Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... Nein, die aktive Streichung eines vorgesehenen Passus (und das Akzeptieren dieses Streichens durch den Vertragsgegner, indem er das Angebot so annimmt) ist natürlich anders zu bewerten, als wenn dieser Passus von vornherein nicht im Vertrag stand, ...


    Quelle?


    So ohne weiteres ist dieser Unterschied für mich nicht nachvollziehbar.


    Frank

  • Schufa


    Hallo,


    wenn auch etwas offtopic.
    Nach meiner Erfahrung tragen Vodafone und E-Plus immer(!) ein.
    o2 nie. Jedenfalls nicht Schufa. Andere Auskunfteien weiß ich aber nicht, bspw. Bürgel.
    Weiß auch nicht, ob T-Mobile einträgt. T-com Festnetz trägt bei der Schufa nicht ein.


    Viele Grüße


    hagu

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Warum sollte man das nicht können? Welche Rechtsgrundlage verbietet mir das?


    Ich kann auch den AGB meiner Bank widersprechen. Das hat natürlich die sofortige Kündigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zur Folge. Darum macht das praktisch keiner. Aber wenn doch, ist die Bank da sehr genau.


    Bei der Bank kann man der Schufa grundsätzlich widersprechen. Man kriegt trotz Schufa auch ein Konto, allerdings nur ein Bonitätskonto, sprich auf "Guthabenbasis".

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Bei der Bank kann man der Schufa grundsätzlich widersprechen. Man kriegt trotz Schufa auch ein Konto, allerdings nur ein Bonitätskonto, sprich auf "Guthabenbasis".


    Was dann auf Mobilfunk übertragen eine Prepaid-Karte wäre und die hätte der TE sicher auch problemlos ohne Schufa haben können. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    1. Ob vorgesehen ist, die Schufa-Klausel zu streichen oder nicht, ist belanglos. Individualabreden (etwa akzeptierte Streichungen) haben immer Vorrang


    Individualabreden sollen Vorrang haben?
    Also ich lese immer in AGBs, dass handschriftliche oder mündliche nebenabreden eben NICHT gelten. Und dazu gehört auch die Streichung eines Passus wie der Schufa-Abfrage

  • Zitat

    Original geschrieben von Koelli
    Individualabreden sollen Vorrang haben?
    Also ich lese immer in AGBs, dass handschriftliche oder mündliche nebenabreden eben NICHT gelten. Und dazu gehört auch die Streichung eines Passus wie der Schufa-Abfrage


    Frank meint 305b BGB. Was Deinen Einwand betrifft wirds jetzt (zumindest für Nichtjuristen ;))kompliziert. Bei rechtgeschäftlich vereinbarten Formerfordernissen stellt sich immer die Frage, ob diese konstitutive oder lediglich beweiserleichternde Funktion haben sollen... Kann mitunter schwierig sein.

  • Darüber hinaus gibt es gewichtige Stimmen, die in der Klausel "handschriftliche Nebenabreden gelten nicht" lediglich einen Hinweis darauf sehen, dass entsprechend abgeänderte Angebote nicht angenommen werden, z.B. Staudinger zu § 305b BGB. Wenn sie dann doch angenommen werden, geht die Klausel ins Leere.


    Aber führt jetzt hier wohl tatsächlich zu weit...

  • Es mag sein, dass derartiges zu weit gehen könnte. Dass Diskussionen wie diese früher oder später in die Tiefe gehen, verdeutlicht aber Folgendes:


    1. Gerade im Bereich von Allerwelts-Dauerschuldverhältnissen halten sich hartnäckig Parolen, die als die ganze Wahrheit gelten. Sie werden mit dem Brustton der Überzeugung verbreitet, ohne dass überhaupt jemand auf die Idee käme, sie zu hinterfragen, weil sie ja so offensichtlich richtig sind.


    Jede Diskussion, die zu solchen Punkten angestoßen wird, halte ich für hilfreich. Zumindest lohnt der Versuch, mit solchen Irrtümern aufzuräumen.


    2. Wenn es ein wenig in die Tiefe geht, könnte beim Leser ein Bewusstsein dafür geweckt werden, dass "völlig klare Fälle" bei näherem Hinsehen oft gar nicht so klar sind, wie sie scheinen. "Die einzig richtige Rechtsauffassung", die selbst von Fachmagazinen gern als solche verkauft wird, existiert in dieser Form oft nicht. Wenn ein Amtsgericht heute über einen Sachverhalt entscheidet, kann derselbe Sachverhalt morgen schon von einem anderen Gericht abweichend beurteilt werden.



    Werden wie im hiesigen Thread heikle Fragen diskutiert, kann am Ende meist nicht das herauskommen, was als "die Lösung der Frage" taugen könnte. Wer darauf wartet, könnte gerade in diesem Thread enttäuscht werden.


    Ich befürchte, dass dies Vielen überhaupt nicht bekannt ist. In Rechtsfragen existiert oft keine eindeutige Lösung wie etwa in der Mathematik. Das sollten sich alle an dieser oder vergleichbaren Diskussion Beteiligten stets vor Augen führen. Zumindest besteht die Hoffnung, am Ende zu wissen, was auf jeden Fall nicht richtig ist. ;)


    Frankie



    Edit - und noch etwas zeigt sich:
    3. Nicht alles, was in AGB vereinbart ist, wird auch Vertragsbestandteil. Es ist mitnichten so, dass man argumentieren kann, man hätte halt nicht unterschreiben dürfen, wenn man damit nicht einverstanden ist.


    Es gibt einfach Klauseln, die keine Wirkung entfalten. Selbst dann nicht, wenn man durch eine Unterschrift (vermeintlich) sein Einverständnis erklärt. Gerade die AGB von TK-Anbietern sind mit solchen Klauseln oft übersät.

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