bekommt man bei base denn keine ordentlich rechnung, welche zumindest nach abrechnungsarten (telefonate inland/ausland, daten inland/ausland) aufgeteilt ist?
BASE: Schockrechnung nach Schweiz-Aufenthalt
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Offensichtlich nicht. Bei o2 wird auch alles nur unter "Verbindungen" aufgeführt, was nicht Grundgebühr oder Pakete/Optionen sind. Finde ich auch in Ordnung, dafür gibt's ja dann den EVN. Schön blöd, wer auf den verzichtet.
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Original geschrieben von phonefux
Abgesehen davon, dass das im ersten Absatz des eigentlichen Textes wie schon geschrieben klargestellt wird ("im EU-Ausland"), ergibt sich die Tatsache, dass es in der Schweiz nicht gilt, aus dem Grundsatz, dass die Netzbetreiber im Roamingbereich grundsätzlich keine kundenfreundlichen Regelungen einführen, zu denen sie nicht gezwungen werden.
Anscheinend fallen immer noch einige auf die heimtückische 'Falle' Schweiz herein. Da müssten m.E. die Schweiz und die EU aktiv werden und die Roaming-Gebühren an die EU-Bedingungen zumindest annähern.Mein (beim Roaming sauteurer ;)) Anbieter versendet beim Einreisen in die Schweiz immerhin eine Preisinformation, die gab's in diesem Fall ja nicht mal...
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Original geschrieben von phonefux
Offensichtlich nicht. Bei o2 wird auch alles nur unter "Verbindungen" aufgeführt, was nicht Grundgebühr oder Pakete/Optionen sind. Finde ich auch in Ordnung, dafür gibt's ja dann den EVN. Schön blöd, wer auf den verzichtet.Ich finde das eine Sauerei - das ist so als bekäme man im Restaurant zunächst mal eine Rechnung auf der steht Essen 58,90 €. Alles weitere nur optional auf getrennten Belegen.
Bei der Telekom sieht es so aus wie unten. Aber die Anzahl eingegangener Anrufe in Ländergruppe 1 findet man auch nur raus, wenn man den Event-Preis von 0,63 € (netto) kennt (3,78 / 0,63 = 6):
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Original geschrieben von Robert Beloe
Anscheinend fallen immer noch einige auf 'Falle' Schweiz herein. Da müssten m.E. die Schweiz und die EU aktiv werden und die Roaming-Gebühren an die EU-Bedingungen zumindest annähern.Ich halte das mal für Rechtlich bedenklich. Ich habe vor wenigen Tagen einen Bericht gesehen, dass die "EU" einen Kreditkarten-Anbieter verklagt, der im EU Ausland (Beispiel Französische Karten in D genutzt) zu hohe Gebühren an den Handel berechnet. Das Fazit: Es wird für den Zahlungsempfänger günstiger sein, wenn ein Kunde eine EU-Ausländische-Karte hat, als wenn er mit einer deutschen bezahlt. Das Problem darin: Die EU darf nur in dem Handel mit anderen EU Staaten aktiv werden.
Heißt in diesem Fall auch: Alles, was die EU entscheidet, muss jedem deutschen Anbieter nichts interessieren, sofern der Kunde sich in Deutschland befindet, oder außerhalb der EU....
So habe ich das verstanden....
Aber die gemachten Tipps sind gut; würde ich auch umsetzen. Bei Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung zum ANwalt, ansonsten schriftlichen Konakt suchen, und unstrittigen Betrag bezahlen. Viel Glück
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Original geschrieben von LarsTT
Ich finde das eine Sauerei - das ist so als bekäme man im Restaurant zunächst mal eine Rechnung auf der steht Essen 58,90 €. Alles weitere nur optional auf getrennten Belegen.Bei der Telekom sieht es so aus wie unten. ...
Was hilft dir das? Ob die Beträge korrekt sind, kannst du nur überprüfen wenn du im EVN Ort, Zeit, Dauer und Ziel überprüfst.
Der Restaurant-Vergleich hinkt deshalb auch: Das Telekom-Äquivalent würde dann so aussehen: Vorspeisen x €, Hauptgerichte x €, Getränke x €. Die einzelnen Gerichte und Getränke würden dann auf dem Beiblatt aufgeführt. Wäre auch ne komische Rechnung.
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Original geschrieben von phonefux
Was hilft dir das? Ob die Beträge korrekt sind, kannst du nur überprüfen wenn du im EVN Ort, Zeit, Dauer und Ziel überprüfst.Ich schaue eigentlich nie in den EVN, weil die Rechnung schon alle unterschiedlichen Verbindungsarten in einzelnen Zeilen ausweist. Wenn da z.B. steht "Eingehend in LG 1", und ich kenne ja den betreffenden Event- oder Minutenpreis, dann interessiert mich lediglich die berechnete Anzahl Minuten oder Verbindungen.
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Imho gilt auch: wenn der Kunde eine Rechnung anzweifelt, muss zumindestens seitens des Netzbetreibers die Kontrolle über die Verbindungsdaten möglich sein - im Reklamationsfall
Die Telekom hat die Daten ja auch auf Anfrage bei einer Reklamation, selbst wenn man keinen EVN bestellt hat.
