ZitatOriginal geschrieben von LauraP
Jetzt steh ich da und weiß nicht wie ich weiterverfahren soll. Da ich noch Studentin bin, wäre das Einschalten eines Anwalts o.ä. aus finanzieller Sicht auch nicht gerade einfach.
So teuer sind Anwälte auch nicht.
Man muss sich hier auch anschauen, was Du tatsächtlich vereinbart hast. Solange nur kein EVN bestellt wurde führt dies meines Erachtens nicht dazu, dass der Leistungserbringer nun aus seiner Nachweispflicht heraus ist und eine Beweislastumkehr eintritt. Es gibt auch einige Entscheidungen dazu.