"Einschränkungen" im Empfang und Verbraucherrechte

  • Guten Abend,


    bis vor kurzem hatte ich keine Probleme mit VF.


    Seit etwa einer Woche kommt es häufig zu Empfangsausfällen, das Telefon wird aus dem Netz ausgebucht und ich bin nicht mehr erreichbar, über Stunden. Das Internet funktioniert so gut wie überhaupt nicht und für einen Telefonat brauche ich etwa drei bis vier Versuche um durchgestellt zu werden.


    Da ich mein Telefon privat und geschäftlich nutze und auf Grund der beschriebenen Situation teilweise überhaupt nicht erreichbar bin würde mich interessieren wer mit sowas Erfahrungen gemacht hat und eventuell Auskünfte zu Verbraucherrrechten geben kann.


    Nach Auskunft von VF handelt es sich bei den beschriebenen Problemen um "Einschränkungen im PLZ Bereich 7xxxx.", deren Dauer nicht absehbar sei.

  • Das sagen die Vodafone-AGB dazu:


  • Danke.


    Zitat

    Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.



    Hat denn schon einmal jemand eine Minderung wegen Störungen über 24 Std. durchgesetzt bekommen und wie?

  • Ich bin auch im VF Netz unterwegs, jedoch über 1&1.
    Seit heute morgen habe ich kein Empfang mehr, d.h. keine Anrufe, keine SMS und kein Internet.
    Bis jetzt gibt es noch keine offizielle Äußerung seitens Netzbetreiber.


    Scheinbar besteht das Problem auch bei vielen anderen.


    Mein Standort ist 7xxxx Stuttgart.

  • Die Störungen in Dauer und Art protokollieren und Vodafone schriftlich mit Unterschrift und Datum eine Frist zur Beseitigung der Störungen setzen mit Verweis auf eine drohende außerordentliche Kündigung. Sollte sich nichts bessern, schickst du nach Verstreichen der Frist die fristlose Kündigung los.
    Auch wenn ein Dienstanbieter keine Schuld an etwas trägt, kann der Vertragspartner nach Urteilen deutscher Gerichte in bestimmten Fällen trotzdem den Vertrag beenden, da spielt selbst das ständige "kann" in den AGB keine Rolle mehr.
    Natürlich muss man manchmal auch sein Recht ggf. durchklagen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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