Schufa-Eintrag trotz gestrichener Schufa-Klausel?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im letzten Sommer zwei Schubladen-Verträge bei Vodafone abgeschlossen.
    Auf den Vertragsformularen habe ich die Schufa-Klauseln durchgestrichen. Die Verträge sind - zu meiner Überraschung - trotzdem aktiviert worden.


    Nachdem ich mir nun einen MeineSchufa-Zugang zugelegt habe, muss ich feststellen, dass die Existenz dieser Verträge dort vermerkt ist. Gerade das wollte ich verhindern, indem ich Vodafone den Datenaustausch mit Auskunfteien nicht eingeräumt habe.


    Sowohl die Schufa als auch Vodafone stellen sich taub: Die Schufa sagt, Vodafone habe ihnen die Existenz der Verträge bestätigt (was zwar wahr ist, aber nicht hätte geschehen dürfen). Vodafone sagt, es gebe bei ihnen keine Postpaid-Verträge ohne Schufa-Datenaustausch.


    Das ist doch nicht mein Fehler, dass meine Verträge trotz des durchgestrichenen Schufa-Passus aktiviert worden sind.


    Was kann ich tun? Muss ich echt klagen?

  • in deutschland gibt es keine verträge ohne abfrage bei auskunftereien. akzeptier es oder lass es,denn vor gericht wirst du damit niemals durchkommen.wieso soll vodafone sich nicht absichern dürfen?!

  • Wenn du die Verträge aus der Schufa kriegen willst, wirst du wohl zivilrechtlich klagen müssen.


    Auf jeden Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 BDSG vor, die du bei der zuständigen Behörde anzeigen kannst.


    Meines Erachtens könnte hier sogar eine Straftat vorliegen (§ 44 BDSG). Jedenfalls deute ich die Aussagen von Vodafone so, dass gestrichene Schufa-Klauseln ignoriert werden und der Verstoß gegen das BDSG somit vorsätzlich begangen wird. Da du für die Verträge Entgelte zu zahlen hast, ist auch die nach § 44 BDSG geforderte Bereicherungsabsicht gegeben.

    Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    in deutschland gibt es keine verträge ohne abfrage bei auskunftereien. akzeptier es oder lass es,denn vor gericht wirst du damit niemals durchkommen.wieso soll vodafone sich nicht absichern dürfen?!

    Falsch. Wenn sie kein Einverständnis zur Weitergabe der Daten an eine Auskunftei bekommen, sind sie natürlich frei, den Vertrag nicht abzuschließen. Wenn sie gleichwohl den Vertrag abschließen und die Kundendaten ohne Einwilligung des Kunden weitergeben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, s.o.

  • Ggf. stand das Schufa-Gedöhns auch in den VF-AGB und die hast diesen im Vertrag vielleicht zugestimmt?!
    Ansonsten hätten die das eigenlich nicht melden/abfragen dürfen. Eher stonieren.

  • na ja, selbst wenn es in den Allgemeinen Griminalidäds Bedingungen stehen sollte, so hat er zumindest dem schufa-passus ja erkennbar widersprochen ...

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Ich bestelle ja immer online. Wie kann man denn eigentlich da die SCHUFA-Klauseln streichen?

    Gruß Corrado aus HH

  • @ corrado:


    Viele Händler - z.B. hier im tt - verlangen, dass man nach dem Bestellprozess die Unterlagen unterschrieben per Post an sie schickt. Da kann man natürlich Streichungen vornehmen trotz Online-Bestellung.

  • Sind die beiden Verträge denn direkt bei Vodafone abgeschlossen worden oder über einen Händler? Schubladenverträge entstehen ja im allgemeinen erst durch die teilweise Weitergabe der Händlerprovision, während man direkt beim Mobilfunkanbieter zwar ein heißersehntes, eigentlich zu teures Gerät über die Laufzeit abbezahlen kann, aber trotzdem auch noch nicht unerhebliche Vertragskosten übrig bleiben. Und wenn es über einen Händler lief, dann liegt der Fehler nicht bei Vodafone, sondern beim Händler. Der Mobilfunkanbieter bekommt die schriftlichen Unterlagen ja erst nach Antrag, Freischaltung, Versand und Inbetriebnahme vom Händler gesammelt zugeschickt, konnte sie also vorher auch gar nicht einsehen. Da hat dann der Händler die Streichung ignoriert oder übersehen, denn im Aktivierungssystem der Händler ist sicher keine Wahlmöglichkeit vorgesehen für Akzeptanz oder Verweigerung der Schufaklausel.


    Selbstredend sind auch hierzulande die meisten Verträge ohne Schufaklausel, aber Dauerschuldverhältnisse für Mobilfunk oder Bankenkredit höchstens in den unseriösen Varianten. So oder so. Jemand hat einen Fehler gemacht und du könntest anhand dessen sicher die komplette Rückabwicklung des Vertrages durchsetzen. Wie von dir gewünscht würde der Antrag auf keinen Fall akzeptiert werden, sodaß man sich solche Spielchen auch von vornherein sparen kann.

    Je suis Charlie

  • Aber technisch (und damit verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes) erfolgt die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien doch wohl durch Vodafone und nicht durch den Händler, oder? Dann muss sich Vodafone zuvor auch vergewissern, dass die Einwilligung zur Weitergabe vorliegt und darf nicht darauf vertrauen, dass der Kunde die schon abgegeben haben wird.

  • @ drueckerdruecker:


    Ja, die Verträge sind über einen Händler abgeschlossen worden. Vertragspartner ist aber einzig und alleine Vodafone. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler die Daten an die Schufa weitergibt. Das macht Vodafone garantiert selbst.


    Ich habe kein Interesse an der Rückabwicklung der Verträge. Ich möchte nur, dass die Verträge aus den Daten der Schufa und ggf. sonstiger Auskunfteien gelöscht werden. Denn nur dieser Datenweitergabe habe ich nicht zugestimmt. Hätte Vodafone das nicht gepasst, hätte man mir die Verträge verweigern müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!