Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aber technisch (und damit verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes) erfolgt die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien doch wohl durch Vodafone und nicht durch den Händler, oder? Dann muss sich Vodafone zuvor auch vergewissern, dass die Einwilligung zur Weitergabe vorliegt und darf nicht darauf vertrauen, dass der Kunde die schon abgegeben haben wird.


    Ohne Einzelheiten zu kennen aber ich gehe davon aus das in den Händlerverträgen entsprechende Klauseln drin stehen das der Händler dafür sorgt das die nötigen Einwilligungen vorliegen und wenn dagegen verstossen wird wird der Händler in die Pflicht genommen. Ansonsten wäre das ganze gar nicht praktikabel, da müsste Vodafone ja bei jedem Abschluß erst warten das der schriftliche Vertrag in der Niederlassung vorliegt und dürfte das ganze dann erst weitergeben oder eben nicht. Da dauert 'ne Freischaltung ja locker eine Woche.

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Ich habe kein Interesse an der Rückabwicklung der Verträge. Ich möchte nur, dass die Verträge aus den Daten der Schufa und ggf. sonstiger Auskunfteien gelöscht werden. Denn nur dieser Datenweitergabe habe ich nicht zugestimmt. Hätte Vodafone das nicht gepasst, hätte man mir die Verträge verweigern müssen.


    Das wirst du aber nicht hinbekommen, da die Verträge existent sind.
    Entweder Rückabwicklung oder Schufa-Eintrag.
    Einen Zwischenweg gibt es nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ohne Einzelheiten zu kennen aber ich gehe davon aus das in den Händlerverträgen entsprechende Klauseln drin stehen das der Händler dafür sorgt das die nötigen Einwilligungen vorliegen und wenn dagegen verstossen wird wird der Händler in die Pflicht genommen. Ansonsten wäre das ganze gar nicht praktikabel, da müsste Vodafone ja bei jedem Abschluß erst warten das der schriftliche Vertrag in der Niederlassung vorliegt und dürfte das ganze dann erst weitergeben oder eben nicht. Da dauert 'ne Freischaltung ja locker eine Woche.

    Klar, so wird es laufen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt aber bei Vodafone, da sie es sind, die die Daten (rechtswidrig) weitergeben. In diesem Fall macht es dann keinen Unterschied, ob ein Mitarbeiter von Vodafone selbst handelt, oder der Händler, dessen sich Vodafone zur Erfüllung ihrer Obliegenheit (Einholen der Einwilligung) bedient.


    Insofern kann sich Vodafone nicht - wie hier geschehen - auf den Standpunkt stellen "nicht unser Problem".

  • @ steffaniehaus:


    Wieso denn Rückabwicklung?
    Wie phonefux weiter oben im Thread bereits ausgeführt hat, ist eine Datenweitergabe ohne Zustimmung des Kunden rechtswidrig.


    Pacta sunt servanda.


    Es gilt das, was unterschrieben wurde. Nur weil Vodafone ein Riesenkonzern ist, für den das vielleicht eine unangenehme Extrawurst ist, die man gerne vermieden hätte, heißt das noch lange nicht, dass eines der zentralsten Prinzipien unseres Zivilrechts außer Kraft gesetzt wird.

  • Wie genau hast Du das denn gemacht mit dem Streichen der Schufa-Klausel? Hast Du die AGB akzepiert? Das steht die Schufa-Klausel meistens nochmal mit drin.

  • Zitat

    Original geschrieben von rob251
    Wie genau hast Du das denn gemacht mit dem Streichen der Schufa-Klausel? Hast Du die AGB akzepiert? Das steht die Schufa-Klausel meistens nochmal mit drin.


    Es müsste jedoch ausreichen dies im Auftrag zu streichen. Dort wird (zumindest bei dem mir vorliegenden, auf die AGB Ziffer 11 verwiesen. Somit dienen die AGB doch nur zum nachlesen, was man da eigentlich zustimmt oder? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Es gilt das, was unterschrieben wurde. Nur weil Vodafone ein Riesenkonzern ist, für den das vielleicht eine unangenehme Extrawurst ist, die man gerne vermieden hätte, heißt das noch lange nicht, dass eines der zentralsten Prinzipien unseres Zivilrechts außer Kraft gesetzt wird.


