Hallo,
mein "O2o" Tarif ohne Vertraglsaufzeit hat anscheinend doch eine solche, auch wenn es sich "nur" um 30 Tage handelt, das heisst, laut Hotline wird meine Kündigung zum 5. Juni 2012 wirksam, und auch erst dann meine Rufnummer zur Portierung freigegeben.
Da ich aber schon einen neuen Anbieter im Auge habe, und es angeblich eine Novelle des TKG gab (siehe: http://www.teltarif.de/bundest…bschiedet/news/44412.html unter Verbesserungen bei Umzug und Nummernportierung ) müsste ich doch eigentlich die Portierung sofort beantragen können, also sprich sobald der neue Anbieter das kann.
Mir ist klar, dass ich meinen Vertragspflichten beim alten Anbieter bis zum Ablauf nachkommen und beispielsweise mein gebuchtes Internet Pack M bis zum Schluß zahlen muss, das ist nicht das Problem. Ich will nur die Nummer gerne vorher portieren. Geht das nun, oder nicht?
Danke.