"Notaus" bei Laufzeitverträgen möglich?

  • Gibt es bei Laufzeitverträgen der Netzbetreibern die Möglichkeit, die Leitung bei erreichen einer bestimmten Summe kappen zu lassen? Wen z.B. das Handy verloren/gestohlen wird und man das erst paar Tage später bemerkt, oder bei böswilliger/unbedachter Nutzung Dritter. Dann würde man das erst bei der Monatsrechung bemerken, die dann im Paket kommen dürfte :p
    Als ich noch ein Firmenhandy hatte, ging das auch bei 800 Euro noch, da wurde in einem Monat viel ins Ausland telefoniert - obwohl vorher immer so 60-80 Euro verbraten wurden. Also 10 mal mehr und keine Reaktion des Netzbetreibers?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Das würde mich wundern. Wahrscheinlich bekäme man eher noch die zwischenzeitlich angefallenen Kosten kulant erlassen. Wer weiß, ob bei Tarifen mit Kostengrenze (z.B. O2 und Eplus) intern in Echtzeit nach Erreichen mit Null gerechnet wird oder, ob das erst bei Rechnungserstellung auf den Maximalwert eingedampft wird?


    Bei Nutzung im Ausland gibt's sowas, aber dafür gibt's auch keine Flatrates, die es einerseits komplizieren, aber andererseits das Kostenrisiko auch begrenzen.

    Je suis Charlie

  • Eine Kostenbegrenzung fände ich ebenfalls sehr sinnvoll. Stellt euch vor, jemand programmiert eine Schadsoftware für das Telefonbetriebssystem, die die Datenleitung nutzt, MMS verschickt, Telefonverbindungen aufbaut. Wenn man gerade nicht das Telefon benutzt, bemerkt man so etwas dann unter Umständen erst sehr viel später. Dann sind bereits riesige Kosten entstanden. So ein Szenario halte ich für durchaus denkbar. Wie seht ihr das?

    There are 10 Types of people: Those who understand binary and those who don't.

  • Ich würde das auch sehr gut finden. Man liest ja immer wieder mal von Fällen, wo plötzlich abartig hohe Rechnungen gestellt wurden, die der Kunde sich nicht erklären konnte. Ein Erlass fand meistens dann nur zum Teil statt.


    Wäre mal interessant zu wissen, welche Anbieter kulant sind und wer eher nicht.


    Wahrscheinlich wäre so ein System für die Anbieter auch leicht einzurichten, aber warum sollten sie.. es schließen ja auch so immer noch genug Leute Verträge ab :rolleyes:


    Ansonsten wechselt man vielleicht besser zu Prepaid, allerdings kommt das halt meist teurer (zumindest wenn man um die guten Vertragsangebote hier im Werbeforum weiß ;) ).


    Zu der Sache mit den Viren, da müsste man sich mal genauer die AGB der einzelnen Anbieter durchlesen, vielleicht ist da was aufgeführt.

  • Wenn das TKG in diesem Punkt nicht geändert wurde, sind TK-Anbieter verpflichtet, solche Kostendeckel (mit Benachrichtigung und ggf. Kartensperre) anzubieten.


    Allerdings:
    Die NB hatten diese Regelung stets so ausgelegt, dass sie diese Möglichkeit nur in einem ihrer Tarife anbieten müssen. Entweder verwiesen sie diesbezüglich auf ihr Prepaid-Angebot oder auf irgendeinen völlig unattraktiven (Jugend-)Tarif, wie ihn T-Mobile zumindest mal hatte.


    Dass damit die im TKG enthaltene Regelung ad absurdum geführt wurde, interessierte niemanden wirklich. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob sie in der Neufassung überhaupt noch enthalten ist - so unsinnig, wie sie war.


    Gut's Nächtle


    Frank

  • Irgend ein Limit gibt es wohl bei allen Anbietern. Hängt wohl vom Kundenprofil ab, wird auch nicht kommuniziert und lässt sich auch nicht ändern.

  • Habe gerade mit T-Mobile telefoniert. Eine Höchstgrenze für monatliche Kosten gibt es nicht. Es scheint aber schon desöfteren Anfragen bezüglich einer solchen Option gegeben zu haben, wie mir die Dame am Telefon mitgeteilt hat. Eventuell wird es in Zukunft eine solche Option geben.


    Was aber möglich ist, ist eine Drittanbietersperre. Die habe ich nun einrichten lassen. Diese soll gegen Abofallen schützen. Inwieweit das nun das Problem behebt, das ich oben beschrieben habe, weiß ich aber nicht.

    There are 10 Types of people: Those who understand binary and those who don't.

  • Seriös ist was anderes. Aber gut ... seit jeher war die TK-Branch darauf bedacht, ihren schlechten Ruf mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen ... :)


    Soweit im TKG oder einer Ausführungsvorschrift keine explizite Verpflichtung verankert ist, wird sich auch nichts tun. Freiwillig wird man die mühsam errichteten Fallen, in die der Kunde tappen kann, um eine horrende Rechnung zu verursachen, ganz sicher nicht einholen.


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!