BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt

  • Auch nicht schlecht. Jetzt erstellt schon der Kunde das "Kulanzangebot". :D Wie hoch ist es ausgefallen, wenn man fragen darf?

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    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Ich habe ihnen 150€ + den üblichen Rechnungsbetrag angeboten. Das ist auch einfach die oberste Grenze dessen, was ich bezahlen kann.


    Hat aber nicht interessiert:



    Besonders schön finde ich: "Ein Auftrag zur Deaktivierung Ihrer Internetverbindungen lag uns nicht vor." Solange der nicht vorliegt kann munter berechnet werden, auch wenn das mobile Netz am Handy deaktiviert ist?? Das ist doch Blödsinn.


    Und warum bekomme ich keine SMS nach Grenzübertritt? Warum wird erst nach 800€ gesperrt, wo meine üblichen Rechnungen irgendwo bei 20€ lagen? Ich will ja keine Sonderbehandlung, aber das ist doch einfach ....


    Ich finde 150€ + Rechnungsbetrag + eine langjährige Kundin bleibt, das müsste für BASE doch mehr wert sein?

  • Hast du mal 800 durch 20 geteilt? Dann weißt du wie lange dein vertrg. Och im Vergleich laufen musste?
    Hast du denn wiedersprochen und um Nachweis gebeten?
    Das wäre mal das erste richtige gewesen.


    Wenn nix passiert wurde ich einen Anwalt einschalten. Einen der sich damit auskennt!

    Aktuell IPhone x mit O2 Business L
    Und IPhone 11Pro mit Telekom L

  • Echt? Ich dachte, das gilt noch. Wüsste nicht, dass es aufgehoben wurde?
    Dann würd ich doch an deiner Stelle mal bei der Verbraucherzentrale vorbeischauen, die erreichen ja oft was und sind relativ preisgünstig.
    Oder Marc Kessler und "Teltarif hilft" oder wie das heisst, einschalten.
    800 Euro sind ja nicht grade wenig Geld, wenn man nicht weiss, wo es herkommt :(

  • Dann gibts bestimmt irgendein Nachfolgegesetz, wo das gleiche drin steht, aber mit anderer Nummer :)
    Das sollte die Rechtsberatung aber wissen bzw. rausbekommen.
    Ja und neben Verbraucherzentrale würd ich noch Marc Kessler anschreiben an deiner Stelle. Stand ja schon öfter was im Forum, dass er Leuten hier helfen konnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von LauraP
    Besonders schön finde ich: "Ein Auftrag zur Deaktivierung Ihrer Internetverbindungen lag uns nicht vor." Solange der nicht vorliegt kann munter berechnet werden, auch wenn das mobile Netz am Handy deaktiviert ist?? Das ist doch Blödsinn.


    Und warum bekomme ich keine SMS nach Grenzübertritt? Warum wird erst nach 800€ gesperrt, wo meine üblichen Rechnungen irgendwo bei 20€ lagen? Ich will ja keine Sonderbehandlung, aber das ist doch einfach ....


    Ich finde 150€ + Rechnungsbetrag + eine langjährige Kundin bleibt, das müsste für BASE doch mehr wert sein?

    Das lässt sich nicht abgrenzen, geschweige denn beziffern. An den laufenden Vertrag ist man ja sowieso gebunden, könnte höchstens die variablen Kosten woandershin verlagern, kann sowieso erst zum nächsten Vertragsende raus und könnte ja selbst im Fall des Einlenkens des Anbieters trotzdem bei nächster Gelegenheit wechseln. Im Inland haben sich die Anbieter ja schon des öfteren darauf eingelassen einmalige Monsterdatenrechnungen bei sofortiger Buchung einer Internetflat zu erlassen - aber da sind alle Dienste und Tarife ja intern. Wer weiß, wieviel von den 800€ der Anbieter selbst in die Schweiz zu überweisen hat?


    Daß das Auslandsdatenroaming berechnet wird ist ja selbstverständlich. Daß das mobile Netz am Handy deaktiviert war kann der Anbieter weder wissen, noch überprüfen. Ganz im Gegenteil hat er ja eben Datenverkehr von diesem Gerät erfasst. Es gibt ja zumindest Anwendungen, die selber WLAN einschalten, auch wenn der Nutzer WLAN manuell deaktiviert hatte. Ob sowas auch hinsichtlich Mobilfunkdaten möglich ist, das weiß ich nicht.


    Falls das genannte Gesetz 2007 aufgehoben worden sein sollte, so ist möglicherweise ein anderes an seine Stelle getreten. Jedenfalls ist zum Beispiel das TT-Thema "http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&postid=3799917" von 2009 und auch letztes und vorletztes Jahr kam's mal vor. Genannt wird § 45 i TKG.

    Je suis Charlie

  • Liebes Forum,


    kurzes Update:


    1. Mail an Marc Kessler ist raus.


    2. Mail an Kundenservice mit Berufung auf TKG §45i Abs. 1 und 3 ist raus.


    3. Mail an den Vorstand von Eplus mit kurzer Schilderung der Situation, Verlinkung zum Thread sowie angehängtem Mailverkehr zum Kundenservice, ebenfalls raus.


    Desweiteren, werde ich mich noch von der ÖRA und der Verbraucherzentrale beraten lassen.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden.


    Liebe Grüße

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