ZitatOriginal geschrieben von LauraP
Nachträglich lässt sich der Gesamtbetrag nicht mehr aufschlüsseln. Einen Einzelverbindungsnachweis können wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. BASE entspricht damit den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Das ist natürlich Blödsinn. Hier wurde ja bereits vor Rechnungserstellung (die Rechnung könntest du vermutlich online abrufen) und während des laufenden Abrechnungszyklus der Betrag von dir angezweifelt und es wurde vereinbart, dass du für diesen Rechnungszyklus einen EVN erhalten sollst. Dann dürfen sie natürlich nicht hingehen und die Verbindungsdaten gleichwohl löschen.
Schwierig wird natürlich, genau dieses Gespräch nachzuweisen.
Vermutlich wird es aber ohnehin so gewesen sein, dass du das Auslandsroaming bzw. die Datenübertragung versehentlich doch nicht deaktiviert hattest und der Betrag somit regulär angefallen ist. Da bleibt wohl nur, auf Kulanz seitens Base zu setzen und dann bald in einen Tarif oder zu einem Anbieter zu wechseln, wo nicht wuchermäßige 15 € pro MB verlangt werden.