ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Aber technisch (und damit verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes) erfolgt die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien doch wohl durch Vodafone und nicht durch den Händler, oder? Dann muss sich Vodafone zuvor auch vergewissern, dass die Einwilligung zur Weitergabe vorliegt und darf nicht darauf vertrauen, dass der Kunde die schon abgegeben haben wird.
Ohne Einzelheiten zu kennen aber ich gehe davon aus das in den Händlerverträgen entsprechende Klauseln drin stehen das der Händler dafür sorgt das die nötigen Einwilligungen vorliegen und wenn dagegen verstossen wird wird der Händler in die Pflicht genommen. Ansonsten wäre das ganze gar nicht praktikabel, da müsste Vodafone ja bei jedem Abschluß erst warten das der schriftliche Vertrag in der Niederlassung vorliegt und dürfte das ganze dann erst weitergeben oder eben nicht. Da dauert 'ne Freischaltung ja locker eine Woche.