    Nicht ganz. Es gilt, was du im Online-System gemacht hast, denn *das* ist deine Willenserklärung. Wenn du dann hinterher die schriftliche Dokumentation zu deinen Gunsten änderst dann ist das ungültig.


    Aber so einen Aufriss, nur weil zwei Verträge bei der Schufa eingetragen sind ...

  • Dieser Text wurde mir zur Unterschrift vorgelegt:



    Punkt 3 habe ich komplett durchgestrichen.
    Wie hätte ich denn deutlicher machen sollen, dass Ziffer 11 der AGB für einen zu schließenden Vertrag zwischen Vodafone und mir nicht gelten darf?


    Merlin:
    Der Vertrag wurde beim Händler per E-Mail bestellt.
    Da war nix mit Bestell-Button oder dergleichen. Ich habe auch nicht durch Anklicken eines Häkchens meine Zustimmung erteilt.
    Abgesehen davon: Ich streiche die Schufa-Klausel seit einem Jahr konsequent bei allem. Ich mag solche Datenkraken nicht. In manchen Fällen habe ich deswegen keinen Vertrag bekommen. Dort, wo der Vertragsschluss geklappt hat, gab es keine Versuche, die Verträge einzutragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Meines Erachtens könnte hier sogar eine Straftat vorliegen (§ 44 BDSG). Jedenfalls deute ich die Aussagen von Vodafone so, dass gestrichene Schufa-Klauseln ignoriert werden und der Verstoß gegen das BDSG somit vorsätzlich begangen wird. Da du für die Verträge Entgelte zu zahlen hast, ist auch die nach § 44 BDSG geforderte Bereicherungsabsicht gegeben. Falsch. Wenn sie kein Einverständnis zur Weitergabe der Daten an eine Auskunftei bekommen, sind sie natürlich frei, den Vertrag nicht abzuschließen. Wenn sie gleichwohl den Vertrag abschließen und die Kundendaten ohne Einwilligung des Kunden weitergeben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, s.o.


    das ist wenn dann höchstens fahrlässig, nicht vorsätzlich.



    Ich gehe mal davon aus dass die Abfrage schon erfolgt wenn der Vertrag vom Händler gebucht wird, die schriftliche Ausführung davon wird dann später ausgedruckt, aber ich gehe nicht davon aus dass diese bei Vodafone komplett durchgeschaut wird, wenn der Händler im System angibt "Ausweiskopie erstellt, Vertrag unterschrieben" fängt ja der Buchungsprozess schon an und 5 Minuten später ist ja schon die Vertragsbestätigung im Händlersystem zum Ausdrucken hinterlegt.


    Wenn da jemand einen Fehler gemacht hat war es der Händler, er hätte es nicht eingeben dürfen dass der Vertrag korrekt unterschrieben wurde, evtl hätte er gesondert eine manuelle Prüfung veranlassen müssen.


    Vodafone hat ja wie gesagt das Fax mit dem Vertrag , der EC-Kartenkopie und der Ausweiskopie erst in der Hand wenn der Kunde schon längst den Laden verlassen hat. Man könnte es anders lösen aber ich denke da sind dann viele Kunden nicht so begeistert davon wenn z.B. das Handy um halb 8 gekauft wird und um 8 der Laden zumacht - er bekommt dann eben keine Freischaltung in 5 Minuten und darf einen Tag später nochmal antanzen.

  • Die Sache ist ziemlich interessant. Hast du dich schon nach Ratingen gewendet?


    OT:
    Selbst wenn man die Daten online in ein Formular eingetragen hat und dieser noch die schriftliche Bestätigung erfordert in Form des Vertrages + Unterschrift, so dürfte doch am Ende das zählen, wo die Unterschrift drunter ist. Oder sehe ich das falsch?

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