ZitatOriginal geschrieben von kristofer
oh...gerade gesehen. aber teuerer als android. ich bin schockiert! das soll legal sein?
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ZitatOriginal geschrieben von kristofer
oh...gerade gesehen. aber teuerer als android. ich bin schockiert! das soll legal sein?
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ZitatOriginal geschrieben von Deifie
Beim iPhone gehts aber nur mit einem Jailbreak, ausserdem braucht der der dich belauschen will dein Handy um die Software zu installieren...
ok...dann kanns schonmal nicht via software sein.
Erzähle am Handy irgendwas, was Du sonst keinem erzählst und warte, wo und wie es zurück kommt
abhören einer gsm verbindung ist mit 10 euro equipment und etwas sucherei im netz nach der entsprechenden software sowie den rainbowtables der stadt in der du abhören möchtest möglich... umts verbindungen sind schwieriger
Polizei hat da nochmal andere Mittel allerdings nur mit richterlicher genehmigung... gibt bestimmt noch ne ganze reihe anderer institutionen die das auch können (CiA, FBI, MAD usw) aber nun befinden wir uns doch eher im bereich von hollywood
Dass der Freund eine letztlich illegale TKÜ über den Netzbetreiber initiiert hat, möchte ich ausschließen. Dies stünde außer Verhältnis zur Gefahr, dass derartiges mit höchst unangenehmen Folgen für ihn auffliegen könnte.
Wird offiziell gegen Dich ermittelt, wirst Du nach Abschluss der Ermittlungen über die TKÜ unterrichtet. Die Möglichkeiten, das zu verhindern, sehe ich kaum - insbesondere die immensen Kosten solcher Aktion führen zur Involvierung Dritter.
Allerdings:
Führst Du Gespräche mit jemandem, dessen Gerät überwacht wird, können Infos durchaus auf "kurzem Dienstweg" an Deine Bekannte gelangen.
Die Zahl der TK-Überwachungen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen, so dass dieses Szenario meiner Einschätzung nach noch das wahrscheinlichste sein dürfte.
Frankie
Da sie Info aus dem Bekanntenkreis zu kommen scheint, ist es wohl nur warme Luft, die nach oben steigt und den TS irritieren soll
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Wird offiziell gegen Dich ermittelt, wirst Du nach Abschluss der Ermittlungen über die TKÜ unterrichtet. Die Möglichkeiten, das zu verhindern, sehe ich kaum - insbesondere die immensen Kosten solcher Aktion führen zur Involvierung Dritter.
Frankie
"leider" ist das nicht der fall
Guten Tag, meine Frage passt zwar nicht 100%ig, aber: was passiert, wenn der TE seine Handynnummer und Anbieter wechselt? Kann die Polizei auch nachverfolgen, bei welchem Anbieter er registriert ist? Manche Forums-Teilnehmer haben ja von jedem Netz und Anbieter jeweils mind. eine SIM-Karte. Woher weiss die Polizei denn, welche aktiv genutzt wird? Werden alle Möglichkeiten "ausprobiert"?
Früher gab es nen imsicatcher, der hat dem Endgerät eine Netzzelle vorgegaukelt und man kann über einen solchen Imsicatcher jedes Telefonat von jedem Engerät entschlüsseln und sich dann das passende heraussuchen. Völlig unabhängig von der benutzen Karte.. Das war früher, ich denke das heute ganz andere Möglichkeiten vorhanden sind
ZitatOriginal geschrieben von kristofer
"leider" ist das nicht der fall
Hmm ... selbst, wenn die Ermittlungen im Sande verlaufen, ist eine Unterrichtung des (abgehörten) Anschlussinhabers zwingend vorgeschrieben. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, ist das in meinen Augen kein Kavaliersdelikt.
Die Beachtung dieser Vorschriften wird durch Parlamentsausschüsse überwacht - zumindest soll das so sein. Ich meine nicht die G10-Kommission, die im verborgenen werkelt - in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren war eine engmaschigere Kontrolle vorgesehen.
Es wird wohl Zeit, dass der Gesetzgeber die Einhaltung geltender Vorschriften besser überwacht - werden sie nicht beachtet, sind restriktivere Regeln erforderlich. Die Anzahl angeordneter Maßnahmen ist wirklich schon ins uferlose angewachsen ... und ohne Unterrichtung der jeweiligen Anschlussinhaber fiele eine wirksame (nachträgliche) Kontrollinstanz aus ...
Frankie
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