BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt

  • Zitat

    Original geschrieben von LauraP
    Nachträglich lässt sich der Gesamtbetrag nicht mehr aufschlüsseln. Einen Einzelverbindungsnachweis können wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. BASE entspricht damit den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

    Das ist natürlich Blödsinn. Hier wurde ja bereits vor Rechnungserstellung (die Rechnung könntest du vermutlich online abrufen) und während des laufenden Abrechnungszyklus der Betrag von dir angezweifelt und es wurde vereinbart, dass du für diesen Rechnungszyklus einen EVN erhalten sollst. Dann dürfen sie natürlich nicht hingehen und die Verbindungsdaten gleichwohl löschen.


    Schwierig wird natürlich, genau dieses Gespräch nachzuweisen.


    Vermutlich wird es aber ohnehin so gewesen sein, dass du das Auslandsroaming bzw. die Datenübertragung versehentlich doch nicht deaktiviert hattest und der Betrag somit regulär angefallen ist. Da bleibt wohl nur, auf Kulanz seitens Base zu setzen und dann bald in einen Tarif oder zu einem Anbieter zu wechseln, wo nicht wuchermäßige 15 € pro MB verlangt werden.

  • du musst doch irgendwie eine rechnung bekommen. wenn nicht per post dann per email oder im online kundenlogin?


    ich würde da nun auf die mahnung schriftlich per einschreiben reagieren, evtl. hat die mahnabteilung andere möglichkeiten als der idioten-kundenservice.


    die abrechnungsdaten müssen ja irgendwo vorliegen, sonst könnten sie diese vor gericht ja niemals begründen, wie die leistung erbracht worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die abrechnungsdaten müssen ja irgendwo vorliegen, sonst könnten sie diese vor gericht ja niemals begründen, wie die leistung erbracht worden ist.

    Doch, sie legen ein Gutachten vor, dass ihre Abrechnungssysteme regelmäßig geprüft werden und immer nur richtige Rechnungen auswerfen. ;)


    Die Abrechnungsdaten müssen nach Rechnungserstellung gelöscht werden, wenn der Kunde es so verlangt, was hier offensichtlich der Fall ist.

  • Gibt es an deiner Hochschule keine Rechtsberatung beim AStA?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wenn man solche Horrorgeschichten liest, kann man nur froh sein, einen Prepaid-Tarif ohne automatische Nachladung zu nutzen... Ich finde diese Preise sittenwidrig; sie entsprechen auch nicht den Kosten, mit denen ein Verbraucher vernünftigerweise rechnen kann/muss - zumal schon in Österreich oder in Italien solche Horrorszenarien ausgeschlossen sind.


    Viel Erfolg bei der Klärung!

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Was mich sehr schockiert, du bekommst keine monatliche Abrechnung? Mal vom EVN abgesehen,
    aber ist es nicht die Pflicht von Base, dir eine Rechnung auszustellen?
    Bei 800€ würde ich wie du alles versuchen was geht. So etwas kann nicht sein, vor allem wenn
    sich Base höchst zweifelhaft verhält.


    Zitat

    Ausschließen kann ich in jeden Fall eine Falschberechnung, da für die Abrechnungssysteme im Mobilfunk höchste technische Standards gelten.


    Ist klar, das garantiert natürlich Fehlerfreiheit. Sorry, selten so einen Blödsinn gehört :rolleyes:


    Wenn es hart auf hart kommt, nehme dir einen Anwalt. Vielleicht ist es auch noch eine Möglichkeit,
    den Verbraucherschutz zu informieren.

  • Laut aktuellen Unterlagen zur Verbindungsdatenauswertung der Polizeibehörden (von Februar 2012) speichert ePlus nach wie vor alle Verbindungsdaten 180 Tage, eingehend und ausgehend, postpaid und prepaid.


    Von daher wird ePlus mit Sicherheit die Daten deines Schweizaufenthaltes noch im System haben.



    O2 ist übrigens der einzige Anbieter in Deutschland, der sich an die Rechtssprechung des BVG hält und sämtliche Verbindungsdaten nach ein paar Tagen löscht... :top:
    Alle anderen speichern Verbindungsdaten zwischen 30 Tagen und 180 Tagen, zwischen eingehend und ausgehend, postpaid und prepaid gibts dabei teilweise große Unterschiede.
    EPlus speichert Verbindungsdaten aber mit Abstand am längsten.

  • Also ich denke, da du Studentin bist und wenn deine Eltern ein RSV haben, bist du bestimmt da drin.
    Trotdem wäre ein spezialisierter Anwalt vielleicht keine schlechte Idee. Hotlines und Mitarbeiter erzählen oft Unsinn.


    trotzdem solltest du in Zukunft solch einen Betrag nicht zurückbuchen lassen. Du musst erst der Rechnung widersprechen. Und selbst wenn du in den Dispo rutschst, ist das nicht schlimm.Sollte die rechnung falsch sein, bekommst du deinen Schaden ersetzt, also auch die (Dispo-)Zinsen.

  • Es spricht doch letztlich vieles dafür, dass die Rechnung in Ordnung ist und das Daten-Roaming an war.


    Insofern: Wenn Du Dir nicht wirklich 100% sicher bist, dass Du das Handy korrekt eingestellt hast, dann würde ich nicht gegen die Korrektheit der Rechnung angehen.


    Ein Ansatzpunkt wäre die Höhe der Roaming-Gebühren - viele bezeichnen diese als sittenwidrig, allerdings versucht kaum jemand das ganze dann tatsächlich vor Gericht durchzuziehen.

  • Bei Widerspruch der Rechnung, sollte E-Plus aber auch klarlegen wie sich dieser hohe Betrag zusammensetzt. Zumal die Rechnungsdaten zum Roaming auch erst mit etwas Verspätung bei E-Plus eingehen. Dass diese Daten nun nicht mehr vorliegen, halte ich für Käse. :)

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    :)

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