Teltarif berichtet, dass nach Auffassung der BNetzA die Verpflichtung zur Nutzung eines vom Anschluss-Anbieter vorgegebenen/bereitgestellten Routers rechtswidrig ist.
>>> telekom-bundesnetzagentur-router-wettbewerbsverstoss <<<
Ich erinnere mich an heftige Diskussionen, wonach die von der BNetzA monierte Verpflichtung bei etlichen Anbietern gängige Praxis sein soll. Immer wieder wird berichtet, dass Anbieter von DSL/VOIP-Anschlüssen die Nutzerkennung nicht herausrücken, um so die Verwendung von Fremd-Hardware zu unterbinden. Die Threads, die Hilfestellung zum eingenhändigen Auslesen der Daten aus den Routern der Anbieter gaben, wurden zum Teil sogar gebannt, obwohl diese Selbsthilfe bisher oft der einzig praktikable Weg war, sich der rechtswidrigen Praxis der betreffenden TK-Anbieter zu erwehren.
Ich war seit jeher der Auffassung, dass die Anmeldedaten nicht zurückgehalten werden dürfen. Gibt es diese Übung bei anderen Anbietern (ich glaube, auch Vodafone war darunter) noch?
Frankie