Auch nicht schlecht. Jetzt erstellt schon der Kunde das "Kulanzangebot". Wie hoch ist es ausgefallen, wenn man fragen darf?
BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt
-
-
-
Ich habe ihnen 150€ + den üblichen Rechnungsbetrag angeboten. Das ist auch einfach die oberste Grenze dessen, was ich bezahlen kann.
Hat aber nicht interessiert:
Zitatvielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage zu Ihrer Rechnung erneut am mich wenden. Dass Sie über die unerwartet hohe Rechnung verärgert sind, kann ich gut verstehen. Gern habe ich die Rechnung vom 31. März 2012 erneut geprüft. Hier sind hohe Kosten für in ausländischen Netzen abgehende Verbindungen angefallen.
Wie wir Ihnen bereits mitteilten, können wir ohne Einzelverbindungsnachweis nicht nachvollziehen, wie sich diese Summe konkret zusammensetzt. Einen Einzelverbindungsnachweis dürfen wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. Dies schreibt uns der Gesetzgeber ausdrücklich vor. Möglicherweise hilft Ihnen das Verbindungsprotokoll Ihres Handys, die genauen Verbindungen zur recherchieren.
Ein Auftrag zur Deaktivierung Ihrer Internetverbindungen lag uns nicht vor. Vielmehr nutzen Sie seit dem 30. November 2010 eine Internet Flat L. Im Ausland greift Ihre Internet Flat nicht. Daher wurden alle Verbindungen nach Ihrem Roaming-Tarif abgerechnet.
Über unsere Roaming-Tarife können Sie sich jederzeit informieren. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie im Internet unter http://www.BASE.de, in unseren Shops und bei unserem Kundenservice. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Tatsache, dass Sie sich vor Reiseantritt nicht über Ihren Roaming-Tarif informierten, keine Grundlage für eine Gutschrift bildet.
Völlig ausschließen können wir den netzseitigen Zugriff auf Ihre SIM-Karte oder auf Verbindungsdaten, denn die werden digital und hoch verschlüsselt übertragen. Diese Daten haben Ihre weltweit individuelle Teilnehmerkennung und sind nicht durch Unbefugte zu entschlüsseln oder zu verändern.
Am 23. März 2012 wurde Ihre Mobilfunkkarte für abgehende Verbindungen gesperrt. Diese Sperre erfolgt zu Ihrer Sicherheit, wenn automatische interne Prüfsysteme ein ungewöhnliches Nutzungsverhalten feststellen. Eine noch höhere Rechnung kann so in den meisten Fällen vermieden werden.
Leider können wir Ihnen aus diesen Gründen nicht mit einer Gutschrift entgegen kommen. Bitte wenden Sie sich an unseren Finanzservice, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Diesen erreichen Sie unter 1011 (vom E-Plus, Anruf ist kostenfrei) oder unter 0177-177 10 11 (aus anderen Netzen, es gilt der Preis des jeweiligen Anbieters) jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 - 18 Uhr. Seien Sie bitte nicht enttäuscht, dass wir Ihnen nicht die gewünschte Lösung anbieten können. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch weiterhin Vertrauen in unseren Service haben.
Besonders schön finde ich: "Ein Auftrag zur Deaktivierung Ihrer Internetverbindungen lag uns nicht vor." Solange der nicht vorliegt kann munter berechnet werden, auch wenn das mobile Netz am Handy deaktiviert ist?? Das ist doch Blödsinn.
Und warum bekomme ich keine SMS nach Grenzübertritt? Warum wird erst nach 800€ gesperrt, wo meine üblichen Rechnungen irgendwo bei 20€ lagen? Ich will ja keine Sonderbehandlung, aber das ist doch einfach ....
Ich finde 150€ + Rechnungsbetrag + eine langjährige Kundin bleibt, das müsste für BASE doch mehr wert sein?
-
Hast du mal 800 durch 20 geteilt? Dann weißt du wie lange dein vertrg. Och im Vergleich laufen musste?
Hast du denn wiedersprochen und um Nachweis gebeten?
Das wäre mal das erste richtige gewesen.Wenn nix passiert wurde ich einen Anwalt einschalten. Einen der sich damit auskennt!
-
Wenn ich das richtig lese, hast du bisher keinen Prüfbericht bekommen? Den solltest du aber noch anfordern können.