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Ich denke jetzt sollte sich erstmal TE zu den Fragen äußern. Wir haben ja schon einige Tips gegeben.
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Hallo alle miteinander,
hätte garnicht damit gerechnet so schnell Antwort zu bekommen
Vielen Dank erstmal.Da das ja recht viel war, versuche ich jetzt mal zu den einzelnen Unklarheiten detailliert Stellung zu nehmen: Zunächst einpaar Hintergrundinfos: Ich habe ein HTC HD Smartphone, zwei Base-Flats, insgesamt für 15€ monatlich, 2GB Internetflat und 50 Minuten frei Telefonieren in alle Netze. Eine Rechnung bekomme ich von Base nie, sie buchen den Betrag einfach monatlich ab und ich hatte da bisher eigentlich keine Probleme.
1) Am letzten Tag in der Schweiz erhielt ich eine SMS von Base, in der es hieß, ich müsse auf mein Gesprächsaufkommen achten, da ein ungewöhnlich hoher Kostenverbrauch festzustellen ist. In Folge dessen habe ich direkt versucht bei BASE anzurufen, musste jedoch feststellen, dass das Handy bereits gesperrt war.
Ich habe dann von einem anderen Telefon aus angerufen und gefragt was da los sei. Der Mitarbeiter informierte mich darüber, dass ich erst die ausstehenden 800,- bezahlen müsse damit es entsperrt wird. Ich bin aus allen Wolken gefallen, er konnte mir nicht sagen woher die Kosten kämen, ich würde aber vorher sowieso eine detaillierte Aufstellung bekommen bevor ich zahlen muss.2) Ich wartete einen Monat lang. Nichts kam. Also rief ich erneut an und hakte nach. Mir wurde von einer Base-MA (die selbe Mitarbeiterin sagte es handele sich um Gesprächskosten ins Ausland) zugesichert ich bekämme eine detaillierte Aufstellung der Telefonate bzw. /Datenvolumen und müsste dann erst bezahlen. Da ich jedoch bei Vertragsabschluss keinen EVN eintragen habe lassen, würde das etwas länger dauern. Ich wartete eine Woche, nichts passierte, außer das mir der Betrag plötzlich sang- und klanglos vom Konto abgebucht wurde.
3) Den Betrag habe ich sofort wieder zurückgeholt und die Einzugsermächtigung mir Begründung widerrufen schriftlich und per Mail). Darauf hin kam dann schon ungewöhnlich schnell die Mahnung.
4) Ich rief also wieder an um nochmal nachzufragen, was ich tun kann um weitere Mahnungen zu vermeiden. Auch dieser Mitarbeiter sagte es handele sich um Telefonate und ich soll einen schriftlichen Widerspruch einreichen.
5) Diesen Widerspruch habe ich direkt im Anschluss verfasst und abgeschickt. Darin berief ich mich auf die o.g. Punkte und listete meine Anrufe (der Anruferliste meines Handys entnommen) samt Datum und Dauer auf.
6) Es kam dann folgende Email (der obere Teil scheint eine Standardformulierung zu sein):
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"Liebe Frau XXXXXXX
Sie können sich die Rechnung vom 31. März 2012 nicht erklären.
Nachträglich lässt sich der Gesamtbetrag nicht mehr aufschlüsseln. Einen Einzelverbindungsnachweis können wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. BASE entspricht damit den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Aber selbstverständlich ist es möglich, Ihnen künftig zusammen mit Ihrer Rechnung einen kostenfreien Einzelverbindungsnachweis zu senden. Dann haben Sie jederzeit Transparenz über Ihre Mobilfunkkosten. Eine kurze Nachricht genügt.
Ein möglicher Grund für die hohen Verbindungskosten im Ausland könnte sein, dass Sie in Schweiz mit Ihrem Telefon das Internet genutzt haben. Da die Schweiz keine EU-Mitgliedsstaat ist, haben Sie dort pro Megabyte Datentransfer einen Preis von 15,45 € der berechnet wird. Umgerechnet ergäbe das einen Verbrauch von ca. 50 MB, was mit einem Handy schnell verbraucht ist.
Ausschließen kann ich in jeden Fall eine Falschberechnung, da für die Abrechnungssysteme im Mobilfunk höchste technische Standards gelten. Deshalb können wir Ihnen versichern, dass Ihre Verbindungsdaten korrekt erfasst und abgerechnet wurden.
Es tut mir leid, dass ich leider nicht mehr für Sie tun kann. Und wenn Sie noch Fragen haben – kurze Nachricht genügt und wir kümmern uns darum.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Viele Grüße"
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Jetzt steh ich da und weiß nicht wie ich weiterverfahren soll. Da ich noch Studentin bin, wäre das Einschalten eines Anwalts o.ä. aus finanzieller Sicht auch nicht gerade einfach.
Ich hoffe, dass ich jetzt nichts vergessen hab, falls aber doch, macht mich einfach kurz drauf aufmerksam:) Den unstrittigen Betrag würde ich ja gerne überweisen, den kann ich aber nicht aus der Forderung rausrechnen...
Freue mich auf weitere Tipps:)
Danke.
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