Datenschutz bei Tochterfirmen?

  • Hallo liebe Community,


    dürfen die Tochterunternehmen eines Telekommunikationsunternehmens Kundendaten untereinander tauschen, analysieren oder zentral verwalten?


    Ein Beispiel: Ein Kunde hat 2 Handyverträge bei Tochterfirma A und möchte nun bei Tochterfirma B einen weiteren Vertrag bestellen. Die Kundendaten sind jedoch zentral gespeichert, weil beide Firmen dem gleichen Konzern gehören. Also sieht Firma B, dass dieser Kunde bei Firma A bereits 2 Verträge hat und lehnt daher einen weiteren ab.


    Wäre so ein Fall mit unseren Datenschutzgesetzen vereinbar?


    Ich versuche, diese Frage per Google zu lösen, aber bisher habe ich keine klare Antwort finden können.

  • Warum so kompliziert? Mobilfunkverträge werden doch genauso in die große Datenbank der Schufa eingetragen (genau wie Kreditkarten und Girokonten). Und dem stimmt ein Kunde bei Vertragsunterzeichnung grundsätzlich zu - insofern sehe ich da kein datenschutzrechtliches Problem.

  • Den Schufa-Abgleich würde ich nicht unbedingt als Rechtfertigung zur beliebigen Weitergabe von Daten sehen ;)

  • Was willste da machen, wenn der Anbieter keinen Vertrag mit dir eingehen will?
    Geste halt zum nächsten.


    Im Endefekt will willst nachweisen, daß die die Daten untereinander ausgetauscht haben?


    Man muss dann noch unterscheiden, ob das nicht nur verschiedene Brands waren, und eventuell ein- und dieselbe Firma :)


    Das verschiedene Firmen die Daten austauschen glaub ich nicht, und wenn´s so wäre würden Sie es Dir nicht auf die Nase binden.


    Schufa, Bürgel und Kollegen darauf tipp ich, und da haste erklärt dass Du damit einverstanden bist.

  • Moin,


    vermutlich dürfen die das.
    Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:


    Wenn Du bei A unterschreibst, akzeptierst Du gleichzeitig die ganze Geschichte Datenverarbeitung in allen Facetten. Das gestattest Du in der Regel der Mutter von A und B.
    Dann stiefelst Du zu B, B fragt bei der Mutter, die kennt Dich bei A. Fertig.
    Das hat allerdings noch lange nichts mit Ablehnungen zu tun.
    Auch A kann Dir einen dritten/weiteren Vertrag ohne Begründung verwehren.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Hmmm... also ganz konkret: Wollte über Talkline 2 neue Verträge abschließen. Die 2 alten Verträge waren gekündigt und am Tag davor ausgelaufen. Darüber hinaus hatte ich bei Talkline keine anderen Verträge. Zum Antragszeitpunkt also genau 0 Verträge bei dieser Firma.


    Trotzdem wurde der Vetrag abgelehnt. Verwundert darüber hatte ich ein Fax an deren Bonitätsabteilung gesendet. Die Antwort kam heute - jedoch nicht von Talkline, sondern von Mobilcom-Debitel! :confused:.


    Und das finde ich erstaunlich, da ich bei Mobilcom-Debitel ebenfalls keine Veträge mehr habe (letzter über 1 Jahr her). Aber ich finde das natürlich vor allem deswegen erstaunlich, da ich die Fax-Anfrage an Talkline und eben nicht an Mobilcom-Debitel gesendet hatte. Mir ist schon bewusst, dass beide zum Freenet-Unternehmen gehören, aber dass die mit meinen Daten hin- und herjonglieren und der eine mal eben für den anderen einspringt, ohne dass ich den überhaupt gefragt hätte, das finde ich zumindest mal fragwürfig.


    Und ja, ich bin auch ein bisschen ärgerlich, da mir durch diese Ablehnung ein Vetrag zu guten Konditionen durch die Lappen gegangen ist. ;)



    Achso, die Begründung ist, ich hätte zu viele Verträge... Aber darum solls hier nicht gehen. Nur darum, ob die solche Daten einfach so hin- und herschieben dürfen. Dass ich da wenig machen kann, ist mir bewusst. Wissen will ich es trotzdem ;)

  • Talkline ist nur eine Marke der mobilcom-debitel GmbH, keine eigenständige Firma (mehr). Insofern hat diese GmbH den kompletten Überblick über alle Takline-, ehem. debitel-, ehem. mobilcom- und debitel-mobilcom-Verträge eines Kunden.


    Was anderes ist, wenn z.B. Festnetz- und Mobilfunkgeschäft über zwei Konzerngesellschaften gemacht wird. Dann muß man schon sein Kreuzchen machen, dass die Schwestergesellschaften auch Deine Daten nutzen dürfen - abgesehen von internen und externen Bonitätsprüfungen, die ja üblicherweise in den AGBen eingefordert werden.

  • Und um auch noch meinen Kommentar abzugeben: Um Kundendaten zu verarbeiten ist eine sog. ADV (Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung) notwendig, die unterschiedliche Gesellschaften untereinander vereinbaren müssen. Gilt diese, so dürfen die Kundendaten an andere Gesellschaften (natürlich unter Achtung der einschlägigen BDSG- und TKG-Normen) übertragen und dort verarbeitet werden.

  • Nächstes Problem.


    Ich hatte Talkline bereits 2x mit Fristsetzung von 2 Wochen dazu aufgefordert, mir nach §34 BDSG Auskünfte zu erteilen, welche Daten von mir gespeichert werden - und diese auch gleich zu löschen, sofern sie nicht mehr notwendig sind.


    Passiert ist nichts, Talkline hat beide Fristen ohne jegliche Reaktion ablaufen lassen. Das finde ich schon dreist. Kann doch nicht sein, dass ich das jetzt anwaltlich durchsetzen muss? Habt ihr Tipps, was ich machen kann?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von leboef
    Den Schufa-Abgleich würde ich nicht unbedingt als Rechtfertigung zur beliebigen Weitergabe von Daten sehen ;)


    Du hast bei Vertragsabschluss aber dem Datenaustausch mit "Auskunftsdateien" zugestimmt und da ist nicht nur die Schufa mit gemeint, sondern z.b. auch der FPP, den die Provider und Netzbetreiber selber betreiben und darüber untereinander Daten austauschen können.


    Zitat

    Und ja, ich bin auch ein bisschen ärgerlich, da mir durch diese Ablehnung ein Vetrag zu guten Konditionen durch die Lappen gegangen ist.


    Und wenn der Provider dich ablenht, weil ihm deine Nase nicht passt, machst du da garnicht gegen, es muss dich nicht als Kunden aufnehmen.


    Das Tochterunternehmen ihr Daten warscheinlich bei der Konzernmutter verwalten lassen, würde ich sogar für höchst wahrscheinlich halte, warum jeder kleinste Provider sein eigenes Abrechnungssystem aufbauen, wenn bei der Konzernmutter eh eines steht.

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