Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?

  • @ Sliders:


    Auch bei "Positiv"einträgen leidet der Scorewert, wenn man wie ich mehr als 10 Mobilfunkverträge hat.
    Damit keine Missverständnisse aufkommen: alle meine Verträge werden immer pünktlich bedient.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    edit: Schufa-Auskunft und Schufa-Eintrag sind auch Bestandteil der AGB. Dann müsste man erstmal die AGB anfechten...

    Nein, wenn eine individuelle Abrede den AGB entgegen steht, entfaltet die entsprechende AGB-Klausel keine Wirkung (§ 305b BGB).

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Durch die Sreichung eines Vertragsteils wird dieser Passus gegenstandlos. Ein (zusätzliches) Verbot wird dadurch aber nicht vereinbart. Hätte (aufpassen: Konjunktiv!) der andere Vertragsteil aufgrund anderer Bestimmungen ein Recht auf Mitteilungen an die Schufa, würde das durch die Streichung natürlich nicht berührt.

    Nein, die aktive Streichung eines vorgesehenen Passus (und das Akzeptieren dieses Streichens durch den Vertragsgegner, indem er das Angebot so annimmt) ist natürlich anders zu bewerten, als wenn dieser Passus von vornherein nicht im Vertrag stand, dazu also nur in den AGB eine Aussage getroffen wird. Es kann keinen Unterschied machen, ob der vorgesehene Zusatz "Ich willige in den Datenaustausch mit der SCHUFA-Gesellschaft ... ein" durchgestrichen wird oder ob auf dem Dokument "Ich widerspreche einem Datenaustausch mit der SCHUFA-Gesellschaft ..." hinzugefügt wird. In beiden Fällen kommt der Wille, dass einem Datenaustausch nicht zugestimmt wird, gleichermaßen zum Ausdruck.


    Und dann gilt wiederum § 305b BGB, wonach entgegenstehende AGB-Klauseln unwirksam sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    @ Sliders:


    Auch bei "Positiv"einträgen leidet der Scorewert, wenn man wie ich mehr als 10 Mobilfunkverträge hat.
    Damit keine Missverständnisse aufkommen: alle meine Verträge werden immer pünktlich bedient.


    Und damit bei dir keine Missverständnisse aufkommen:


    ich hatte etliche Verträge, wahrscheinlich 15 Stück gleichzeitig. Hat das mir geschadet? Es ging maximal auf 85% runter, aber das ist ja auch kein Problem. Wo liegt das Problem einiger User, wenn der Scorewert runter geht? Ist dann die Ehre futsch oder wie? Also, cool bleiben. Ein niedriger Scorewert hat nicht immer was negatives in sich!
    Ich hatte immer alles bekommen, auch mit 85% Score Wert. Schließlich war ich nie negativ aufgefallen.


    Also, cool bleiben. Ein niedriger Scorewert spielt keine Rolle, ausser wenn man sich einen 200.000€ Kredit beschaffen möchte.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Auch bei "Positiv"einträgen leidet der Scorewert, wenn man wie ich mehr als 10 Mobilfunkverträge hat.
    Damit keine Missverständnisse aufkommen: alle meine Verträge werden immer pünktlich bedient.


    Was meinst du, wie dein Scorewert leidet, solltest du dagegen vorgehen/klagen? Die Rückabwicklung wird dann natürlich auch gemeldet, weil die Einträge müssen ja entfernt werden und dann fällt dein Score ins Bodenlose.


    Dann folgt noch ein Eintrag in den FPP und du bist zukünftig alle Sorgen bzgl. neuen Mobilfunkverträgen und Schufa los, denn du wirst keine mehr bekommen, egal bei welchem Anbieter. ;)

  • mal abgesehen davon, dass ich die aufregung wegen dem eintrag auch nicht so ganz verstehe, ist es sicherlich nicht schädlich wenn der eintrag wieder gelöscht wird/als beendet gemeldet wird.


    auch ein eintrag im FPP wird und kann da sicher nicht erfolgen. fpp steht für fraud prevention pool und nicht für schufa-klausel-streicher-pool.

  • Zitat

    Original geschrieben von HDM1
    Also ich als Verkäufer habe nicht die Möglichkeit, im System zu vermerken, wenn der Kunde den Schufaabsatz streicht oder nicht.....


    Wir können das Kreuz beim Werbe- und Anruftext ändern oder beim Telefonbucheintrag, Online Rechnung oder Rufnummernübermittlung aber sonst ähnliche Dinge können wir nicht direkt vor dem Datenversand eintragen....


    Das bedeutet, ob eine Kunde was rausstreicht oder nicht, sehen erst die Leute, die den Vertrag nach ca. 4 Wochen im Archiv einscannen und ob es da entsprechend kommuniziert wird wage ich zu bezweifeln....


    könnt ihr nicht bei "Problemkunden" irgendwie die automatische Freischaltung verhindern und um eine manuelle Bonitätsprüfung bitten, so dass eben die Freischaltung erst anläuft wenn die Vertragskopie bei Vodafone vorliegt ?


    Oder eben nicht abhaken dass der Kunde unterschrieben hat und den Vertrag trotzdem hinfaxen mit dem Hinweis darauf. Muß eben der Kunde dann warten bis es durch 100 Stellen durch geht...

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    könnt ihr nicht bei "Problemkunden" irgendwie die automatische Freischaltung verhindern und um eine manuelle Bonitätsprüfung bitten, so dass eben die Freischaltung erst anläuft wenn die Vertragskopie bei Vodafone vorliegt ?


    Oder eben nicht abhaken dass der Kunde unterschrieben hat und den Vertrag trotzdem hinfaxen mit deeis darauf. Muß eben der Kunde dann warten bis es drch 100 Stellen durch geht...


    Ich hatte in zehn Jahren in der Branche noch nie einen Kunden der was dagegen hatte.


    Man könnte es probieren im Bermerkungsfeld einzutragen aber was dann passiert kann ich erst sagen wenn ich es mal gemacht habe.

  • Der SCHUFA Abfrage kannst du in keinem Fall widersprechen. Auch, wenn du entsprechende Klauseln einfach durchstreichst, das interessiert niemanden! Es wird stichprobenartig geprüft, egal, ob der Kunde das will oder nicht. Wenn du einen Vertrag abschließt, akzeptierst du nach den AGBs auch die Prüfung deiner SCHUFA und ggf. BÜRGEL.

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Der SCHUFA Abfrage kannst du in keinem Fall widersprechen. Auch, wenn du entsprechende Klauseln einfach durchstreichst, das interessiert niemanden!


    Warum sollte man das nicht können? Welche Rechtsgrundlage verbietet mir das?


    Ich kann auch den AGB meiner Bank widersprechen. Das hat natürlich die sofortige Kündigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zur Folge. Darum macht das praktisch keiner. Aber wenn doch, ist die Bank da sehr genau.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

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