BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt

  • Solange auf meinen Einspruch hin Base mir nichts hinlegt was detailiert auflistet warum Sie soviel Geld von mir haben wollen würde ich auch nicht zahlen


    Die Telekom argumentierte auch in einem genannten Gerichtsfall so das zulange Zeit vergangen wäre für einen EVN , das hat das Gericht natürlich nicht gelten lassen

  • Hi Arne,


    sobald ich die Rechnung bekommen habe, werde ich das tun.
    Online habe ich leider auch keinen Zugriff, da mir das Sytem bei Anmeldung mit meiner Rufnummer "sagt", meine Nummer sei unbekannt....soviel zur technischen Einwandfreiheit von BASE ;-)


    Ich werd da heute !!!MAL WIEDER!!! anrufen müssen.

  • Obwohl ich nicht unbedingt zu den im Zivilrecht aufgehenden Mitgliedern hier gehöre, meine ich doch beurteilen zu können, dass die rechtliche Situation alles andere als eindeutig ist. Auch die Themenstarterin sollte sich ihrer Einschätzung nicht allzu sicher sein.


    Ich rate dringend zum Versuch, zunächst im freundlichen Ton nach einer Kulanzlösung zu suchen. Ein Rechtsstreit mit diesem Streitwert käme m.E. dem Wurf einer Münze gleich.


    Frankie

  • Laura nochmal: Wie Frank richtig schreibt lässt sich der rechtlichen Einschätzung durch Base möglicherweise einiges entgegenhalten. Es gibt Entscheidungen dazu (kein EVN), ob diese auch auf Deinen Fall passen hängt davon ab, wie Dein Vertrag gestaltet ist. Kulanz hast Du ja schon selbst versucht, jetzt könntest Du noch die Entscheidungen selbst heraussuchen und mit Deinem Vertrag abgleichen oder Du beauftragst gleich einen Anwalt. Ein anwaltliches Schreiben an Base reicht vielleicht schon, um hier doch noch zu einer "Kulanzlösung" zu kommen.

  • Was genau meinst du in dem Fall mit "Entscheidungen"?
    Ja, wie gesagt Anwalt oder einfach Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur.

  • Entscheidungen der Gerichte, also hier Urteile, die zwar kein Bindungswirkung für Deinen Fall haben, aber doch eine gewisse Relevanz haben dürften wenn Du darauf verweist, sofern diese denn passen.

  • Zitat

    Original geschrieben von LauraP
    Was genau meinst du in dem Fall mit "Entscheidungen"?
    Ja, wie gesagt Anwalt oder einfach Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur.


    Ich wuerde zu teltarif.de raten, die bringen doch recht haeufig "Erfolgsmeldungen" zu solchen kundenunfreundlichen bzw. zweifelhaften Vorgaengen - auch weil sie wohl auch bei den Providern inzwischen die richtigen Ansprechpartner haben...

  • Daß Online-Rechnungen nicht regelmäßig eingesehen werden, sondern lediglich im Vorbeigehen der abgebuchte Betrag auf vermutete Stimmigkeit überprüft wird ist wohl gar nicht so selten. Ich wäre aber im Leben nicht darauf gekommen, daß man bei einer unerwartet hohen Abbuchung nicht erstmal die Rechnung herunterlädt, sondern ausschließlich aufgrund des Betrages einen Widerspruch lanciert und durchfechten will! Es wurde ja auch von "Rechnung" gesprochen, ohne diese gesehen oder das auch nur versucht zu haben. Bestimmt wird die Firma irgendwie und irgendwann auch eine Kopie als Papierrechnung zukommen lassen können, aber daß man sich im Problemfall nicht schleunigst registriert und die betreffende Rechnung einsieht übersteigt mein Verständnis.


    Wenn man vorher da nie etwas gemacht hat kann man sich im Kundenportal natürlich auch nicht einfach so "anmelden" und der Versuch wird wie erwähnt damit enden, daß die Nummer unbekannt sei. Wie auch bei TT und überall sonst hat man sich dort erstmal zu "registrieren". Der Login-Vorgang beim Base-Kundenportal hakt durchaus auch mal, aber daran scheint es ja nichtmal gescheitert zu sein.


    Man müsste doch spätestens im Problemfall das machen, was man sowieso schon immer hätte machen sollen, was man vertraglich vereinbart hat und wozu man wahrscheinlich auch verpflichtet ist, nämlich Rechnungen zu überprüfen. In den Base-Fußnoten - und sicher auch nochmal in den AGB- und Vertragsbedingungen - steht auch immer drin, daß der Kunde sich im Beschwerdefall auf die Online-Rechnung zu berufen hat oder so ähnlich.


    Also registrieren, anmelden, Rechnungen herunterladen, ansehen, weitersehen. (-:=

    Je suis Charlie

  • Der Unterschied zwischen "anmelden" und "registrieren" ist mir durchaus bewusst, danke.
    Also, um es ganz genau zu machen: Beim Versuch sich zu "registrieren" erscheint die Meldung mit der unbekannten Rufnummer.

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