Wie Lohnsteuer abführen?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    (Edit: Auch hier müsste ich elektronisch kommunizieren/übermitteln - genau wie beim Datenaustausch mit dem FA. Ich hätte nur einen zusätzlichen Boten, wenn ich das richtig sehe. Die Erstellung der Lohnabrechnung selbst ist für mich kein Problem).


    Nur zum Verständnis, d.h. du *willst* das einfach nicht per Datenaustausch erledigen? Es liegt nicht daran, dass du das nicht könntest, oder?

  • Die Frage des "Wollens" stellt sich so nicht. Meiner IT fehlt die gesamte Infrastruktur zur elektronischen Kommunikation. Es existiert nicht einmal eine Anbindung an einen Email-Account. Nada.


    Und dass ich am Email-Verkehr nicht teilnehme, muss ich mir nun wirklich nicht vorwerfen lassen. Telefon und Email sind rein fakultativ und jeder darf mit sich allein ausmachen, ob er diese Kommunikationswege nutzt - oder eben auch nicht.


    Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sehe ich nicht als Anlass, meine Kommunikationswege umzustellen. Meiner (abschließenden) Verpflichtung zur Installation eines Briefkastens an meinem Wohnsitz bin ich jedenfalls vollumfänglich nachgekommen.


    Frankie

  • Ein schöner Ansatz, von dem ich aber nicht weiß, ob er mir weiterhilft. Zitat aus der Hätrefallregelung:


    "Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Betriebsstättenfinanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten zulassen, dass er nicht am Abrufverfahren teilnimmt. Dem Antrag eines Arbeitgebers ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in seinem Privathaushalt im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt, ist stattzugeben."


    Webnn ich das richtig lese, ist die Zustimmung des FA wohl nur zwingend bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Und geringfügig beschäftigt ist die Haushaltshilfe gerade nicht ... :(


    Eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" mit der Steuerklasse IV/0,5 liegt mir im übrigen vor. Bisher resultierte daraus aber kein Problem, weil die Arbeitnehmerin in dieser Steuerklasse gar nicht erst lohnsteuerpflichtig war.


    Frankie



    Edit:
    Bei nochmaligem Lesen eröffnete sich ein Lichtblick, dass für die Härtefallentscheidung wohl das "Betriebsstättenfinanzamt" zuständig ist - also meines, wenn ich das richtig verstehe. Die plumpe Abweisung erfolgte jedoch durch die Mitarbeiterin des Wohnsitzfinanzamts der AN, die vorgenannte Bescheinigung ausgestellt hatte.


    Weiß jemand, wo ich den im Schreiben des BMF benannten Vordruck herunterladen kann?


    Das bestehende Arbeitsverhältnis war jedenfalls das letzte, das ich begründet habe. Wenn meine Frau danach noch Hilfe im Haushalt wünscht, soll sie sich selbst kümmern ... notfalls auf dem von Stephan3 benannten Weg. Ich habe die Nase gestrichen voll. Zumal ich mir jetzt wieder anhören muss, dass andere gleich besser wussten, wie man solche Anstellungsverhältnisse handhabt ... einfacher und preiswerter und überhaupt ... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und dass ich am Email-Verkehr nicht teilnehme, muss ich mir nun wirklich nicht vorwerfen lassen.


    Nö, mach nur wie du denkst. War ja, wie gesagt, nur zum Verständnis, welcher Art das Problem eigentlich ist, da ich kein Problem gesehen hatte, was man nicht mit sehr wenig Aufwand hätte lösen können, aber wenn das deiner Religion widerspricht, dann ist es halt so ;).

  • Dank Dir! :top:


    Am WE werde ich den Antrag an mein Wohnsitzfinanzamt stellen. Ich weiß nicht, ob ich einfach nur Glück habe ... bisher fühlte ich mich dort respektiert und fair behandelt.


    Sobald allerdings andere Dienststellen involviert werden, vernehme ich Töne, die ich häufig nicht als sachgerecht empfinde. Abgesehen von der Steuerproblematik selbst ziehen aus einem vernünftigen Umgang miteinander doch alle ihren Vorteil. Ein von Beginn an offen demonstrierter Konfrontationskurs kann m.E. im Ergebnis wirklich niemanden einen Vorteil bringen.


    Wollen wir also mal davon ausgehen, dass sich die Kuh mithilfe der Mitglieder des TT und einer kooperativen Finanzbehörde wieder vom Eis ziehen lässt. Dass das aktuelle Problem für ein Arbeitsverhältnis überhaupt zu einem existenziellen werden könnte, müsste schon zu denken geben.


    Falls jemandem noch was einfällt, darf sie/er das hier noch gern anbringen. Ansonsten geht der Antrag Montag früh zur Post - die will schließlich auch ihr Auskommen haben. ;)


    Frankie

  • ist zur anmeldung im TT keine email-adresse erforderlich?
    des weiteren stellt sich die frage, ob es denn mittlerweile schon neuronale netze gibt, welche per gedankenübertragung müll in foren postet.

  • Ich denk's mir schon die ganze Zeit. Wie viel Zeit und Aufwand man verwenden kann, um selbst generierte Probleme zu umgehen oder Prinzipien zu pflegen, statt das Ganze per Standardprozedur zu lösen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ist zur anmeldung im TT keine email-adresse erforderlich?
    ...


    Nun ja ... selbstverständlich hatte ich anfangs sogar über längeren Zeit hinweg einen Email-Account, den ich auch aktiv genutzt hatte. Aus dieser Zeit stammt auch mein TT-Account. Erst nachdem mich die Flut der Mails genervt hatte, habe ich mich ausgeklinkt.


    Diese Email-Adresse existiert sogar noch irgendwo ... bei der Neuanschaffung von Hard- und Software ist dieser ungenutzte Account dann irgendwann nicht mehr übernommen worden.


    Das Problem:
    Wer einen aktiven Email-Account unterhält und nutzt, muss auch damit rechnen, dass er dort Nachrichten enthält. Hierzu existiert sogar Rechtsprechung. Bei mir gibt es aber immer wieder Phasen, in denen ich das gesamte Internet über Wochen oder auch Monate hinweg selten oder gar nicht nutze.


    Es bestünde so Gefahr, dass so Nachrichten, die als bekanntgemacht gelten, mir über längere Zeiträume unbekannt bleiben. Wenn ich vor diesem Hintergrund diesen für mich komplett verzichtbaren Kommunikationsweg gar nicht nutze, hat das durchaus auch rechtliche Gründe (neben etlichen anderen).


    Ich kann absolut nicht nachvollziehen, was an meiner Entscheidung, ein fakultives Kommunikationsmedium nicht zu nutzen, unverständlich sein soll.


    Die elektronische Datenübermittlung selbst wäre für mich eigentlich kein Problem. Systemwidrig zur Freiwilligkeit eines Email-Accounts setzt die verpflichtende Datenübermittlung aber die Benennung einer (potenziell gar nicht vorhandenen) Email-Adresse voraus - obwohl letztere technisch weder notwendig noch gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Ist doch ganz einfach ... oder?


    Aber genug dazu. Diese Diskussion möchte ich eigentlich nicht vertiefen. In Deutschland gibt es Abermillonen von Bürgern, die keinen aktiven Email-Account unterhalten. Ich bin nur einer von ihnen. Ich verstehe nicht, warum es so schwer sein soll, meine (zudem rechtlich völlig einwandfreie) Entscheidung zu akzeptieren.


    Frankie

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