Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?

  • @ iAcer:


    Vodafone mauert, wie ich eingangs schrieb:


    Zitat

    Sowohl die Schufa als auch Vodafone stellen sich taub: Die Schufa sagt, Vodafone habe ihnen die Existenz der Verträge bestätigt (was zwar wahr ist, aber nicht hätte geschehen dürfen). Vodafone sagt, es gebe bei ihnen keine Postpaid-Verträge ohne Schufa-Datenaustausch.

  • Nur, weil man einen Passus einfach streicht, bedeutet das nicht, dass der Anbieter sich daran hält!
    Oft steht ja auch in Verträgen, dass handschriftliche Änderungen nicht gelten.
    Sonst könnte ja jeder nach Wunsch einen Passus seiner Wahl aus dem Vertrag streichen.
    Meines Wissens íst der einzige Teil, den man streichen darf, der, wo man der Nutzung der Daten zu Werbezwecken zustimmt.



  • Also ich als Verkäufer habe nicht die Möglichkeit, im System zu vermerken, wenn der Kunde den Schufaabsatz streicht oder nicht.....


    Wir können das Kreuz beim Werbe- und Anruftext ändern oder beim Telefonbucheintrag, Online Rechnung oder Rufnummernübermittlung aber sonst ähnliche Dinge können wir nicht direkt vor dem Datenversand eintragen....


    Das bedeutet, ob eine Kunde was rausstreicht oder nicht, sehen erst die Leute, die den Vertrag nach ca. 4 Wochen im Archiv einscannen und ob es da entsprechend kommuniziert wird wage ich zu bezweifeln....

  • Zitat

    Original geschrieben von HDM1
    Wir können das Kreuz beim Werbe- und Anruftext ändern oder beim Telefonbucheintrag, aber sonst ähnliche Dinge können wir nicht direkt vor dem Datenversand eintragen....


    Genau das meine ich.
    Es ist NICHT vorgesehen, indivduell Vertragsbestandteile zu löschen. Und der Schufa-Eintrag ist ein Vertragsbestandteil.

  • @ Koelli:


    Es mag ja sein, dass es nicht so vorgesehen ist.
    Aber wenn die von Vodafone mich nur mit Schufa-Einwilligung als Kunden wollen, dann müssen sie konsequenterweise den Vertragsschluss ablehnen.
    Nur jetzt, da sie das nicht getan haben, müssen sie mit den Konsequenzen leben.

  • Es ist nicht ausgeschlossen, daß du mit deiner Argumentation letztlich durchkommst, falls du den dafür nötigen Aufwand treiben willst. Der Vertrag wäre nicht akzeptiert worden, der Händler hat einen Fehler gemacht und Vodafone wird seinen Handelspartner einbläuen, daß ähnliche Fälle gar keine gültigen Anträge darstellen und deshalb direkt zu verwerfen sind.


    Persönlich könnte ich aber nur folgendem beipflichten:

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Aber so einen Aufriss, nur weil zwei Verträge bei der Schufa eingetragen sind ...

    Je suis Charlie

  • Also:


    1. Ob vorgesehen ist, die Schufa-Klausel zu streichen oder nicht, ist belanglos. Individualabreden (etwa akzeptierte Streichungen) haben immer Vorrang.


    2. Die "Schufa-Klausel" betrifft in aller Regel Auskünfte durch die Schufa (also Anfragen durch den NB). Das Recht, Mitteilungen an die Schufa zu richten, ist gesetzlich zum Teil abweichend geregelt und auch ohne Vereinbarung zulässig.


    Wenn ein Schuldner etwa ungerechtfertigt in erheblichen Zahlungsverzug gerät, darf der NB m.E. auch bei Fehlen einer Schufa-Klausel Einträge veranlassen.


    Zivilrecht ist zwar nicht mein Hobby - ich möchte nur darlegen, dass vieles längst nicht so klar ist, wie es (auf den ersten Blick) scheint.


    Frank



    Edit:
    Durch die Sreichung eines Vertragsteils wird dieser Passus gegenstandlos. Ein (zusätzliches) Verbot wird dadurch aber nicht vereinbart. Hätte (aufpassen: Konjunktiv!) der andere Vertragsteil aufgrund anderer Bestimmungen ein Recht auf Mitteilungen an die Schufa, würde das durch die Streichung natürlich nicht berührt.


    Wie so oft hängt alles auch am Wortlaut der gestrichenen Regelung und daran, ob vielleicht (zusätzlich) noch eine anderweitige Ermächtigung existiert (AGB?)


    Abschließend noch ein kurzes Zitat aus einer entsprechenden Abhandlung (RDV 6/2007):
    "Nach neueren Tendenzen erscheint auch eine Übermittlung von Positivdaten ohne Einwilligung denkbar zu sein, s. Hornung a.a.O., m.w.N.; zum Begriff der Positivdaten Ehmann, in: Simitis, BDSG, 6.A., § 29, Rn. 179 ff. 15 OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2005, Az. 15 U 196/04, NJW 2005, 2401."


    Postivdaten sind etwa solche über das Bestehen von Geschäftsverhältnissen - negative solche über einen Zahlungsverzug. Die "Datenlobby" der Unternehmungen Schober & Co. hat es bisher stets verstanden, einen umfassenden Schutz der Privatsphäre durch den Gesetzgeber zu verhindern.


    Wollte ein Einzelner derartiges für sich persönlich unterbinden, müsste er schon einen besonderen Vertrag über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit abschließen.


    Wen das alles stört und aktiv werden will, sollte mal zum Stichwort "Listenprivileg" kugeln - manchem könnte es die Sprache verschlagen. ;)


    Ähhm ... um so etwas durchzusetzen, reichen sogar 1,2% Prozent der Bevölkerung ... und jetzt wech hier ... gut's Nächtle.



    Nun bin ich doch wieder wach für einen Schlusssatz:
    Deutschland liegt in Sachen Datenschutz im internationalen Vergleich weit vorn. Der Abstand ist deutlicher, als der in Sachen Umweltschutz weltweit anerkannte.



    Für Nachtschwärmer, die auch nicht in den Schlaf kommen:


    http://101.ru/?an=port_channel_mp3&channel=61 (Internet-Radio)

  • Wenn es im genannten Passus wirklich nur um die Schufa-Auskunft geht, ist diese Diskussion ja eh hinfällig, da ein Eintrag so oder so erfolgt.



    edit: Schufa-Auskunft und Schufa-Eintrag sind auch Bestandteil der AGB. Dann müsste man erstmal die AGB anfechten...

  • Re: Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?


    Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Was kann ich tun? Muss ich echt klagen?


    Ok, erzähl uns lieber, warum der Schufa-Eintrag ein großes Problem sein sollte (auch wenn du den Schufaeintrag abgelehnt hast).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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