Wie Lohnsteuer abführen?

  • Für mich stellt sich aktuell die Frage, ob ein ein Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten kann, bei dem ich Lohnsteuer abführen muss.


    Unsere Haushaltshilfe beabsichtigt, von Steuerklasse IV/0,5 in V zu wechseln. Damit wäre sie lohnsteuerpflichtig mit der Folge, dass ich Lohnsteuer abführen müsste. Da ich an der elektronischen Kommunikation nicht teilnehme, könnte ich die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Das Finanzamt verweist auf die Beauftragung eines Steuerberaters, dessen Kosten natürlich außer Verhältnis zum Gehalt der Haushaltshilfe stünden.


    Meine spontane Idee, das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, mag meine Frau nicht mittragen. Wie das Problem ohne Einschaltung eines Steuerberaters gelöst werden kann, weiß auch sie allerdings nicht.


    Hat hier jemand eine Idee?


    Großen Schnickschnack werde ich jedenfalls nicht mittragen ...


    - E d i t - (auf besonderen Wunsch eines weiteren Haushaltsvorstands)


    Frankie

  • Stell' jemanden ein, der an deiner Stelle an der elektonischen Kommunikation teilnimmt.

  • Re: Wie Lohnsteuer abführen?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wie das Problem ohne Einschaltung eines Steuerberaters gelöst werden kann, weiß auch sie allerdings nicht.


    Warum meldest Du die Lohnsteuer nicht mit Hilfe von ELSTER? Das Zertifikat welches für die Übermittlung benötigt wird, gibt es kostenlos. Damit könntest Du dann auch bequem Deine ESt erledigen.

  • Re: Wie Lohnsteuer abführen?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    - E d i t - (auf besonderen Wunsch eines weiteren Haushaltsvorstands)

    OT: Schoen zu sehen, dass es zumindest einen Menschen gibt, dessen Meinung du zu respektieren scheinst ;)

  • Also mir wäre das auch zu viel Zores für eine Putzfrau.


    Eigentlich kenne ich das so, dass man sich mit der auf eine wöchentliche Zahlung in bar und ohne Belege einigt. Oder ist das etwa eine 40h-Vollzeitstelle?

  • Verdient die Haushaltshilfe über 400 Euro? Falls nein, Beiträge über die Minijobzentrale abführen, die wollen aber glaub ich auch das ganze elektronisch, hätte aber den Vorteil, das eine einzige Dauermeldung langt.


    Unabhängig davon: Der Ehrliche ist in Deutschland öfters der Dumme! Manchmal steht die Bürokratie in keinem Verhältnis zum Nutzen!


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Verdient die Haushaltshilfe über 400 Euro? ...


    In der Tat handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.


    Zwar ist auch im Sozialversicherungsrecht die elektronische Kommunikation obligatorisch, die für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen machen aber für Arbeitgeber mit nur einem kleineren Beschäftigungsverhälniss wie einer Haushaltshilfe (bisher) ein Ausnahme.


    Die Anmeldung erfolgt per früher geltendem Vordruck und die Einziehung der Beiträge problemlos per Lastschrift. Die in unserem Fall beauftragte AOK zeigt großes Verständnis für Privathaushalte, die lediglich eine Hilfskraft für einfache Tätigkeiten im Haushalt beschäftigen wollen. Die Kommunikation mit dieser und anderen Stellen kann ich nur als sehr angenehm und hilfsbereit schildern. Gerade bei der Begründung des ersten solcher Arbeitsverhältnisse bestand enormer Klärungsbedarf.


    Das Verständnis beim zuständigen FA scheint zumindest geringer ausgeprägt zu sein. Morgen möchte dei Haushaltshilfe persönlich beim FA vorsprechen. Schließlich beträgt die (zwar nur vorläufige) monatliche Ersparnis durch den Wechsel der Steuerklassen für die Eheleute wohl etwa 200,- €.


    Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit noch im Interesse aller Beteiligten lösen lässt ... denn wie sagt man gleich: "Die Hoffnung stirbt zuletzt." ;)


    frankie



    Ergänzung stefan3:
    Gegen meine Verpflichtungen als AG zur Zahlung von Lohnnebenkosten (wie auch eine schon in Anspruch genommene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hab ich gar nix ... man muss mich einfach nur lassen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von blueheaven
    meinst du die elektronische übermittlung der lohndaten?


    Jo ... genau das. Hierin scheint sich das das Problem (jedenfalls nach aktuellem Sachstand) zu erschöpfen.


    Kennt hier jemand vielleicht eine Ausnahmeregelung? Für Umsatzsteuervoranmeldungen/-erklärungen gab es so etwas vor einigen Jahren hier in NRW. Zum konkreten Problem habe ich aktuell nichts finden können.


    Den Link zu der 5,90 € Lösung werde ich mir am späteren Abend kurzfristig ansehen. Daran sollte es nicht scheitern. (Edit: Auch hier müsste ich elektronisch kommunizieren/übermitteln - genau wie beim Datenaustausch mit dem FA. Ich hätte nur einen zusätzlichen Boten, wenn ich das richtig sehe. Die Erstellung der Lohnabrechnung selbst ist für mich kein Problem).


    Frankie

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