Bsp. s. hier: http://www.heise.de/newsticker…ng-verweigern-148800.html(Falls es schon erwähnt wurde und ich es überlesen habe - sorry).
-
Das klang sehr gut, jedoch wurde das Gesetz scheinbar 2007 aufgehoben.:(
-
Echt? Ich dachte, das gilt noch. Wüsste nicht, dass es aufgehoben wurde?
Dann würd ich doch an deiner Stelle mal bei der Verbraucherzentrale vorbeischauen, die erreichen ja oft was und sind relativ preisgünstig.
Oder Marc Kessler und "Teltarif hilft" oder wie das heisst, einschalten.
800 Euro sind ja nicht grade wenig Geld, wenn man nicht weiss, wo es herkommt -
Ja,also zumindest laut buzer (http://www.buzer.de/gesetz/2617/a37531.htm). Ich werde jetzt auch gleichzeitig noch bei der Rechtsberatung an der Uni vorbeischauen. Und Verbraucherzentrale ist auch eine gute Idee.
-
Dann gibts bestimmt irgendein Nachfolgegesetz, wo das gleiche drin steht, aber mit anderer Nummer
Das sollte die Rechtsberatung aber wissen bzw. rausbekommen.
Ja und neben Verbraucherzentrale würd ich noch Marc Kessler anschreiben an deiner Stelle. Stand ja schon öfter was im Forum, dass er Leuten hier helfen konnte. -
Zitat
Original geschrieben von LauraP
Besonders schön finde ich: "Ein Auftrag zur Deaktivierung Ihrer Internetverbindungen lag uns nicht vor." Solange der nicht vorliegt kann munter berechnet werden, auch wenn das mobile Netz am Handy deaktiviert ist?? Das ist doch Blödsinn.Und warum bekomme ich keine SMS nach Grenzübertritt? Warum wird erst nach 800€ gesperrt, wo meine üblichen Rechnungen irgendwo bei 20€ lagen? Ich will ja keine Sonderbehandlung, aber das ist doch einfach ....
Ich finde 150€ + Rechnungsbetrag + eine langjährige Kundin bleibt, das müsste für BASE doch mehr wert sein?
Das lässt sich nicht abgrenzen, geschweige denn beziffern. An den laufenden Vertrag ist man ja sowieso gebunden, könnte höchstens die variablen Kosten woandershin verlagern, kann sowieso erst zum nächsten Vertragsende raus und könnte ja selbst im Fall des Einlenkens des Anbieters trotzdem bei nächster Gelegenheit wechseln. Im Inland haben sich die Anbieter ja schon des öfteren darauf eingelassen einmalige Monsterdatenrechnungen bei sofortiger Buchung einer Internetflat zu erlassen - aber da sind alle Dienste und Tarife ja intern. Wer weiß, wieviel von den 800€ der Anbieter selbst in die Schweiz zu überweisen hat?
Daß das Auslandsdatenroaming berechnet wird ist ja selbstverständlich. Daß das mobile Netz am Handy deaktiviert war kann der Anbieter weder wissen, noch überprüfen. Ganz im Gegenteil hat er ja eben Datenverkehr von diesem Gerät erfasst. Es gibt ja zumindest Anwendungen, die selber WLAN einschalten, auch wenn der Nutzer WLAN manuell deaktiviert hatte. Ob sowas auch hinsichtlich Mobilfunkdaten möglich ist, das weiß ich nicht.
Falls das genannte Gesetz 2007 aufgehoben worden sein sollte, so ist möglicherweise ein anderes an seine Stelle getreten. Jedenfalls ist zum Beispiel das TT-Thema "http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&postid=3799917" von 2009 und auch letztes und vorletztes Jahr kam's mal vor. Genannt wird § 45 i TKG.
-
Liebes Forum,
kurzes Update:
1. Mail an Marc Kessler ist raus.
2. Mail an Kundenservice mit Berufung auf TKG §45i Abs. 1 und 3 ist raus.
3. Mail an den Vorstand von Eplus mit kurzer Schilderung der Situation, Verlinkung zum Thread sowie angehängtem Mailverkehr zum Kundenservice, ebenfalls raus.
Desweiteren, werde ich mich noch von der ÖRA und der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!