrag angeboten bekommen. Um den E-Plus Vertrag loszuwerden hat sie einfach die Zahlungen verweigert. Die Folge war, einseitige Kündigung durch E-Plus, Meldung an Bürgel und Schufa. Vodafone, ihr neuer Arbeitgeber, hat dann die Ausstellung des Mitarbeiter Vertrages ABGELEHNT.


    Schon klar. Der Fall deiner Kollegin ist mit meinem aber nicht zu vergleichen. Sie wollte einfach ihren Vertrag loswerden und kann dies erst zur nächsten Kündigungsfrist. Ich habe bereits gekündigt, das Schreiben ist nicht angekommen und jetzt schicke ich eine zweite Kündigung nach. Bei der Partner-Karte und der Web Edition sieht es nochmal ganz anders aus, weil ich diese Leistungen wie gesagt überhaupt nicht gebucht habe und es mir daher rechtlich zusteht, die entsprechenden Verträge fristlos zu kündigen, weitere Zahlungen zu verweigern sowie die bereits getätigten Abbuchungen zurückzufordern.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Du ziehst als Verbraucher in solchen Fällen fast IMMER den kürzeren. Du hast die Verträge geschlossen, also bezahle sie. In vollem Umfang. Eine Kündigung geht auf dem Postweg gerne mal verloren, so wie tausende Sendungen jeden Tag - man schickt so etwas vor ab per Fax und mit Einschreiben hinterher, das ist gängige Praxis. Wer 3€ Gebühren für Einschreiben sparen will, muss damit leben, dass das Risiko besteht, dass die Sendung verloren geht.


    Falsch. Ich habe nur einen der drei Verträge geschlossen und zwar meinen normalen Handyvertrag. Dass ich diesen wegen der nicht eingegangenen Kündigung u.U. bis zum Ende abbezahlen muss, ist mir klar. Das gilt nicht für die anderen beiden Verträge, die mir trotz meiner Ablehnung untergejubelt wurden.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Ich empfehle dir eine Vertragsverlängerung auf einen neuen, günstigeren Tarif, das geht 6 Monate vor Vertragende bereits. Alle Karten, auch etwaige Partnerkarten, müssen bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden - andernfalls wirst du in Deutschland so schnell nirgendswo mehr einen Vertrag oder ähnliches erhalten.


    Verlängern werde ich bei diesem Laden garantiert nicht, eine ideale Lösung wäre ein Vertrags-Update um die lästigen 20,- Euro mtl. für den veralteten BASE2-Student-Tarif zu sparen und die restlichen Leistungen auf 0 zu setzen, was ja mit den aktuellen Tarifen möglich ist. Gegen eine Verlängerung sprechen zahlreiche viel günstigere Tarife von Konkurrenzanbietern.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170 Und noch eines: "Kündigungsschreiben ignoriert" - bei E-Plus ignoriert KEINER Kündigungsschreiben. Such die Schuld bitte bei der Post, oder bei dir, wenn du es nicht mit Nachweis versendest!


    Wie auch immer. Eine Kündigung per Einschreiben ist keine Pflicht. Dass es eine bessere Absicherung gewesen wäre, ist mir allerdings klar.

  • Gleiche Situation hatte meine Kollegin auch:
    Partnerkarte wurde ihr angeboten, sie fragte, ob diese kostenlos sei, dies wurde ihr bejaht.
    Darauf hin hat sie einer Zusendung der Partner-Karte zugestimmt...
    Nach ein paar Monaten ist ihr aufgefallen, dass die Rechnungen und die Abbuchungen nicht übereinstimmen...
    Wir haben uns telefonisch und schriftlich beschwert, sogar eine Rechnung zurück buchen lassen, aber ihr hat dann doch der lange Atem gefehlt, um die Sache bis zum Schluss durch zu ziehen. Sie hat also auch ein paar mal xx EUR zu viel bezahlt.


    Seit dem ist sie mit ihrem (alten meinbase) vertrag fertig, alle Optionen wurden abbestellt und sie ist jetzt bei fyve im vodafone netz...


    Da die meisten Menschen erwarten, nicht über den Tisch gezogen zu werden, werden die meisten Menschen auch ihre Rechnungen nicht kontrollieren...


    Es ist meiner Meinung nach völlig normal, wenn so was erst nach Monaten auffällt...

  • Es geht weiter


    Heute habe ich per E-Mail eine erste Antwort von BASE erhalten:


    "Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu schreiben.


    [...] Ihre Partnerkarte können wir leider nicht mehr stornieren. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Aktivierung und Versand der Partnerkarte ist bereits abgelaufen. Sie haben Ihre Mobilfunkrechnungen beglichen und damit den Vertragsabschluss ebenfalls anerkannt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Voraussetzungen für eine Stornierung daher nicht mehr gegeben sind.


    Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Sonntag.


    Viele Grüße


    Ihr BASE Team"


    Unfassbar dreist. Habe direkt Folgendes geantwortet:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    das werde ich so nicht akzeptieren. Für die Partnerkarte ist de facto kein Vertrag zustande gekommen und die Mobilfunkrechnungen wurden nur beglichen, weil Sie eine Einzugsermächtigung für mein Bankkonto haben. Die monatliche Berechnung der Partnerkarte ist Ihr Fehler und es liegt in Ihrer Verantwortung diesen Fehler rückgängig zu machen inkl. aller damit verbundenen Mehrkosten, die für mich entstanden sind. Ich erwarte eine angemessene Reaktion Ihrerseits, andernfalls werde ich, wie bereits in meinem ersten Schreiben angekündigt, rechtliche Schritte einleiten und die Einzugsermächtigung widerrufen, bis die bereits getätigten Abbuchungen für die Partnerkarte vollständig beglichen sind."


    Wie würdet ihr in diesem Fall weiter verfahren?

  • Re: Es geht weiter


    Zitat

    Original geschrieben von hurdygurdyman
    Wie würdet ihr in diesem Fall weiter verfahren?


    Ohne Anwalt kommst du da nicht mehr weiter. Also schleunigst Anwalt einschalten.

  • Re: Re: Es geht weiter


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ohne Anwalt kommst du da nicht mehr weiter. Also schleunigst Anwalt einschalten.


    Das wäre die letzte Option, die ich ziehen würde, weil das letztlich natürlich erhebliche Mehrkosten bedeuten kann, die das bisher bezahlte deutlich übersteigen. Und wenn ich es erst einmal mit begründeten Zahlungsverweigerungen per Widerspruch drauf ankommen lasse?

  • Dann lieber doch zum Rechtsbeistand und sich dort beraten lassen, ob die Kosten nicht im Rahmen vielleicht einer unerlaubten Handlung seitens BASE der Gegenseite auferlegt werden können.

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