ZitatOriginal geschrieben von JoeTyler
Nochmal. Ein Handyvertrag darf nie länger als 24 Monate laufen. VVL hin oder her. Du darfst nach 24 Monaten auch kündigen §309 BGB.
Damit hast du, zumindest was die Auslegung betrifft, vollkommen Recht. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.
Realiter verhält es sich jedoch so: Die die neue Vertragslaufzeit der VVL beginnt erst mit Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Somit ergibt sich in der Summe zwar eine länger als 2 Jahre dauernde Gesamtlaufzeit, welche sich jedoch aus zwei Teillaufzeiten zusammensetzt, da es sich bei der VVL letztlich auch wieder um einen neuen Vertrag handelt. Und schon ist o2, genauso wie übrigens jeder andere Mobilfunkanbieter in Deutschland auch, fein raus.