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von Prepaid zu Laufzeitvertrag
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Ein Wechsel von Prepaid zu Laufzeit zählt als Vertragsverlängerung. Somit greift die 50-%-Aktion in in diesem Fall nicht. Die Aktion gilt schließlich bei einem neuen Vertrag und de jure ist ein Wechsel von Prepaid zu Postpaid eben kein Neuvertrag, da bereits vorher mit dieser Karte ein Vertragsverhältnis bestanden hat, auch wenn es an keine Laufzeit gebunden war.
Dass landläufig fälschlicherweise angenommen wird, dass man mit einer Prepaidkarte kein Vertragsverhältnis einginge, spielt hier keine Rolle. Das ist auch nicht immer von Nachteil - man stelle sich nur das Gejammer vor, wenn Chirurgen bei einer "Blinddarm-OP" tatsächlich den Blinddarm und nicht die Appendix entfernten.
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Muss ich den unteren Teil deines Textes verstehen ?
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Nein, das musst du nicht. Wir leben in einem freien Land.
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